Nur UB bleibt geöffnet

Stark reduzierter Betrieb über die Weihnachtsferien

von Britta Oppermann | 2022-10-27


(Bild: UDE/Arne Rensing)

Um in der aktuell herausfordernden Situation relevante Energieeinsparungen von rund drei Prozent der Heizenergie zu erzielen, wird die UDE in Abstimmung mit den Personalräten über die Weihnachtsferien (vom 23. Dezember 2022 bis zum 8. Januar 2023) in einen reduzierten Betrieb wechseln. Mit Ausnahme der Universitätsbibliothek werden alle Gebäude geschlossen, die Heizleistung auf Frostschutz abgesenkt und damit der Dienstbetrieb eingeschränkt. Technische Geräte sind, soweit möglich, über den Zeitraum abzuschalten.

Zugänglich bleiben betreuungsbedürftige Bereiche. Bei dringend erforderlichen Forschungsvorhaben im Laborbetrieb wird Arbeiten während notwendiger Betriebszeiten ermöglicht. Die Leitungen dieser Einheiten sind gebeten, sich zur Sicherung einer benötigten Zugänglichkeit bis zum 1. Dezember 2022 an das Gebäudemanagement zu wenden.

Für Tätigkeiten, bei denen eine Anwesenheit vor Ort zwingend notwendig ist, werden an beiden Campi in der Universitätsbibliothek (Fachbibliothek LK in DU und Fachbibliothek GW/GSW in E) zentrale Arbeitsflächen für flexibles Arbeiten zur Verfügung gestellt.

Beschäftigte in der Gleitzeit haben die Möglichkeit, für die Tage vom 23. Dezember 2022 bis zum 8. Januar 2023 Urlaub zu nehmen bzw. Gleitzeit-/Überstunden abzubauen. Damit das einfacher wird, hebt die UDE bei Bedarf die Grenze für den maximal möglichen ganztägigen Freizeitausgleich (12 Tage bei einer 5-Tage-Woche) für das Jahr 2022 auf. Gleitzeitteilnehmer:innen im Zentrum für Informations- und Mediendienste dürfen im November 2022 das maximale Zeitguthaben überschreiten.

Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeitende, die nicht an der gleitenden Arbeitszeit teilnehmen, haben die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen oder treffen eine Absprache mit ihren Vorgesetzten im Rahmen der gelebten beziehungsweise der durch die Dienstvereinbarung Homeoffice_Wiss vereinbarten Vertrauensarbeitszeit.

Alle Beschäftigten sind vonseiten der Dienststellenleitung gebeten, vorrangig die Möglichkeiten für den Abbau von Zeitguthaben bzw. Urlaub zu nutzen. Gleichwohl bleibt Homeoffice in Abstimmung mit der/dem Vorgesetzten auch über den individuell vereinbarten Umfang hinaus möglich. Mitarbeitende ohne Homeofficevereinbarung können die Möglichkeit des situativen Homeoffice ohne Anrechnung dieser Tage auf die maximale Anzahl nutzen. In besonderen Härtefällen wendet sich die/der Beschäftigte unter Einbindung des/der Vorgesetzten bis zum 1. Dezember 2022 an das Personaldezernat, das unter Beteiligung der Personalvertretungen eine Lösung findet.

Kontakt Dezernat Gebäudemanagement: gebaeudemanagement.zv@uni-due.de

Kontakt Dezernat Personal und Organisation: personal.zv@uni-due.de

 

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