Die DFG setzt Anreize für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in Open Access Zeitschriften


Im Rahmen eines neuen Förderprogramms unterstützt die DFG die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in Open Access Zeitschriften. In Open Access Zeitschriften sind Publikationen sofort mit ihrem Erscheinen frei zugänglich. Die Finanzierung erfolgt häufig über Artikelbearbeitungsgebühren, die der Autor zu entrichten hat.

Ziel des Forderprogramms ist es, wissenschaftliche Hochschulen dabei zu unterstützen, dauerhafte und verlässliche Strukturen zur Finanzierung von Open Access Publikationen zu etablieren.

Nachdem die DFG der Universität bereits im Jahr 2010 Fördermittel für die Finanzierung von Open-Access-Publikationen zur Verfügung gestellt hat, liegt inzwischen auch die Bewilligung der DFG für den aktuellen Förderantrag der Universität vor. In diesem Jahr wird die Universität im Rahmen des Förderprogramms "Open-Access-Publizieren" € 38.709 von der DFG erhalten. Weitere € 12.903 wird die Universität aus eigenen Mitteln für diesen Zweck zur Verfügung stellen.

Die DFG hat die Verausgabung der Mittel an folgende Bedingungen geknüpft:

Eine Angehörige bzw. ein Angehöriger der Universität Duisburg-Essen ist als submitting author oder als corresponding author für die Bezahlung von Artikelbearbeitungsgebühren in einer Open Access Zeitschrift verantwortlich.

Die Artikel erscheinen in Zeitschriften, deren Beiträge sämtlich unmittelbar mit Erscheinen über das Internet für Nutzer entgeltfrei zugänglich sind ("echte Open Access Zeitschriften", die im Directory of Open Access Journals erfasst sind) und die im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren anwenden.

Die Artikelbearbeitungsgebühren dürfen € 2.000 pro Aufsatz nicht übersteigen.

Die von der DFG bereit gestellten Mittel dürften nicht verwendet werden, um Aufsätze in prinzipiell subskriptionspflichtigen Zeitschriften (nach dem Modell "Open Choice" u.ä.) für den Open Access freizuschalten.

Publikationen, die aus Mitteln des Förderprogramms "Open Access Publizieren" der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanziert wurden, sollten in den Acknowledgments einen entsprechenden Hinweis enthalten.

Falls die genannten Kriterien erfüllt sind, werden die Artikelbearbeitungsgebühren auf Antrag vollständig aus den von der DFG zur Verfügung gestellten Mitteln übernommen.

Bitte informieren Sie in diesem Fall die Universitätsbibliothek per E-Mail (openaccess@ub.uni-due.de) sobald ein Artikel von einer Open Access Zeitschrift zur Publikation angenommen wurde und benennen Sie bitte bereits zu diesem Zeitpunkt die entstehenden Kosten.

Die Rechnung über die jeweiligen Artikelbearbeitungsgebühren leiten Sie bitte zur Veranlassung der Zahlung an die Universitätsbibliothek (Campus Duisburg, Fachbibliothek LK, Dezernat Medienbearbeitung) weiter.

Im Rahmen des von der Hochschule zu erstellenden Projektberichts erwartet die DFG quantitative Aussagen zu den insgesamt in Open Access Zeitschriften erschienen Publikationen. Bitte melden Sie daher neben den Publikationen, für die Artikelbearbeitungsgebühren entstanden sind, auch alle weiteren Open Access Publikationen an die Universitätsbibliothek.

Die Universitätsbibliothek steht Ihnen unter der E-Mail-Adresse openaccess@ub.uni-due.de für alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen zur Verfügung.

 

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