Visum-Bewerbungsverfahren

Wenn Sie ein Studium in Deutschland planen, müssen Sie vor der Einreise nach Deutschland einen Antrag auf ein Studentenvisum bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung vorlegen (gilt nur für Bürger ausserhalb der EU-und EWR-Länder). Die vorgelegten Dokumente müssen unter anderem beweisen, dass der Antragsteller für das Studium von der Universität angenommen worden ist. Die deutsche Vertretung im Ausland übermittelt dann das Visum für eine Stellungnahme an die Ausländerbehörde in der Stadt wo Sie beabsichtigen zu studieren. Die deutsche Vertretung im Ausland kann das Visum für die Einreise erst nach Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland erteilen. Alles in allem kann dieser Vorgang in der Regel etwa 6-8 Wochen dauern. Details über die Dokumente, die mit Ihrem Visumantrag vorgelegt werden müssen, sind auch auf der Webseite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erhältlich oder direkt bei der Vertretung selber.


Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und den Vereinigten Staaten von Amerika sowie von Andorra, Honduras, Monaco und San Marino können die erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise erhalten. In diesen Fällen ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Aufenthalt erhalten hat, verantwortlich.