Studierende des Bachelor-Studiengangs Wasser/Water Science, die im konsekutiven Master-Studiengang Water Science weiter studieren wollen, müssen im Fachbereich eine Eignungsprüfung ablegen, was durch die Prüfung der im Folgenden aufgeführten Unterlagen erfolgt. Hierbei ist nachfolgendes Verfahren zu beachten:

  1. Einreichen der folgenden Unterlagen bei University Duisburg-Essen, Department of Chemistry, Examination Committee, Prof. Dr. Torsten Schmidt, Universitaetsstr. 5, 45141 Essen, Germany:
    1. VOLLSTÄNDIGER Notenspiegel (ohne diesen kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden, daher bitte keine vorläufigen Notenspiegel, z. B. ohne Note der Bachelor-Arbeit einreichen; Bachelor-Zeugnis ist aber NICHT nötig), Mindestnote aus dem B.Sc. Wasser/Water Science: 66 GP/3.0
    2. Lebenslauf
    3. einseitiges Motivationsschreiben in Deutsch oder Englisch, in dem Sie kurz darlegen, warum Sie auch den Master-Kurs Water Science belegen wollen.
    4. falls dies nicht verpflichtender Bestandteil Ihres Studiums war (wie beim Bachelor nach alter Prüfungsordnung mit vier Pflicht-Englischkursen) ein Nachweis über ausreichende englische Sprachkenntnisse (TOEFL 550 (paper based)/215 (computer based)/81 (internet based) or IELTS 6.0)
  2. Bei Erfüllen der genannten Voraussetzungen erhalten Sie eine Bescheinigung über die bestandene Eignungsprüfung, die Sie dem Studierendensekretariat bei der Einschreibung vorlegen müssen. Auch für die Einschreibung müssen Sie nicht das Bachelor-Zeugnis vorlegen, der Notenspiegel und die Bescheinigung reichen aus.

Hinweis (aus einer Vereinbarung zwischen Prüfungsausschuss Water Science und Prüfungsamt): Solange die Voraussetzungen für die Immatrikulation in den Masterstudiengang nicht erfüllt sind, kann der Studierende im Bachelor-Studiengang immatrikuliert bleiben und sich dann umschreiben, wenn er die Voraussetzungen erfüllt. Hierbei ist er nicht an die üblichen Einschreibefristen gebunden. Wenn möglich sollte dem Studierenden bei einem verzögerten Wechsel in den Masterstudiengang die Möglichkeit geboten werden, sich auch noch nachträglich für Prüfungen anzumelden. In kritischen Fällen besteht mit Einverständnis des Prüfungsausschusses auch die Möglichkeit einer Einschreibung unter Vorbehalt.