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09.09.2016 - 13:08:40

App UniNow verstößt gegen Benutzungsordnung - bitte Passwort ändern und die App nicht nutzen!

Die Verwendung der App UniNow verstößt gegen § 2 Abs. 5 der hiesigen Benutzungsordnung. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass der Anbieter dieser App Zugangsdaten (Unikennung/Passwort) zu Diensten der Universität Duisburg-Essen auf seinen Servern im Klartext verarbeitet und für den Abruf von Daten von den Servern der UDE (sog. Webscraping) nutzt. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist jedoch durch die Benutzungsordnung explizit verboten und kann zur Sperrung der Unikennung führen ...

(Die Rechtsfolgen ergeben sich aus § 15 Abs. 1 BenO: möglicher zeitweiser oder dauerhafter Ausschluss von der Benutzung sowie § 16 Abs. 4 BenO: Haftung im Falle einer Weitergabe eines Authentifizierungsmittels an Dritte). Benutzer, die diese App verwenden oder verwendet haben, werden daher aufgefordert, ihre Zugangsdaten umgehend zu ändern und von der Verwendung der App abzusehen.