Ohne geht es nicht

Der Dienstausweis

Der Dienstausweis, eine multifunktionale Chipkarte, dient gleichzeitig

  • als Ausweis für die Zeiterfassung (soweit Sie an der gleitenden Arbeitszeit teilnehmen),
  • als Guthabenkarte für die Bezahlung in den Mensen und Cafeterien des Studentenwerks und
  • als Bibliotheksausweis.

Sie benötigen

  • ein Passfoto,
  • einen Antrag sowie
  • eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Hochschule.

Den Antrag und die Bescheinigung erhalten Sie von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter des Dezernates Personal & Organisation, die oder der Ihre Angelegenheiten betreut. In der Regel werden Sie Ihnen bei der Unterzeichnung Ihres Arbeitsvertrages oder Ihrer Ernennung ausgehändigt.

Bitte beachten Sie, dass Dienstausweise immer nur für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt werden.

Wenn Ihr Beschäftigungsverhältnis befristet ist und verlängert wird, ist es nicht notwendig, einen neuen Dienstausweis zu beantragen. Bitte legen Sie dann Ihren bisherigen Dienstausweis zusammen mit der neuen Bescheinigung über die Hochschulzugehörigkeit im Bereich Einschreibungswesen vor, damit der neue Gültigkeitszeitraum auf dem Ausweis eingetragen werden kann.

Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Ausweis beantragt werden.

Ansprechpartner ist das Dezernat Studierendenservice, Akademische & hochschulpolitische Angelegenheiten, Sachgebiet Einschreibungs- & Prüfungswesen, Bereich Einschreibung.