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Gewerbegebiet Prosper

Zwischen Gladbecker Straße, zentralem Platz und Prosper Park wird auf ca. 6 ha Fläche ein Gewerbepark entstehen, der sich durch hohe städtebauliche Qualität, zum Teil herausragende Einzelarchitektur und durch gestalterische Identität des Gebietes auszeichnet.

Folgende Einzelbauvorhaben wurden in das Gesamtkonzept integriert:

  • Neubau eines Betriebshofes;
  • Bau eines Möbelhauses;
  • ein Autohaus mit Verkaufs- und Betriebsgebäude;
  • ein Gründerzentrum für 10 – 15 Handwerksbetriebe;
  • ein Nahversorgungszentrum.


Folgende Qualitätsmerkmale werden die Bebauung des gesamten Gebietes und die einzelnen Bauvorhaben prägen:

  • Die Bebauung wird mehrgeschossig sein, mit wirtschaftlicher Ausnutzung des Grundstückes und hochwertiger Gestaltung von Baukörpern und Fassaden zu den öffentlichen Räumen.
  • Die Übernahme von einheitlichen Gestaltungsprinzipien und Entwurfsregeln bezieht sich auf die Ausbildung von Sockeln, die Betonung von Ecken, die Gliederung und Rhythmisierung von Fassaden, Material und Farbe, Höhenanschlüsse an benachbarte Bauvorhaben.
  • Die Straßen des Gewerbegebietes werden als Mischverkehrsflächen ausgebildet; die an den öffentlichen Raum angrenzenden privaten Stellplätze werden in Hinblick auf Materialwahl, Oberflächengestaltung, Gliederung und Begrünung/Baumpflanzungen aufgebildet.
  • Der Stellplatznachweis erfolgt für das Gesamtgebiet, so dass hohe und geringe Stellplatznachfragen der unterschiedlichen Einzelnutzer im Gebiet ausgeglichen werden und keine städtebaulich unverträgliche Bündelung von Parkplätzen erfolgt.
  • Alle Gebäude erhalten zu den öffentlichen Straßen und Platzräumen „Schaufensterfunktionen“:
    Sie öffnen sich zu den öffentlichen Räumen und tragen zur Gliederung und Belebung des Straßenbildes bei.
  • Durch das Angebot von Wohnungen und Büros in den Obergeschossen von Betriebsgebäude, Autohaus und Gründerzentrum an den jeweiligen Eckpunkten des Gewerbegebietes wird eine gezielte Nutzungsmischung vorgenommen.  

Der Neubau des Gründerzentrums für Handwerksbetriebe wird ein herausragendes Beispiel für moderne Industriearchitektur sein. Das Gründerzentrum richtet sich in seiner thematischen Schwerpunktsetzung an Betriebe des gestaltenden Handwerks. Vorgesehen sind Flächen für ca. 10-15 Betriebe. Angeboten werden Werkstätten und Lager im Erdgeschoss sowie Büros in den Obergeschossen.
Das Gründerzentrum beinhaltet gleichzeitig eine Ausstellung mit „Schaufensterfunktionen“ am zentralen Platz. Darüberhinaus werden gemeinschaftliche Infrastruktur, Sozialräume, Technik etc. den Gründerbetrieben angeboten.  

Das städtebauliche Gesamtkonzept für das Prosperviertel weist in prominentester Lage an der Nahtstelle zwischen Wohn- und Gewerbegebiet, Prosper Park und Anbindung an die vorhandene Stadtstruktur einen zentralen Platzbereich mit Nahversorgungszentrum aus. Diesem Bereich kommt wegen seiner prägnanten städtebaulichen Lage wie auch den vielfältigen Nutzungsanforderungen an ein Stück „städtischen Lebens innerhalb des Prosperviertels“ herausragende Bedeutung zu.
Das städtebauliche Rahmenkonzept sowie die Bauleitplanung sehen hier ein Solitärgebäude vor, das die vielfältigen städtebaulichen Bezüge einerseits wie auch die Nutzungsanforderungen an SB-Markt, ergänzende Geschäfts- und Ladenlokale im Erdgeschoss, Büros, Arztpraxen sowie Wohnungen im Obergeschoss aufnimmt.
Die städtebaulichen, funktionalen und ästhetischen Anforderungen an diese Bauaufgabe sind vielfältig.

Das Nahversorgungszentrum ist als Solitär konzipiert, d.h. es ist allseitig einsehbar und schafft nach allen Seiten vielfältige räumliche und funktionale Bezüge. Die Erschließung des Nahversorgungszentrums, die Zonierung von Andienungs- und Anlieferungsbereichen, die Frage der Orientierung von Ein- und Ausgängen, Passagen sowie von Rückzugsbereichen und platzbezogenen Nutzungen (z.B. Cafe, Restaurantbetrieb) wurde hier auf intelligente Weise gelöst.
Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs erfolgt so, das über die Erschließung keine zusätzlichen Fahrverkehre in den Platzbereich am Park hineingezogen werden und das von ihnen keine Beeinträchtigungen der angrenzenden Nutzungen ausgehen.
Durch die bauliche Organisation des Nahversorgungszentrums wurde ermöglicht, dass die vorhandene Zechenmauer nur gering zu Erschließungszwecken geöffnet werden muss und somit städtebaulich und gestalterisch in das Gesamtkonzept integriert werden konnte
.


(Quelle: Stadt Bottrop, Stadtamt, Stadtplanungsamt -61/1-)