Änderung beim Betrieb drahtloser Mikrofonanlagen

Aufgrund der Einführung der neuen 4. Mobilfunkgeneration (LTE) zur Verbesserung der mobilen Internetversorgung und der damit erfolgten Versteigerung der UHF-Frequenzbereiche ergeben sich weitreichende Änderungen für den Betrieb von drahtlosen Mikrofonanlagen.

Durch den Auslauf der Allgemeinzuteilung ist der Betrieb von drahtlosen Mikrofonsystemen im Frequenzbereich 790 – 862 MHZ nach dem 31.12.2015 nicht mehr zulässig. Alle Betreiber von Anlagen in diesem Bereich sind von der Änderung betroffen und müssen aktiv werden.

Störungen in bestehenden Anlagen sind bereits in naher Zukunft zu erwarten.

erforderliche Maßnahmen

Das ZIM kümmert sich um den Austausch der Anlagen in den öffentlichen Hörsälen und Seminarräumen.
Im fachbereichseigenen Umfeld muss sich der Fachbereich um den Austausch der Anlagen kümmern. Das ZIM steht bei Fragen zu diesem komplexen Thema gerne zur Verfügung.