Universität Duisburg-Essen, Institut für Evangelische Theologie 

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Schart, Aaron, Stand: 2007-04-05

Information zur Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen 

Die Fachgruppe Ev. Theologie hat eine Studienordnung, die noch auf dem Boden der Rechtsbestimmungen des Jahres 1989 steht. Das liegt daran, dass sie nicht über genügend Personal verfügt, um die mit dem neuen Lehrerausbildungsgesetz (LABG) erforderlichen Lehr- und Forschungskapazitäten bereit zu stellen.

Die letzte Änderung der Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung - LPO) mitsamt der besonderen Vorschriften für das Unterrichtsfach Ev. Religionslehre (Anlage 24 zu §55 LPO) stammt vom 23. August 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. September 2000. Siehe: "Rechtliche Grundlagen zur Lehrerausbildung" zusammengestellt vom Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung: http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/beruf_lehrer/lehrerausbildung/rechtsgrundlagen.html

Die gültige Studienordnung der Ev. Theologie führt auf die alte, vor 1994 gültige Lehramtsprüfungsordnung hin. Jede/r Studierende kann auch auf Antrag nach der alten LPO die erste Staatsprüfung ablegen.

Das Prüfungsamt bietet aber die Möglichkeit an, sich bereits nach der neuen LPO prüfen zu lassen, auch ohne dass das Fach eine neue Studienordnung hat.

Im Studiengang Primarstufe weiteres Unterrichtsfach ist das ohne weiteres möglich.

In den Studiengängen Primarstufe Schwerpunktfach und Sekundarstufe 1 ist dafür beim Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung lediglich ein weiterer qualifizierter Studiennachweis aus dem Hauptstudium vorzulegen.