PROSPER
III
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Gewerbegebiet
Prosper
Zwischen
Gladbecker Straße, zentralem Platz und Prosper Park wird auf ca. 6 ha
Fläche ein Gewerbepark entstehen, der sich durch hohe städtebauliche
Qualität, zum Teil herausragende Einzelarchitektur und durch gestalterische
Identität des Gebietes auszeichnet.
Folgende Einzelbauvorhaben wurden in das Gesamtkonzept integriert:
- Neubau
eines Betriebshofes;
- Bau
eines Möbelhauses;
- ein
Autohaus mit Verkaufs- und Betriebsgebäude;
- ein
Gründerzentrum für 10 – 15
Handwerksbetriebe;
- ein
Nahversorgungszentrum.
Folgende Qualitätsmerkmale werden die Bebauung des gesamten Gebietes
und die einzelnen Bauvorhaben prägen:
- Die
Bebauung wird mehrgeschossig sein, mit wirtschaftlicher Ausnutzung des
Grundstückes und hochwertiger Gestaltung von Baukörpern und
Fassaden zu den öffentlichen Räumen.
- Die
Übernahme von einheitlichen Gestaltungsprinzipien und Entwurfsregeln
bezieht sich auf die Ausbildung von Sockeln, die Betonung von Ecken,
die Gliederung und Rhythmisierung von Fassaden, Material und Farbe,
Höhenanschlüsse an benachbarte Bauvorhaben.
- Die
Straßen des Gewerbegebietes werden als Mischverkehrsflächen ausgebildet;
die an den öffentlichen Raum angrenzenden privaten Stellplätze
werden in Hinblick auf Materialwahl, Oberflächengestaltung, Gliederung
und Begrünung/Baumpflanzungen aufgebildet.
- Der
Stellplatznachweis erfolgt für das Gesamtgebiet, so dass hohe und
geringe Stellplatznachfragen der unterschiedlichen Einzelnutzer im Gebiet
ausgeglichen werden und keine städtebaulich unverträgliche
Bündelung von Parkplätzen erfolgt.
- Alle
Gebäude erhalten zu den öffentlichen Straßen und Platzräumen
„Schaufensterfunktionen“:
Sie öffnen sich zu den öffentlichen Räumen und tragen
zur Gliederung und Belebung des Straßenbildes bei.
- Durch
das Angebot von Wohnungen und Büros in den Obergeschossen von Betriebsgebäude,
Autohaus und Gründerzentrum an den jeweiligen Eckpunkten des Gewerbegebietes
wird eine gezielte Nutzungsmischung vorgenommen.
Der Neubau des Gründerzentrums für
Handwerksbetriebe wird ein herausragendes Beispiel für moderne Industriearchitektur
sein. Das Gründerzentrum richtet sich in seiner thematischen Schwerpunktsetzung
an Betriebe des gestaltenden Handwerks. Vorgesehen sind Flächen für
ca. 10-15 Betriebe. Angeboten werden Werkstätten und Lager im Erdgeschoss
sowie Büros in den Obergeschossen.
Das Gründerzentrum beinhaltet gleichzeitig eine Ausstellung mit „Schaufensterfunktionen“
am zentralen Platz. Darüberhinaus werden gemeinschaftliche Infrastruktur,
Sozialräume, Technik etc. den Gründerbetrieben angeboten.
Das städtebauliche Gesamtkonzept für das Prosperviertel weist
in prominentester Lage an der Nahtstelle zwischen Wohn- und Gewerbegebiet,
Prosper Park und Anbindung an die vorhandene Stadtstruktur einen zentralen
Platzbereich mit Nahversorgungszentrum aus.
Diesem Bereich kommt wegen seiner prägnanten städtebaulichen
Lage wie auch den vielfältigen Nutzungsanforderungen an ein Stück
„städtischen Lebens innerhalb des Prosperviertels“ herausragende
Bedeutung zu.
Das
städtebauliche Rahmenkonzept sowie die Bauleitplanung sehen hier
ein Solitärgebäude vor, das die vielfältigen städtebaulichen
Bezüge einerseits wie auch die Nutzungsanforderungen an SB-Markt,
ergänzende
Geschäfts- und Ladenlokale im Erdgeschoss, Büros,
Arztpraxen sowie Wohnungen im Obergeschoss aufnimmt.
Die
städtebaulichen, funktionalen und ästhetischen Anforderungen
an diese Bauaufgabe sind vielfältig.
Das
Nahversorgungszentrum ist als Solitär konzipiert, d.h. es ist allseitig
einsehbar und schafft nach allen Seiten vielfältige räumliche
und funktionale Bezüge. Die Erschließung des Nahversorgungszentrums,
die Zonierung von Andienungs- und Anlieferungsbereichen, die Frage der
Orientierung von Ein- und Ausgängen, Passagen sowie von Rückzugsbereichen
und platzbezogenen Nutzungen (z.B. Cafe, Restaurantbetrieb) wurde hier
auf intelligente Weise gelöst.
Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs erfolgt so, das über die
Erschließung keine zusätzlichen Fahrverkehre in den Platzbereich
am Park hineingezogen werden und das von ihnen keine Beeinträchtigungen
der angrenzenden Nutzungen ausgehen.
Durch die bauliche Organisation des Nahversorgungszentrums wurde ermöglicht,
dass die vorhandene Zechenmauer nur gering zu Erschließungszwecken geöffnet
werden muss und somit städtebaulich und gestalterisch in das Gesamtkonzept
integriert werden konnte.
(Quelle: Stadt Bottrop, Stadtamt, Stadtplanungsamt -61/1-)
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