Wovon wir ausgehen

Öffnungsperspektiven für den Hochschulbetrieb

von Barbara Allekotte | 2022-03-04


(Bild: Arne Rensing)

Zum 20. März 2022 wurden inzwischen vielfältige Öffnungsperspektiven angedeutet. Den Hochschulen fehlen jedoch bislang konkreten Rechtgrundlagen für die Umsetzung. Die rechtliche Basis wird voraussichtlich am 18. März 2022 in Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Sie muss dann in Landesrecht (Coronaschutzverordnung NRW) umgesetzt werden.

Erst damit ist die Anpassung der für die UDE relevanten Regelungen möglich.

Derzeit geht die Universität davon aus, dass der Hochschulbetrieb ab Mitte/Ende März unter den folgenden Voraussetzungen steht:

Sommersemester in Präsenz

Wir gehen von einem Sommersemester in weitgehender Präsenz aus. Die genauen Leitplanken werden in unserer „Taskforce Studium und Lehre“ besprochen und in Kürze veröffentlicht.

3G-Kontrollen

Die 3G-Kontrolle am Arbeitsplatz wird aller Voraussicht nach ab dem 20. März 2022 entfallen. Bis dahin kann in Absprache mit den Vorgesetzten, dem/der Beschäftigten und dem Personaldezernat eine Sonderlösung für das Aufsuchen des Check-In Schalters getroffen werden, wenn die Arbeitszeit außerhalb der Servicezeit liegt. Melden Sie sich dazu bitte bei Bedarf bei personaldezernat@uni-due.de

Große Unsicherheit besteht noch darüber, ob die 3G-Zutrittsregelungen auch für Lehrveranstaltungen und Prüfungen entfallen werden.

Maskenpflicht

Eine Maskenpflicht in den Gebäuden wird bis auf Weiteres bestehen bleiben. Wir denken, dass weiterhin Vorsicht angezeigt ist und die bekannten Hygieneregeln einzuhalten sind, solange die Infektionszahlen hoch bleiben.

Corona-Tests

Regelmäßige Testungen für alle Beschäftigten bleiben dringend empfohlen. Wir denken, dass die Testzentren an den Campi ist bis auf Weiteres bestehen bleiben. Selbsttests können weiterhin über das Zentrallager bezogen werden.

Homeoffice

Die Homeoffice-Pflicht wird aller Voraussicht nach mit dem 19. März 2022 enden. Für Beschäftigte in Technik und Verwaltung ist danach Homeoffice im Rahmen der Dienstvereinbarung „Homeoffice" möglich. Sollte der Antrag zwar von der Führungskraft befürwortet, aber vom Personaldezernat noch nicht abschließend bearbeitet sein, kann das Homeoffice auch nach dem 19. März 2022 im mit der Führungskraft abgestimmten Rahmen in Anspruch genommen werden.

Eine Dienstvereinbarung zum Homeoffice für die künstlerisch/wissenschaftlich Beschäftigten ist derzeit in Vorbereitung. Bis zum Abschluss gilt: Auch für wissenschaftlich Beschäftigte ist in vielen Bereichen eine flexible Arbeit üblich und kann nach Absprache mit den Vorgesetzten fortgeführt werden.

Dienstreisen

Dienstreisen sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie notwendig sind. Lediglich Dienstreisen in Virusvariantengebiete sind verboten. Dienstreisen in Hochrisikogebiete sind unter dem Vorbehalt erlaubt, dass die Reisenden ausreichend immunisiert sind.
https://www.uni-due.de/verwaltung/reisekosten/index.php.

Veranstaltungen (außer Lehre)

Die Regelungen für Veranstaltungen, die keine Lehrveranstaltungen sind, bleiben zunächst unverändert.

Gremiensitzungen

Die Corona -Epidemie-Hochschulverordnung (CEHVO) ist aktuell bis zum 1. April 2022 befristet. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft prüft derzeit, die CEHVO bis zum Ende des Sommersemesters 2022 und somit bis zum 1. Oktober 2022 zu verlängern. Wir gehen von einer Verlängerung aus und damit der Möglichkeit, Gremiensitzungen digital durchzuführen. Auch hier muss allerdings der genaue Wortlaut der Regelungen abgewartet werden.

Im Ernstfall

Die Quarantäneregelungen sind weiterhin eigenständig zu beachten und Infektionsfälle zu melden.

---------------
Post-Views: 2732