Universität Duisburg-Essen
 Institut für Soziologie

Dr. Jennifer Neubauer

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Z Neubauer

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Lehre

SCHWERPUNKTE

  • Sozialhilfe, Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsmarktintegration
  • Einkommensverteilung, Einkommensungleichheit und Armut
  • Sozial- und Armutsberichterstattung
  • Theorie der Sozialpolitik und ökonomische Grundlagen sozialer Sicherungssysteme
  • Berufliche Bildung

VERANSTALTUNGEN

SOMMERSEMESTER 2008

WINTERSEMESTER 2006/07

SONSTIGES MATERIAL

HINWEISE FÜR STUDIERENDE

FACHPRÜFUNGEN

Mündliche Fachprüfungen müssen spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten oder angesetzten Prüfungstermin im Akademischen Prüfungsamt angemeldet sein. Notwendig ist hierzu:

  • Informieren Sie sich rechtzeitig, welches Themengebiet Sie in Ihren Prüfungen laut Prüfungsordnung noch abdecken müssen.
  • Die Anmeldeformalure zu Fachprüfungen erhalten Sie sowohl in den entsprechenden Sekretariaten wie auch online.
  • Besorgen Sie sich frühzeitig alle zur Anmeldung notwendigen Unterschriften.

Falls Sie zu einer Prüfung nicht erscheinen können, informieren Sie das Akademischen Prüfungsamt (APA) und Ihre PrüferInnen. Unentschuldigtes Fernbleiben führt automatisch zu einer Bewertung mit „nicht bestanden“ (5,0).

Mitzubringen zu Ihrer Fachprüfung ist ein Thesenpapier, das alle notwendigen Angaben enthält:

  • Allgemeine Angaben zur Prüfung (Datum, Prüfling, PrüferIn, BeisitzerIn, Thema)
  • Thesen (mindestens sechs Thesen, je drei zu den gewählten zwei Prüfungsschwerpunkten)
  • Literaturangaben (Achten Sie auf die Vollständigkeit der Angaben und verzichten Sie weitgehend auf den Rückgriff auf Internetquellen)

Falls Sie Schwierigkeiten bei der Formulierung Ihrer Thesen haben, lassen Sie sich helfen und halten Rücksprache mit Ihrer PrüferIn.

LEISTUNGSNACHWEISE

Die Formulare für Leistungsnachweise erhalten Sie sowohl in den Sekretariaten als auch online. Sie sind ausgefüllt jeder schriftlich Arbeit bei Abgabe hinzuzulegen.

Der Erwerb von qualifizierten Leistungsnachweisen ist an die jeweiligen Vorgaben der DozentInnen gebunden, die je nach Veranstaltung festgelegt (Referat plus Ausarbeitung oder eine bestimmte Anzahl von Sachkommentaren) und in der Regel in der ersten Sitzung bekannt gegeben werden.

REFERATE

Referate sollen ein vorgegebenes Thema in der Regel unter einer spezifischen Fragestellung behandeln. Das Thema, die Fragestellung und die Struktur des Referates sollten Sie vorab mit der DozentIn besprechen. Achten Sie darauf, dass Sie einem nachvollziehbaren Argumentationsgang folgen, ihr Thema also nicht glossarisch aufbereiten und nicht vom Thema und von der Fragestellung unnötig weit abweichen.

Der zeitliche Umfang soll in der Regel nicht 20 Minuten unter- und 40 Minuten nicht überschreiten. Der zeitliche Rahmen in Absprache mit den DozentInnen sollte in keinem Fall deutlich unter- oder überschritten werden. Unterstützt werden kann die Präsentation durch Folien oder Power-Point-Darstellung. Benötigen Sie einen Beamer, geben Sie der Dozentin bitte rechtzeitig vorab Bescheid!

SACHKOMMENTARE

In einem Sachkommentar werden einzelne Begriffe (z.B. „Soziales Risiko“) kurz vorgestellt. Die Struktur der Präsentation hängt von der Art des Begriffes ab. In der Regel wird die Entstehung des Begriffs, sein Bedeutungsgehalt und/oder Anwendungsbereich sowie der aktuellen Stand der Diskussion oder der Forschung dargestellt. Für die Erstellung eines Sachkommentar muss und soll dabei auf mehrere Originalquellen (Fachliteratur) zurückgegriffen werden, um unterschiedliche Perspektiven zu berücksichtigen. Die Quellen müssen in der verschriftlichten Fassung des Sachkommentars am Ende in üblicher Form angeben werden.

Der Sachkommentar in der ausformulierten Fassung ist der DozentIn spätesten ein Tag vor dem Seminartermin vorab per Mail zuzustellen.

Die DozentIn stellt dann den Sachkommentar den TeilnehmerInnen des Seminars als Handout oder via Download im OSAP zur Verfügung.

Formal ist die schriftliche Fassung im Umfang von ca. zwei Seiten entsprechend den formalen Anforderungen an eine Hausarbeit zu gestalten (wie Deckblatt, Schriftart, Zeilenabstand, Blocksatz).

Der Vortrag des Sachkommentars im Seminar sollte den max. 15 Minuten dauern. Er kann, muss aber nicht durch Präsentationsfolien unterstützt werden.

HAUSARBEITEN

In Hausarbeiten wird ein Seminarthema behandelt und eigenständig bearbeitet. Grundlage ist in der Regel ein gehaltenes Referat. Das Thema und die zu verwendene Literatur sollte mit der DozentIn vorab besprochen werden. Besprochen werden sollte auch der zeitliche Rahmen, in dem Sie die Hausarbeit verfassen sollen und können. Vermeiden Sie möglichst, die Fassung einer Hausarbeit immer wieder zu verschieben oder zu unterbrechen. Eine Hausarbeit sollte spätestens (!) zum Ende der Semesterferien abgeschlossen und abgeben werden. Ihrer Arbeit ist bei Abgabe neben einem ausgefüllten Leistungsnachweis auch eine Selbständigkeitserklärung beizufügen.

Eine Anleitung zur Erstellung von wissenschaftlichen Hausarbeiten erhalten Sie durch den Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten des Integrierten Studiengangs Sozialwissenschaften.

Zu beachten sind insbesondere folgende Hinweise und Vorgaben:

  • Ihre Argumentation muss einer inhaltlich plausiblen Anordnung entsprechen. In der Gliederung muss der Argumentationsgang nachvollzogen werden können.
  • Untergliedern Sie nicht zu stark. Einzelne Kapitel sollten nicht nur aus drei Sätzen bestehen. Ebenso ist auf eine zu starke Untergliederung der Einzelkapitel mit Zwischenüberschriften zu vermeiden. In der Regel wird hierdurch nur vermieden, den Zusammenhang der Argumentation auszuformulieren. Bemühen Sie sich, einen möglichst zusammenhängenden Text zu schreiben und den Argumentationsgang durch
  • Kapitel-Unterpunkte werden nur gesetzt, wenn es auch tatsächlich mindestens zwei Unterpunkte (wie „2.1“ und „2.2“) gibt!
  • Überschriften sind als Titel zu formulieren, d.h. zum einen: keine ganzen Sätze oder Fragen und zum anderen: keine einzelnen Stichworte (wie „Empirie“, „Theorie“)
  • Jede Verwendung fremden geistigen Eigentums muss durch genaue Angabe der Fundstelle (Quellenangabe) kenntlich und daher überprüfbar gemacht werden!
  • Die Art der Zitation können Sie wählen, lediglich über den gesamten Text einheitlich und vollständig muss sie sein.
  • Überprüfen Sie Ihre Verwendung von Zitaten! Zitate sind ausschließlich dann zu benutzen, wenn ein Zusammenhang quasi „einzigartig“, besonders gut und prägnant beschrieben worden ist. Wenn es um einen allgemeinen Sachverhalt geht, drücken Sie es mit Ihren eigenen Worten aus und verweisen auf die Quelle. Zitate dürfen sich nicht über mehrere Seiten erstrecken!
  • Inhaltliche Erläuterungen in Fußnoten sind ausschließlich als ganze Sätze zu formulieren.
  • Eine korrekte Orthographie, Zeichensetzung und Grammatik ist eine Selbstverständlichkeit wissenschaftlicher Arbeit. Bei übermäßigen Fehlerquoten wird die Arbeit nicht angenommen und muss korrigiert werden.
  • Achten Sie auf einen neutralen und sachlichen Sprachstil und auf einen präzisen und wissenschaftlichen Ausdruck. Vermeiden Sie unbedingt umgangssprachliche Formulierungen! Für die Verständlichkeit bietet es sich an, einzelne Begriffe ruhig zu wiederholen (wie „arbeitslose Jugendliche“ und kein Rückverweis auf „sie“).
  • Abbildungen oder Tabellen sind fortlaufend zu nummerieren, mit einer eindeutigen und ausführlichen Überschrift und mit einer vollständigen Quellenangabe zu versehen.

Formalia:

Zeilenabstand: 1,5-fach
Satz: Blocksatz
Schriftarten/-größen: Times New Roman 12 pt oder Arial 11 pt.
Seitenränder: jeweils mind. 2,5 und max. 3 cm
Fuß-/Endnoten: Bitte Fußnoten, keine Endnoten

Literatur:

Im Literaturverzeichnis werden alle in der Arbeit tatsächlich zitierten Quellen in der Form eines Vollbelegs alphabetisch angeordnet aufgeführt. Achten Sie darauf, dass Sie bei Zeitschriftenartikel und bei Artikeln aus Sammelbänden die Seitenzahlen angeben!

Wikipedia-Artikel oder ähnliche Internetquellen sind keine wissenschaftlichen Quellen.

DIPLOMARBEITEN

Die Anforderung an eine Diplomarbeit ist nicht, dass Sie Ihre Fähigkeit zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit unter Beweis stellen. Das bedeutet NICHT, dass Sie einen eigenständigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Forschungsstandes leisten sollen.

Die Diplomarbeit dient vor allem dazu, dass Sie Ihre Fähigkeit zur systematischen und kritischen Bearbeitung einer gegebenen Themenstellung unter Beweis stellen. Neue Antworten auf (aktuelle) Forschungsfragen werden von Ihnen nicht erwartet.

Die Erwartungen beschränken sich auf folgende Punkte:

  • Kenntnis des Standes der wissenschaftlichen Diskussion zum gewählten Thema
  • Auswahl und Formulierung einer bearbeitbaren Fragestellung und ggf. Formulierung von Thesen
  • Nachvollziehbarer Argumentationsverlauf und angemessene Darstellung dieses Diskussionsstandes
  • Versierter Umgang mit empirischen Befunden in der Regel aus der Sekundärliteratur
  • Erkennen und Qualifizierung möglicher Mängel und Probleme der bisherigen Behandlung des Themas, die einer weitergehenden Bearbeitung bedürfen

Der Umfang der Diplomarbeit sollte in der D-I-Studienrichtung Soziale Arbeit und Erziehung (SAE) zwischen 60-80 Seiten und in den D-II-Studienrichtungen (Soziologie, Politikwissenschaften) zwischen 80-100 Seiten betragen. Die Bearbeitungszeit beträgt drei (SAE) bzw. vier (Soziologie, Politikwissenschaft) Monate, bei empirischen Themenstellungen fünf (SAE) bzw. sechs (Soziologie, Politikwissenschaft) Monate.

Formale und stilistische Anforderungen für Diplomarbeiten entsprechen den Anforderungen für alle anderen schriftlichen Ausarbeitungen und Präsentationen. Achten Sie auf eine möglichst geringe Fehlerquote in allen Teilen der Diplomarbeit! Planen Sie für die Korrekturlesung und anschließende Überarbeitung ausreichend Zeit ein.

Weitere Hilfestellungen für die Konzeption und Abfassung schriftlicher Qualifizierungsarbeiten finden Sie in der entsprechenden zahlreichen Ratgeberliteratur sowie im Begleitheft zu Diplomarbeiten des Integrierten Studiengangs Sozialwissenschaften.


Letzte Änderung: Donnerstag, 3.4.2008
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