Die Gebühren- und Entgeltordnung der Universitätsbibliothek an der Universität Duisburg-Essen vom 09. April 2010 sieht für Benutzerinnen und Benutzer, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Universität Duisburg-Essen sind, für den Benutzerausweis eine jährliche Gebühr von 20 € vor.
In Anwendung dieser Ordnung endet die Gültigkeit aller bisher ausgegebenen externen Benutzerausweise (Ausweisnummern beginnend mit EE, EJ, DE, DJ) am 31.08.2010.
Für eine Weiternutzung der Bibliothek lassen Sie bitte Ihren Benutzerausweis erneut freischalten. Hierbei wird eine Gebühr von 20 € erhoben.
Gibt es Ausnahmen?
Angehörige von Hochschulen in Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen sind von der Gebühr befreit.
Weisen Sie bitte Ihren Status durch eine aktuelle Studienbescheinigung oder einen Arbeitsvertrag Ihrer Hochschule nach.
Schülerinnen und Schüler sind von der Zahlung der Gebühr befreit. Legen Sie hierzu bitte einen aktuellen Schülerausweis vor.
Neu ab dem 01.09.2010:
Für Hartz-IV-Empfänger reduziert sich die Jahresgebühr bei Vorlage eines aktuellen Hartz-IV-Bescheides auf 10 €.
Wo lasse ich meinen Ausweis freischalten?
Für alle Benutzerinnen und Benutzer, die über einen der oben genannten Ausweise verfügen, gilt:
Eine Weiternutzung der Bibliothek ist erst nach Freischaltung des neuen Benutzerstatus möglich.
Freischaltungen sind in unseren Fachbibliotheken zu den genannten Servicezeiten möglich.
Bitte beachten Sie, dass alle Ausleihfristen entliehener Medien spätestens zum 31.08.2010 enden. Eine Verlängerung über dieses Datum hinaus ist erst nach erneuter Freischaltung des Ausweises möglich.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Ausweis nach einem Jahr weiter nutzen möchte?
Sie müssen den Ausweis erneut freischalten lassen und die Jahresgebühr von 20 € entrichten.
Sind Sie weiterhin Angehörige/r an einer Hochschule in Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, weisen Sie bitte Ihren Status durch eine aktuelle Studienbescheinigung oder einen Arbeitsvertrag Ihrer Hochschule nach.
Schülerinnen und Schüler legen bitte erneut Ihren gültigen Schülerausweis vor.
Benötige ich einen neuen Benutzerausweis?
Nein, der vorhandene Ausweis wird weitergenutzt.
Wann muss ich den Ausweis umschreiben lassen?
Sie können den Ausweis ab sofort umschreiben lassen. Der Berechnungszeitraum für die Jahresgebühr beginnt trotzdem erst ab dem 01.09.2010.
Der Ausweis ist dann bis zum 31.08.2011 gültig.
Ändert sich an den Benutzungskonditionen etwas?
Nein, an den Benutzungskonditionen ändert sich nichts. Bitte beachten Sie unsere aktuellen Benutzungskonditionen für die einzelnen Benutzergruppen.
Wie muss ich die Nutzungsgebühr bezahlen?
Die Nutzungsgebühr wird ins Ausleihkonto geschrieben und kann bar an den Ausleihtheken bezahlt werden.
Ich studiere an einer staatlichen HS außerhalb Nordrhein-Westfalens. Muss ich die jährliche Nutzungsgebühr zahlen?
Ja.
Was muss ich tun, wenn ich den Ausweis über den 31.08.2010 nicht weiter nutzen möchte?
Sie müssen alle Medien bis zum 31.08.2010 zurückgeben und die ggf. ausstehenden Gebühren bezahlen.
