Ab WS 2011/12 Studiengebühren sind abgeschafft

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen" vom 01. März 2011 wurde die Abschaffung der Studienbeiträge durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Ab dem Wintersemester 2011/2012 werden daher an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen keine Studienbeiträge mehr erhoben.

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Was aus den Studienbeiträgen wird Regelungen & Informationen


Die Organe und Gremien der Universität haben beschlossen, zum Sommersemester 2007 erstmals Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester einzuführen. Damit ist das Ziel verbunden, bessere Bedingungen für das Studium an unserer Hochschule zu schaffen.

(Weitere
Informationen & die genauen Regelungen finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.)

Die Organe und Gremien haben ebenfalls bereits grundsätzliche Beschlüsse über die inneruniversitäre Verteilung der Studienbeiträge gefasst.

Die Universität Duisburg-Essen will dabei diejenigen, die diese Studienbeiträge entrichten und ein berechtigtes Interesse daran haben, dass sie tatsächlich der Verbesserung ihres Studiums zugute kommen, in möglichst breiter Form an der entsprechenden Meinungsbildung beteiligen.

Zentraler Bestandteil dieser Beteiligung ist eine Online-Befragung möglichst aller Studierender, die zwischen dem 20. Februar und dem 2. März 2007 durchgeführt wurde. Die Ergebnisse dieser Online-Befragung liegen inzwischen dem Rektorat, den Fachbereichen und der Verwaltung vor.

Weitere wesentliche Bestandteile der Beteiligung der Studierenden bestehen in der Beteiligung des AStA, der Mitarbeit der Fachschaften bei der fachbereichsinternen Verplanung der jeweiligen Studienbeiträge sowie der Erweiterung der Kommission für Lehre und Studium, die eine Empfehlung an das Rektorat bezüglich der zentralen Studienbeitragsmittel erarbeiten wird, um weitere Studierende, um für die entsprechende Beratungen eine paritätische Besetzung mit Studierenden sicherzustellen.