Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Raum
V15 R00 G17

Funktionen

  • Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen

Aktuelle Hinweise

Weitere Informationen

Online-Anmeldezeitraum über HISinONE

Sommersemester 2024: 06.05.2024 bis 17.05.2024

Wintersemester 2024/2025: 04.11.2024 bis 15.11.2024

Verbindliche Prüfungstermine und Räume finden Sie im HISinOne System.
Bitte beachten Sie im Feld „Bemerkung“
eventuelle weitere wichtige Informationen.

 

Die Prüfungsanmeldung findet während der entsprechenden Anmeldephasen ausschließlich in dieser Umgebung statt:
https://campus.uni-due.de/cm

Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe: http://www.uni-due.de/campusmanagement/ba_ma_lehramt.php Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.

Sollten Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte INNERHALB des Online-Anmeldezeitraums per Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an Ihre Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen. Wenn Sie sich erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung setzen, ist eine nachträgliche Anmeldung nicht möglich.

Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.

 

Abmeldung von Prüfungen

Die folgenden Regelungen gelten für die Fakultät Geisteswissenschaften.

Klausuren: Klausuren sind bis 7 Tage vor der Prüfung über das HisInOne abmeldbar. Nach Ablauf der Abmeldefrist ist ein Rücktritt von der Prüfung nur noch mit der Einreichung eines Attests möglich!

Abmeldungen bei den Dozenten sind nicht ausreichend!

 

Mündliche Prüfungen: Mündliche Prüfungen sind bis 7 Tage vor der Prüfung bzw. bei einem mehrtägigem Prüfungskorridor bis 7 Tage vor dem ersten Tag des Prüfungskorridors über das HisInOne abmeldbar. Nach Ablauf der Abmeldefrist ist ein Rücktritt von der Prüfung nur noch mit der Einreichung eines Attests möglich!

Abmeldungen bei den Dozenten sind nicht ausreichend!

 

Hausarbeiten, Essays, Portfolios, Projektberichte und Referate: Diese Prüfungsformen sind grundsätzlich nicht über das HisInOne abmeldbar. Die genauen Regelungen können Sie dem folgenden Infoschreiben entnehmen:

Infoschreiben

 

Nachträgliche Abmeldungen sind nicht möglich. Bei Schwierigkeiten melden Sie sich bitte innerhalb des Abmeldezeitraums per Mail bei Ihrer Sachbearbeitung. Geben Sie immer Ihre Matrikelnummer und den genauen Namen der Prüfung/ den Prüfungscode und das Modul an.

Bei Abmeldungen über das HisInOne bekommen Sie bei erfolgreicher Abmeldung immer eine automatische Bestätigungsmail. Bitte achten Sie hierauf.

 

Abgabe von Abschlussarbeiten

Liebe Studierende,

die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare (Leimbindung, keine Ring- oder Spiralbindung) Ihrer Abschlussarbeit einreichen. Zeitgleich wird ein elektronisches Exemplar Ihrer Arbeit benötigt (USB-Stick, CD).

Bitte beachten: Die eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.

Ihre Abschlussarbeiten können Sie auf dem Postweg senden oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten einwerfen:

Standort Campus Essen     
Anschrift: Bereich Prüfungswesen, z. Hd. der zuständigen Sachbearbeitung 

Standort Campus Duisburg
Anschrift: Bereich Prüfungswesen, Zentrale Annahmestelle für Abschlussarbeiten - Frau Güclü:  sema.gueclue@uni-due.de

Vorbereitungsdienst (Re­fe­ren­da­riat) November 2024

Studienleistungen Deutsch (ab SS21)

Das Anmelde- und Verbuchungsverfahren für die in HISinOne zu verbuchenden Studienleistungen in den BA-Lehramtsstudiengängen Deutsch und im 2-Fach-BA Germanistik ändert sich zum Sommersemester 2021. Betroffen sind die Studierenden der PO1601 im Lehramt und der PO1202 im 2-Fach-BA (gültig bei Einschreibung ab dem Wintersemester 2019/20).

Die Studienleistungen, die im Verlaufsplan mit * gekennzeichnet sind, sind nun in HISinOne anmeldbar. Das heißt, Sie melden sich (wie auch zu Prüfungen) während der globalen Anmeldephase in der 5./6. Semesterwoche in HISinOne zu den Studienleistungen an und erbringen sie semesterbegleitend.

Eine Abmeldung durch die Studierenden selbst ist im Wintersemester bis zum 30.03. und im Sommersemester bis zum 29.09. möglich.

Die Verbuchung erfolgt durch die jeweiligen DozentInnen („BE“ für bestanden). Bei Fragen bitten wir daher, sich an diese zu wenden. Das Prüfungsamt bekommt keine Teilnehmerlisten mehr.

Sollten Sie die Studienleistung nicht bestehen, wird ein Rücktritt mit dem Vermerk „SNB“ (Studienleistung nicht bestanden) verbucht. Es werden keine Fehlversuche im HisInOne erfasst.

 

Hier finden Sie die Verlaufspläne:

Deutsch - Bachelor LA Gymnasien und Gesamtschulen

https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-9-26-ws19.pdf

Deutsch - Bachelor LA Berufskollegs

https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-9-28-ws19.pdf

Deutsch - Bachelor LA  Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen

https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-9-24-ws19.pdf

Deutsch - Lernbereich Sprachliche Grundbildung - Bachelor LA Grundschulen

https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-9-20-ws19_juli2020.pdf

 

Regelungen zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed.

Die Regelung zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. schon im Bachelorstudium wurde von der Hochschulleitung angepasst. Die geänderte Regelung, die zum Sommersemester 2018 in Kraft tritt, legt folgendes fest:

Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können. Es können maximal 30 Master-CP vorgezogen werden und es steht den Fakultäten frei, jeweils eine Positivliste mit Masterveranstaltungen zu beschließen, die vorgezogen werden können. Dabei ist das Praxissemester in den Lehramtsstudiengängen in jedem Fall von der Regelung ausgenommen.

Im Master of Education können von Lehramts-Bachelor-Studierenden in Deutsch-Master-Studiengängen für das Lehramt ausschließlich Lehrveranstaltungen besucht werden, die im ersten Fachsemester angeboten werden, und zwar im Modul Fachdidaktik. Hier kann dann auch eine Modulabschlussprüfung abgelegt werden, wenn die Nachfrage nach Lehrveranstaltungen in diesem Modul nicht bereits durch reguläre Master of Education-Studierende gedeckt ist. Das Institut kann im Master-Bereich zurzeit leider keine zusätzlichen bzw. außerplanmäßigen Kapazitäten für Bachelor-Studierende vorhalten.

Eine Einschreibung in den M.Ed. ist nur möglich, wenn der Bachelor mit Lehramtsoption abgeschlossen ist und das Zeugnis vorliegt. Aus dem Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. erwachsen hierbei weder Vorteile noch Rechte. Vorgezogene Leistungen können erst nach der Einschreibung zum M.Ed. angerechnet werden.

 

Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.

Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

Bachelorstudierende, die von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen und Masterleistungen vorzeihen, dürfen nicht besser gestellt werden als diejenigen Studierenden, die dieselbe Masterleistung erst nach Einschreibung erbringen. Dies gebietet der verfassungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit.

Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.

 

Anmeldung und Regelungen zur Bachelor-/Masterarbeit

Antrag auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit (Onlineverfahren nur für die Fächer Lehramt Deutsch und Sprachliche Grundbildung)

Anmeldeverfahren Germanistik

Formular

WICHTIG:

Die PDF-Datei muss sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Dozenten elektronisch ausgefüllt werden und mir von Ihrem Dozenten per Mail zurück geschickt werden. Das Format der Datei darf nicht verändert werden. Andernfalls kann keine weitere Bearbeitung erfolgen. 

Bitte beachten Sie, dass der Prozess 2-3 Wochen dauern kann.

Sollten Sie in der Anmeldephase vorgezogene Masterleistungen anmelden wollen, muss der Antrag vor Beginn der Anmeldephase vorliegen.

Bachelorarbeit:

  • Die Zulassung erfolgt mit insgesamt 120 erworbenen Credits und erfolgreich abgeschlossenen Praxismodul Orientierung.
     
  • Die Schreibzeit beträgt 8 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit demgegenüber auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu 2 Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin für die Bachelorarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.

Masterarbeit:

  • Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer das Praxissemester erfolgreich absolviert hat. Darüber hinaus sind weitere 35 Credits erforderlich.
     
  • Die Schreibzeit beträgt 15 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu 8 Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin für die Masterarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.

 

Umschreibung in den Master

Die Umschreibung in Masterstudiengänge ist im Bereich Einschreibung zu beantragen.

Das entsprechende Formular finden Sie hier:

https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/umschreibungsantrag.pdf

 

Ein Formular vom Prüfungswesen ist im Bereich Lehramt hierfür nicht notwendig.

 

https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_einschreibung.php

 

Praxissemester ab SoSe 2021

Ab dem SS21 wird das Verfahren zur Verbuchung der Teilprüfungen im Praxissemester umgestellt.

Wir haben im HisInOne ein neues Modul abgebildet, welches drei Teilmodule aufweist.

  • Teilmodul 1, (10 Cr): Zwei Prüfungen mit Studienprojekt, je 5 Cr.
  • Teilmodul 2, (2 Cr): Eine unbenotete Studienleistung ohne Studienprojekt, 2 Cr.
    (Grundschule: Zwei unbenotete Studienleistungen, je 1 Cr)
  • Teilmodul 3, (13 Cr): Prüfung Schulpraxis, 13 Cr, unbenotet.

 

Das Modul schließt erst erfolgreich, wenn alle Teilmodule, durch erlangen der Credits mittels Prüfungsverbuchung bestanden wurden.

Während der Anmeldephase müssen Sie sich zu allen drei (GS: vier) Teilprüfungen anmelden. Bitte beachten Sie, dass neben den beiden Teilprüfungen mit Studienprojekt auch die Teilprüfung (GS: Teilprüfungen) ohne Studienprojekt angemeldet werden müssen – unabhängig davon, welche Leistungen dafür in den einzelnen Studiengängen zu erbringen sind (z. B. Studienleistungen oder nur die Teilnahme am Begleitseminar).

 

Für Fragen zu den Teilprüfungen Praxissemester wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Sachbearbeiter des Faches.

 

Erläuterungen zur Einreichung von Attesten

Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.

 

Anerkennungsverfahren

Fristen

Bitte beachten Sie folgende Fristen zur Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen:

  1. Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig für das jeweilige Wintersemester bis zum 15.7. bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
     
  2. Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. für das jeweilige Wintersemester bzw. bis zum 15.1. für das Sommersemester eingegangen sein.
     
  3. Anträge auf Anerkennung von einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht (allerdings nur für das betreffende Fachsemester).

 

Einzureichende Unterlagen

 

Antragsformular

 

Anleitung

 

Im Ausland erbrachte Leistungen

(Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in der Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A = Ausland eingetragen haben.)

 

Gleichwertigkeitsprüfung

Interessenten für einen Master-Studiengang mit Lehramtsoption, die den ersten
berufsqualifizierenden Abschluss (Lehramts-Bachelor) nicht an der Universität Duisburg-Essen erworben haben, müssen nach der Einschreibung die Gleichwertigkeit des Lehramts-Bachelors durch die zuständigen Prüfungsausschüsse unserer Hochschule überprüfen lassen.

Für die Gleichwertigkeitsprüfung verwenden Sie bitte folgende Formulare:

Mit Lehramt-Abschluss

Ohne Lehramt-Abschluss

 

Weiterführende Hinweise zur Gleichwertigkeitsprüfung finden Sie auch unter
Informationen zum Lehramtsmaster.

 

 

BAföG-Eignungsbescheinigung

Um Ihren Leistungsstand beim BAföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie sich bitte Ihren Notenspiegel über HISinOne aus. Dieser wird vom BAföG-Amt auch ohne Unterschrift akzeptiert.

Falls ein abweichender Leistungsstand zu bescheinigen ist, wird dies über den jeweiligen Prüfungsausschuss mit dem Formblatt 5 bestätigt.

BAföG-Regelung Lehramt Bachelor:

Bafög Lehramt

 

Sprechzeiten

Telefonisch

täglich von 9 bis 12 Uhr
unter meiner Rufnummer
(0201) 183 2954

Persönlich

Dienstag 9 bis 12 Uhr

Vertretung

Daniela Rittkowski
(0201) 183 6799
Dienstag 9 bis 12 Uhr

 

Service und Kontakt
Bereich Prüfungswesen

Informationen zu den aktuellen Zeiten der Erreichbarkeit finden Sie auf unserer Startseite