|
|
Universität Duisburg-Essen, Institut für Evangelische Theologie[ Home | Aktuelles | Sekretariat | Studiengänge | Bereiche | Lehrveranstaltungen | Lehrpersonen | Prüfungen ] |
Schart, Aaron, last edited: 2007-05-07
Die Meldung zur Staatsprüfung in einem Fach kann erst erfolgen, wenn in allen studierten Fächern die Zwischenprüfung abgeschlossen ist.
Um dem Prüfungsamt die Planung zu erleichtern, ist die baldmöglichste Anmeldungen zur Staatsprüfung erwünscht. Bescheinigungen können nachgereicht werden.
Wird die Regelstudienzeit eingehalten, so sollte die Staatsprüfung am Ende des 7. Semesters beendet sein.
Jede erste Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit ist ein Freiversuch.
Die Prüfung umfasst zwei Teilprüfungen, eine fachwissenschaftliche und eine fachdidaktische. Eine Teilprüfung muss schriftlich und eine muss mündlich erfolgen. Der Prüfling kann wählen, welche Teilprüfung schriftlich (4stündige Klausur) und welche mündlich (45minütiges Prüfungsgespräch) erfolgen soll.
a) Teilprüfung in Fachwissenschaft
Vorbedingung ist eine Modulabschlussbescheinigung des Moduls 3 oder des Moduls 5.
Die Prüfung muss sich auf den Stoff des ganzen Moduls beziehen, dessen Abschlussbescheinigung vorgelegt wurde.
b) Teilprüfung in Fachdidaktik
Vorbedingung ist eine weitere, für die Teilprüfung in Fachwissenschaft nicht verwendete Modulabschlussbescheinigung des Moduls 3 oder des Moduls 4.
Die Prüfung muss sich auf den Stoff des ganzen Moduls beziehen, dessen Abschlussbescheinigung vorgelegt wurde.
Beide Prüfungen müssen sich in der Themenstellung sowohl untereinander als auch vom Thema der im Rahmen der Staatsprüfung eventuell bearbeiteten Hausarbeit deutlich unterscheiden.
Es wird empfohlen, zuerst die Teilprüfung in Fachwissenschaft abzulegen und danach die Teilprüfung in Fachdidaktik.
Das Prüfungsamt bestellt zwei Prüfer oder Prüferinnen, die die Teilprüfung durchführen.
Die Studierenden haben das Recht einen Prüfer oder eine Prüferin vorzuschlagen, der oder die für das gewählte Modul prüfungsberechtigt ist.
Für die fachwissenschaftliche und die fachdidaktische Teilprüfung kann derselbe Prüfer oder dieselbe Prüferin vorgeschlagen werden.
Die Prüfung kann erst erfolgen, nachdem das Erststudium komplett abgeschlossen ist.
Der Prüfungsumfang der Erweiterungsprüfung deckt sich mit dem der grundständigen Staatsprüfung.
Die Prüfungen beziehen sich, wie im grundständigen Studium auch, auf die ganzen Module. Das gilt auch für solche Module, die im Rahmen der Studienordnung für die Erweiterungsprüfung nicht vollständig belegt werden müssen.
Die Webseiten des Staatl. Prüfungsamtes finden sich unter: http://www.uni-due.de/spa-essen/