Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themenbereichen:

 

Studiengang

 

Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle Pädagogik,
Zusatzstudiengang für Lehramtsstudierende und LehramtsabsolventInnen

Studienort
Campus Essen

Studienabschluss
Zusatzqualifikation, die bei der Einstellung in den Schuldienst wie ein weiteres Unterrichtsfach gewertet wird.

Studienbeginn
Letztmalig zum Wintersemester 2010/11. Der Studiengang wird eingestellt.

Regelstudienzeit
Es müssen für die Meldung zur Prüfung ca. 40 Semesterwochenstunden nachgewiesen werden.

Beschreibung des Studiengangs
Studienziele
Ziel der Ausbildung ist es, Studierenden Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die erforderlich sind, um Schüler und Schülerinnen unterschiedlicher Herkunftssprache, Kultur oder Religion im Sinne Interkultureller Pädagogik zu unterrichten, die Verwendung des Deutschen als Zweitsprache zu berücksichtigen und zu unterstützen.

Studieninhalte
Das Studium umfasst gemäß der Verordnung zum Erwerb der Zusatzqualifikation "Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle Pädagogik" vom 29.09.2000 folgende Bereiche und Teilgebiete:

A
Deutsch als Zweitsprache und Mehrsprachigkeit
1
Zweisprachigkeit und Mehrsprachigkeit in Schule, Familie und Gesellschaft.
2
Didaktik des Deutschen als Zweitsprache in mehrsprachigen und multikulturell zusammengesetzten Lerngruppen, unter besonderer Berücksichtigung der Fach- und Berufssprachen.
3
Deutsch und Sprachen/Literaturen der Migrantinnen und Migranten im Vergleich.
4
Die deutsche Sprache und ihre Varietäten: Formen - Strukturen - Funktionen.
B
Interkulturelle Pädagogik
1
Erziehung und Sozialisation in interkultureller Perspektive: institutionelle Bedingungen, pädagogische Konzepte.
2
Erziehung und Unterricht in mehrsprachigen und multikulturell zusammengesetzten Lerngruppen;
Konzepte gruppenspezifischer und individueller Förderung.
3
Interkulturelle Didaktik: fachspezifische und fächerübergreifende Konzepte.
C
Migration und gesellschaftliche Partizipation.
1
Soziale, wirtschaftliche, kulturelle, rechtliche und politische Folgen von Migration.
2
Theorie und Geschichte von Migration, Nation und Rassismus.
3
Analyse der Lebenslagen von Migrantinnen und Migranten: Fragen der Partizipation und der lebensweltlichen Ausdifferenzierung.
D
Sprachen der Migrantinnen und Migranten.

Erwerb grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse in einer oder zwei Sprachen der Migrantinnen und Migranten, verbunden mit der Reflexion des eigenen Spracherwerbs, der Anwendung der Kenntnisse auf Lehr- und Lernprozesse und dem Transfer kontrastiv linguistischer Erkenntnisse auf andere Sprachen. Das Studium in einer oder zwei Sprachen richtet sich nach dem Angebot der jeweiligen Hochschule.

Erläuterung des IMAZ zum Studienbereich D:
Wenn der Bereich D nicht als Vertiefungsgebiet gewählt wurde, können folgende Kombinationen gewählt werden: die 8 Stunden können in einer oder in zwei Sprachen erbracht werden, wobei eine Sprache aus der Sprachengruppe I mit mindestens 4 Semesterwochenstunden gewählt werden muss.

Zur Sprachengruppe I gehören: Arabisch, Neugriechisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und weitere Migrantensprachen auf der Grundlage seiner Einzelfallprüfung. Der Sprachengruppe II gehören alle übrigen, an der UDE angebotenen Sprachen an.
Andere, z. B. an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen, können anerkannt werden; diese sind jedoch jeweils mit dem zuständigen Studienberater/der zuständigen Studienberaterin abzusprechen.

Wenn der Bereich D als Vertiefungsgebiet gewählt wurde, können folgende Kombinationen gewählt werden: Die 16 Stunden können in einer oder in mehreren Sprachen erbracht werden, wobei eine Sprache aus der Sprach-
gruppe I mit mind. 8 Semesterwochenstunden studiert werden muss.

Jeder Sprachkurs schließt mit einer Klausur ab, welche zu bestehen ist. Weitere Einzelheiten auf den Webseiten des IMAZ.


Beherrscht der/die Studierende der Sprachengruppe I eine Migrantensprache als Muttersprache, kann dies im Umfang von 50 % der Gesamtleistung des Bereichs D, d. h. mit 4 oder 8 Stunden, anerkannt werden. Belegte Stunden müssen in diesem Fall nicht nachgewiesen werden. Allerdings muss der/die Studierende in Form einer schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von ca. 15 Seiten (für 4 Stunden) bzw. ca. 25 Seiten (für 8 Stunden) nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, das Verhältnis seiner/ihrer Muttersprache zum Deutschen kontrastiv darzustellen und Konsequenzen für Lehr- und Lernprozesse im Deutschen zu ziehen.

Studienumfang je Bereich
Zur Vorbereitung auf die Prüfung ist ein Studium von ca. 40 Semesterwochenstunden erforderlich. Der Studienumfang je Bereich beträgt in der Regel sechs bis acht Semesterwochenstunden. Weitere acht Semesterwochenstunden sind als Wahlpflichtveranstaltungen oder zur Vertiefung eines Bereiches zu studieren

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Studienverlauf


Prüfungen
Zulassung zur Prüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:
Je ein Leistungsnachweis oder ein qualifizierter Studiennachweis aus den Bereichen A, B, C und D; der Nachweis der Teilnahme in mindestens je zwei Teilgebieten aus den Bereichen A, B und C. Für einen Leistungsnachweis ist ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung erforderlich; der qualifizierte Studiennachweis kann durch eine Hausarbeit im Umfang von ca. 25 Seiten erlangt werden.

Prüfungsverlauf
Für die Prüfung kann zwischen zwei Prüfungsarten gewählt werden:
a) Eine schriftliche Klausur unter Aufsicht und eine mündliche Prüfung von 
   40 Minuten Dauer oder
b) eine Fachdiskussion von einer Stunde Dauer zu einem projektbezogenen 
   Thema.
Näheres regelt die Verordnung Zum Erwerb der Zusatzqualifikation "Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle Pädagogik" vom 29.09.2000.

Promotionsmöglichkeiten
Der Zusatzstudiengang wird als Promotionsaufbaustudium im Sinne des bereits bestehenden Bildungsganges für Absolventen der Studien für das Lehramt Primarstufe bzw. Lehramt an Grundschulen und Sekundarstufe I bzw. Lehramt an Haupt-, Real- u. Gesamtschulen als äquivalent anerkannt. Weitere Promotionsmöglichkeiten richten sich nach dem Abschluss des grundständigen Studiums.

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Zugang zum Studium


Zugangsvoraussetzung zur Anmeldung zur Prüfung
Erste Staatsprüfung zu einem schulstufen- oder schulformbezogenen Lehramt

Zulassung
Dieser Studiengang ist zurzeit zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt während der Einschreibungsfrist im Studierendensekretariat am Campus Essen.
Der Studiengang ist studienbeitragsfrei.

Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich beim Akademischen Auslandsamt des Campus Essen.


Fremdsprachenkenntnisse
Erwerb grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse in einer oder zwei Sprachen der Migrantinnen und Migranten während des Studiums.
Die folgenden Sprachen werden zurzeit angeboten:
Arabisch (8 Stunden), Griechisch (16 Stunden), Italienisch (8 Stunden), Niederländisch* (8 Stunden), Russisch (8 Stunden), Spanisch (8 Stunden), Türkisch (16 Stunden)

* Niederländisch kann nur in Kombination mit einer zweiten Sprache gewählt
  werden und nur dann, wenn der Bereich D (also Sprachen der Migrantinnen
  und Migranten) Vertiefungsgebiet ist.

Studienbegleitende Praktika
Keine, allerdings gehören Schulpraktika zur Lehramtsausbildung.


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Berufsmöglichkeiten/Arbeitsmarkt


Die Entwicklung dieses Zusatzstudienganges erklärt sich aus der Tatsache, dass die meisten Schulen und Klassen in der Bundesrepublik Deutschland heute - und wohl auch zukünftig - von Schülern und Schülerinnen unterschiedlicher ethnischer Herkunft besucht werden. Insoweit ergibt sich durchaus ein Einstellungsvorteil für Lehrerinnen und Lehrer mit dieser Zusatzqualifikation. Die Absolventen werden befähigt, Unterricht in solchen multi-ethnischen Klassen zu erteilen, in denen Kinder aus alteingesessenen und zugewanderten Familien zusammen lernen. In solchen Klassen mit einer großen sprachlichen und kulturellen Vielfalt in unterschiedlichen Zusammensetzungen haben Lehrkräfte eine doppelte Funktion zu erfüllen: Sie sollen ihren Unterricht so gestalten, dass alle Kinder in der multikulturellen Gesellschaft handlungsfähig sind, und sie müssen die besonderen Bedürfnisse jedes Kindes erkennen. Pädagogische Maßnahmen umfassen u. a. Abbau von Ethnozentrismus, Berücksichtigung unterschiedlicher Werthaltungen und Umgang mit unterschiedlichen Verhaltensnormen, aber auch die Förderung in Deutsch als Zweitsprache und die Unterstützung erstsprachlichen Lernens bei zweisprachigen Kindern.

Informationssystem Studienwahl und Arbeitsmarkt [Isa]

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Kontakt und Beratung


Fachbereich
Fachbereich Geisteswissenschaften und Fachbereich Bildungswissenschaften am Campus Essen

Fachberatung des Studiengangs (Lehrende)
am Institut für Migrationsforschung, Interkulturelle Pädagogik und Zweitsprachendidaktik (IMAZ)
Dr. Claudia Benholz
R09 S05 B80, Tel.: 0201/183-3248
Sprechzeiten: Mi 11.30 - 12.30 Uhr

Christoph Chlosta
R12 R03 B42, Tel.: 0201/183-2693
Sprechzeiten: Do 13.00 - 14.00 Uhr


Dr. Rosemarie Neumann (Geschäftsführerin des IMAZ)
R12 R03 A14, Tel.: 0201/183-3023
Sprechzeiten: Di 16.00 - 17.00 Uhr u. n. V.

Prof. Dr. Maria Dietzel-Papakyriakou
R09 T03 D46, Tel. 0201/183-3786 o. -3750
Sprechzeiten n. V.

Fachschaftsvertretung (Studierende)
Fachschaft Sprach- und Kommunikationswissenschaften
R11 T03 C10, Tel.: 0201/183-3413
Sprechzeiten: siehe Aushang

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