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BüRGER- |
Bürgerbeteiligung innerhalb der IBA und ihre GrundlagenDie Zunahme öffentlicher Aufgaben und Funktionen führt zu einer tendenziellen Verselbständigung des Verwaltungshandelns gegenüber den gewählten Mandatsträgern und da-mit auch der Wähler. Gleichzeitig steigt jedoch die Betroffenheit der Bürger durch Verwaltungshandeln. Diese Schere soll durch Bürgerbeteiligung an sie betreffenden Entscheidungen geschlossen werden. Die Verbreitung von Bürgerinitiativen ab den 70er Jahren zeigt an, dass Bürger auf sie betreffende Entscheidungen Einfluss nehmen wollen, Bürgerbeteiligung soll etwaige Proteste kanalisieren, in geregelte politische Verfahren einbinden und zu höherer Akzeptanz öffentlicher Maßnahmen führen. Zunehmende Planungs- und Gestaltungsaufgaben stellen zudem Planer vor Informationsprobleme über Gewohnheiten, Wünsche, Widerstände der Adressaten. Ihre Beteiligung kann dies lösen. Bürgerbeteiligung lässt sich in diesem Sinne also als: "die direkte Einflussnahme der Bürger auf konkrete politischen Planungen und Maßnahmen" (Nelles 1984) definieren. Bei der Betrachtung von Bürgerbeteiligungsverfahren lassen sich zwei Hauptebenen unterscheiden. Die Beteiligung an Planungs- und Entscheidungsprozessen, bei der betroffene Personen und Personengruppen die Möglichkeit haben, ihre Interessen vorzutragen, sowie die Beteiligung an der konkreten Gestaltung und Ausführung einer Maßnahme, diese Form der Bürgerbeteiligung enthält besonders starke Elemente der Selbsthilfe. Bei
der Betrachtung der Bürgerbeteiligung innerhalb der IBA-Projekte muss
man sich einige wichtige Voraussetzungen vor Augen führen: Zunächst
die zeitliche Begrenztheit und der Festival-Charakter der IBA, welches
die Einmaligkeit der Maßnahme und dem Bedarf nach zeitlicher Verdichtung
von Ideen, Entscheidungen und Umsetzungen zur Folge hat.
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