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17.03.2020 - 11:05:39

Gesamtuniversität

Coronavirus

(Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite: https://www.uni-due.de/de/covid-19/)

*An der Universität Duisburg-Essen werden vom 16.3. bis einschließlich 28.3.2020 keine Klausurprüfungen stattfinden. Während dieser Zeit wird die Entscheidung getroffen werden, ob und ggf. wie der weitere Prüfungsbetrieb ablaufen soll bzw. wie Nachholtermine organisiert werden können.

An der Universität Duisburg-Essen werden vom 16.3. bis einschließlich 28.3.2020 keine Klausurprüfungen stattfinden. Während dieser Zeit wird die Entscheidung getroffen werden, ob und ggf. wie der weitere Prüfungsbetrieb ablaufen soll bzw. wie Nachholtermine organisiert werden können. (Mündliche Prüfungen können im Einvernehmen zwischen Prüfenden und Studierenden stattfinden. Prüfungsleistungen wie Hausarbeiten, Abschlussarbeiten etc. können normal eingereicht werden.)

Weiterhin gilt folgende Ausnahmeregelung: Sollten Sie krankheitsbedingt oder aufgrund der derzeitigen Situation für sich entscheiden, nicht an einer schon terminierten Prüfung teilnehmen zu können, können Sie auf Antrag spätestens am Tag der Prüfung (vor Prüfungsbeginn) zurücktreten. Der Antrag kann formlos per E-Mail an die für den Studiengang zuständige Sachbearbeitung des Bereichs Prüfungswesen (https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/studiengaenge.shtml) gerichtet werden. Es wird in diesem Fall kein Fehlversuch verbucht. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Ihnen keine Nachteile entstehen, wenn Sie entscheiden, dass Sie unter den derzeitigen Umständen nicht prüfungsfähig sind.

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