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Land NRW fördert

Innovative Gründungskonzepte

  • von Ulrike Eichweber
  • 11.03.2019

Ihre Förderung für innovative Gründungskonzepte weitet die NRW-Landesregierung aus: Im "Start-up Transfer"-Programm können sich nun neben Absolvent*innen und Forschenden aus Hochschulen auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bewerben.

Für ihre Vorhaben können Gründer*innen außerdem künftig eine Verlängerung der Förderung von 18 auf 24 Monate beantragen. Dadurch erhöht sich die maximale Fördersumme auf 320.000 Euro.

Bewerbungsschluss: 30. April (nächste Termine: 31. Oktober, 30. April 2020)
 

Weitere Informationen:
https://www.ptj.de/start-up-transfer

 

 

 

Anträge zur Förderung können bis zum 30. April 2019 eingereicht werden. Weitere Einreichtermine sind 31. Oktober 2019 und 30. April 2020.

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