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02.03.2011 - 14:02:36

IAQ-Standpunkt 2011-01: Rente mit 67: Nicht für alle zu erreichen

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 21.02.2011 zur Unterrichtung durch die Bundesregierung (BT-Drs. 17/3814), zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 17/3546) und den Anträgen der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke (BT-Drs. 17/3995, 17/4046, 17/2935)

Martin Brussig

Zusammenfassung
Für die gesellschaftliche Akzeptanz der "Rente mit 67" ist entscheidend, ob die Verlängerung der Erwerbsphase möglich ist - und unter welchen Bedingungen. Die empirischen Entwicklungen der letzten Jahre zeigen eine deutliche Zunahme der Alterserwerbsbeteiligung, die in erster Linie aus verlängerten Erwerbsphasen resultiert. Zugleich ist offenkundig, dass ein erheblicher Teil der Erwerbspersonen die schon heute bestehenden Altersgrenzen für die Altersrente nicht aus Erwerbstätigkeit heraus erreicht. Für diesen Personenkreis sollten sozialverträgliche Optionen entwickelt werden, die das vorhandene individuelle Arbeitsvermögen nutzen, bewahren und entwickeln, Altersarmut aufgrund des Altersübergangs vermeiden und Möglichkeiten für einen selbstbestimmten Übergang eröffnen. Weiterhin sollten für die Versichertengemeinschaft tragbare Modelle für diejenigen entwickelt werden, die im Altersübergang Flexibilität und Zeitwohlstand anstreben. Beide Ziele können zueinander in Konflikt geraten. Um einen längeren Verbleib in Erwerbstätigkeit zu unterstützen, sind die Humanisierung der Arbeitswelt und die Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik voranzutreiben. Mehr Sozialverträglichkeit im Altersübergang lassen sich durch den Verzicht auf Abschläge in der Erwerbsminderungsrente und Änderungen im SGB II - und hier insbesondere den Verzicht auf die Pflicht zur Inanspruchnahme einer abschlagsbehafteten Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze sowie durch die Entwicklung zusätzlicher Möglichkeiten für erwerbsfähige Hilfebedürftige mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit - erreichen. Mehr Flexibilität im Altersübergang ist durch eine Weiterentwicklung der Teilrente und der Altersteilzeitarbeit möglich. Die Maßnahmen im Einzelnen und ihr Zusammenwirken sollten so angelegt werden, dass sie die derzeitige Entwicklung einer stärkeren Erwerbsbeteiligung von Menschen im rentennahen Alter nicht bremsen, sondern unterstützen.

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