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26.03.2020 - 12:57:10

Wie können Lehramtsabsolventinnen und -absolventen auch ohne gedrucktes Masterzeugnis zum 1. Mai 2020 in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) starten?

Aufgrund der aktuellen Situation ist die Zeugniserstellung an vielen Stellen gehemmt. Alle Masterabsolvent*innen die im Mai 2020 das Referendariat beginnen möchten, bitten wir diese Einverständniserklärung auszufüllen, sollte Ihnen noch kein Zeugnis ausgehändigt worden sein:

http://www.uni-due.de/imperia/md/content/webredaktion/2020/2020-03-26-einverstaendniserklaerung-masterstudium-lehramt.pdf

Drucken Sie dazu bitte die Einverständniserklärung aus und senden diese – ausgefüllt und unterschrieben – dann eingescannt per E-Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiter*in im Bereich Prüfungswesen.
Sachbearbeiter*innen nach Studiengängen:

http://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/studiengaenge.shtml

Bitte nutzen Sie für die Einreichungen unbedingt ihre UDE-Mailadresse.

Die Einverständniserklärung muss dem Bereich Prüfungswesen bis spätestens Mittwoch, 22.4.2020 vorliegen, damit gewährleistet werden kann, dass Ihre Daten rechtzeitig bis Freitag, 24.4.2020, dem Ministerium für Schule und Bildung übermittelt werden.

Haben Sie keine Möglichkeit die Einverständniserklärung einzuscannen, so können Sie die App „Adobe Scan“ nutzen um ein PDF-Scan via Handy zu generieren oder die Einverständniserklärung selbstverständlich auch ausgedruckt und unterschrieben bis Mittwoch, 22.4.2020, an den Bereich Prüfungswesen zurücksenden.

Ein Handyfoto der Einverständniserklärung kann leider nicht akzeptiert werden.

Mit der Einverständniserklärung ist sichergestellt, dass Sie die Frist für die Anmeldung zum Referendariat einhalten und Ihre Daten dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW pünktlich vorliegen.

Das Abschlusszeugnis wird Ihnen dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt.

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