|
6.10.4 Besitzanzeigende Fürwörter, Possessivpronomen: Form Zu jedem Personalpronomen gibt es ein besitzanzeigendes Fürwort. Bei den Possessivpronomen unterscheidet man ebenfalls in der Einzahl (Singular) und in der Mehrzahl (Plural) die 1., 2. und 3. Person. Die Possessivpronomen lauten: mein, dein, sein/ihr/sein, unser, euer, ihr, wobei die Formen der 2. Person Singular und Plural – dein und euer – im vertrauten Kreis verwendet werden, wenn die angesprochene Person geduzt wird. Diese Pronomen werden nach den neuen Rechtschreibregeln in Briefen immer kleingeschrieben. Die höflich distanzierte Form des besitzanzeigenden Fürwortes für Personen, die man siezt, lautet Ihr und wird in Briefen immer großgeschrieben. Die Possessivpronomen können gebeugt (dekliniert) werden. Sie erfüllen verschiedene Funktionen: |
|