Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der Universität Duisburg-Essen. Die Exmatrikulation ist jederzeit möglich. Dazu benötigen Sie den ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation, welcher auf unserer Internetseite als pdf-Dokument herunter geladen werden kann. Zusätzlich liegt der Antrag im Foyer des Bereichs Einschreibungswesen aus.

Auf diesem Formular bestätigt die Bibliothek, dass keine Bücher mehr entliehen sind (Entlastungsvermerk). Der Entlastungsvermerk ist zwingend notwendig, auch wenn Sie noch keinen Studierendenausweis erhalten haben, bwz. noch nie Bücher entliehen haben. Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters (30.09. für das Sommersemester, 31.03. für das Wintersemester) wirksam. Eine Exmatrikulation kann bei Vorlage des Antrages sowie des Studierendenausweises auch mit sofortiger Wirkung erfolgen. In beiden Fällen erhalten Sie darüber eine Exmatrikulationsbescheinigung.

Eine Exmatrikulation ist aus folgenden Gründen möglich:

  • Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung (die Vorlage des Zeugnisses ist erforderlich)
  • Hochschulwechsel
  • Einberufung zum Wehr-/Zivildienst (die jeweilige Bestätigung ist erforderlich)
  • Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums
  • Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden
  • Sonstige Gründe

Studierende, die sich nach Ablauf der Rückmeldefrist noch nicht zurückgemeldet haben, erhalten kurz nach Fristablauf automatisch eine Exmatrikulationsbescheinigung per Post. Eine Erstattung der entrichteten Beiträge wird abhängig vom Zeitpunkt der Exmatrikulation vorgenommen:

  • Bei einer Exmatrikulation vor Semesterbeginn (Sommersemester 01.04., Wintersemester 01.10.) wird der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag in voller Höhe erstattet.
  • Erfolgt die Exmatrikulation für das Sommersemester ab dem 01.04. aber noch vor Vorlesungsbeginn bzw. für das Wintersemester ab dem 01.10. aber noch vor Vorlesungsbeginn, erhalten Sie den Semesterbeitrag abzüglich des Sozialbeitrages für das Studentenwerk (69 €) zurück.
  • Wird die Exmatrikulation nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters vorgenommen, kann die anteilige Erstattung des Betrages für das Semesterticket beim AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) beantragt werden.