Semester-Ticket
Der Studierendenausweis ist in der Regel gleichzeitig das Semester-Ticket. In diesen Fällen enthält der Ausweis den Aufdruck "Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln". Die Fahrtberechtigung ist für das gesamte VRR-Tarifgebiet gültig.
Damit das VRR-Ticket als NRW-Ticket gültig wird, müssen Sie sich auf folgender Seite eine entsprechende Bescheinigung ausdrucken:
https://qs.uni-due.de/qissos/rds?state=user&type=0&fullscreen=y
Die Bescheinigung muss bei Fahrten außerhalb des VRR-Bereichs mitgeführt werden.
Das Semester-Ticket wird immer für 4 Jahre ausgestellt und ist nur dann gültig, wenn der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag für das jeweilige Semester gezahlt wurde.
Folgender Personenkreis ist von der Nutzung des Semester-Tickets ausgeschlossen:
- Studierende, die als Gasthörer/innen eingeschrieben sind,
- Studierende, die als Zweithörer/innen eingeschrieben sind,
- Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.
Nachfolgende Fahrtberechtigte können einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Semester-Tickets stellen:
- Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
- Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
- Studierende, die sich nachweislich aufgrund Ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
- alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst,
- Studierende, die nachweislich im Rahmen der Diplomarbeit oder eines Praxissemesters außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semester-Tickets aufhalten.
Weitere Informationen zum NRW-Ticket, z. B. zur Mitnahme von weiteren Personen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.studenten-nrw-ticket.de/duisburgessen.html
Probleme mit dem Nahverkehr
Bei Problemen rund um den Nahverkehr schaltet sich auf Anfrage die Schlichtungsstelle Nahverkehr ein. Die Schlichtungsstelle ist eine unabhängige Einrichtung und schlichtet außergerichtliche Streitigkeiten zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgast.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link:

