CAMPUS:INTERN zum neuen Infektionsschutzgesetz

Geänderte Regeln für das Arbeiten an der UDE

von Prof. Dr. Ulrich Radtke, Jens Andreas Meinen | 2021-11-23


(Bild: Arne Rensing)

Liebe Kolleg:innen,

Bundestag und Bundesrat haben Änderungen des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet, die am 24. November in Kraft treten. Die neuen Regelungen umfassen unter anderem arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen und betreffen auch den Betrieb der UDE.

Dabei bleibt - unabhängig der organisatorischen Ausgestaltung - die Lehre in Präsenz der Regelfall. Die vergangenen hybriden Semester haben gezeigt, dass digitale Formate den direkten Kontakt nicht ersetzen können. Der überwiegende Wunsch nach gemeinsamem Lernen vor Ort spiegelt ein unmittelbares Bedürfnis wider, das Studium miteinander zu gestalten und vom persönlichen Austausch zu profitieren.

Mit Blick auf die hohen Impfquoten unter Studierenden sowie die jedem und jeder offenstehenden Impfangebote wollen wir dieses Miteinander weiterhin ermöglichen und den laufenden Universitätsbetrieb garantieren. In diesem ausdrücklichen Ziel ist sich das Rektorat auch mit den anderen Hochschulen und der Landesregierung einig. Die UDE wird die Studierenden soweit und so lang wie möglich auf ihren Campi betreuen und Präsenzlehrveranstaltungen durch technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen für alle Beteiligten so sicher wie möglich gestalten.

Selbstverständlich richtet sich die Universität dabei strikt nach den Vorgaben des Landes.

Was die modifizierten gesetzlichen Vorgaben des Bundes jetzt schon für das Arbeiten an der UDE bedeuten, darüber wollen wir Sie in einem Sondernewsletter informieren:

Prof. Dr Ulrich Radtke, Rektor
Jens Andreas Meinen, Kanzler

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