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Aus dem Senat

Sitzung vom 9. November

  • von Beate Kostka
  • 14.11.2018

Evaluationsauftrag für die beiden wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten, Beteiligung am Förderwettbewerb für ein Exzellenz Startup-Center: Mehrere „große Brocken“ beschäftigten die Senator*innen auf ihrer zweiten Sitzung, die sich deshalb auch bis in den Abend zog.

Kontrovers und kritisch diskutiert wurde bei der vorgelegten Info-Vorlage zum Evaluationsauftrag u.a., dass er sehr allgemein gehalten ist. Deshalb soll eine AG mit Senats- und Rektoratsvertreter*innen bis zur nächsten Sitzung eine neue Vorlage erarbeiten, um den konkreten Prüfauftrag zu schärfen.

Aus der Fakultät für Ingenieurwissenschaften wurde moniert, dass ihre „Lehreinheit Informatik“ in dem Kontext mit betrachtet werden soll. Die „Abteilung Informatik und Angewandte Kognitionswissenschaft“ sei ein integraler Bestandteil der Fakultät, die gerade erst in Gänze sehr positiv evaluiert worden ist. Eine erneute Betrachtung eines wesentlichen Einzelelements sei aus ihrer Sicht nicht sinnvoll.

Noch kurz vor der Sitzung wurde der TOP Beteiligung am Förderwettbewerb für ein Exzellenz Startup-Center:NRW auf die Tagesordnung gesetzt, weil ansonsten die Meldefrist (30.11.) versäumt worden wäre. Das Rektorat unterstützt die Initiative für ein Gründerzentrum („ESC.UDE“), in dem alle gründungsrelevanten Ressourcen, Kompetenzen und Infrastrukturen an der UDE gebündelt, transdisziplinäre Zusammenarbeit gefördert sowie die Gründungsunterstützung ausgebaut und verankert werden ("One-Stop-Shop").

Tags zuvor hatte sich die Kommission für Entwicklungsplanung und Finanzen (KEF) mit dem vorgelegten Antragskonzept befasst. Nach langer Diskussion über die Vor- (Millionenförderung) und Nachteile (Kostenübernahme nach der fünfjährigen Projektlaufzeit) konnten sich die KEF-Mitglieder allerdings nicht auf eine Empfehlung für den Senat einigen.

Die Senator*innen konzentrierten sich in ihrer Diskussion auch hauptsächlich darauf, die Kostenrisiken (u.a. ca. 1 Mio. über zu verstetigende Professuren) zu würdigen angesichts der schon jetzt sehr knappen Finanzausstattung in den Fakultäten. So stimmte anschließend nur ein Senator mit ja.

Nach kurzer Würdigung einstimmig angenommen wurde dagegen der Jahresbericht des Rektorats.

Deutlich mehr Diskussionsbedarf hatten die Senator*innen dann wieder bei der Frage, wie künftig sichergestellt werden kann, dass die Universitätskommissionen geschlechtergerecht besetzt werden können, wie dies das NRW-Hochschulgesetz in § 11c verlangt („Die Gremien der Hochschule müssen geschlechtsparitätisch besetzt werden, es sei denn, im Einzelfall liegt eine sachlich begründete Ausnahme vor.“)

Da die vorgelegten Listen in weiten Teilen nicht dieser Vorgabe entsprechen, wurde noch nicht darüber abgestimmt. Bis zur nächsten Sitzung soll erneut versucht werden, für mehr Geschlechterparität zu sorgen. Wo dies nicht möglich ist, soll dies entsprechend dokumentiert werden.

Darüber hinaus wurde kontrovers über die Info-Vorlage zum Kriterienraster für WISNA-Professuren diskutiert (hilfreich oder behindernd? Droht möglicherweise ein Kompetenzverlust der zuständigen Berufungskommission?).

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