Der Studierendenausweis ist gleichzeitig das Semester-Ticket. Der Ausweis enthält den Aufdruck "Semesterticket (gilt als Fahrausweis im VRR/NRW-Nahverkehr". Die Fahrtberechtigung ist für ganz NRW gültig.

Das Semester-Ticket wird immer für 4 Jahre ausgestellt und ist nur dann gültig, wenn der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag für das jeweilige Semester gezahlt wurde.

Folgender Personenkreis ist von der Nutzung des Semester-Tickets ausgeschlossen:

  • Studierende, die als Gasthörer/innen eingeschrieben sind,
  • Studierende, die als Zweithörer/innen eingeschrieben sind,
  • Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.

Nachfolgende Fahrtberechtigte können einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Semester-Tickets stellen:

  • Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
  • Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
  • Studierende, die sich nachweislich aufgrund Ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
  • alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.

 

Probleme mit dem Nahverkehr

Bei Problemen rund um den Nahverkehr schaltet sich auf Anfrage die Schlichtungsstelle Nahverkehr ein. Die Schlichtungsstelle ist eine unabhängige Einrichtung und schlichtet außergerichtliche Streitigkeiten zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgast.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link:

http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de