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09.10.2017 - 08:00:00

Anwesenheitspflicht

Wir hatten in der Vergangenheit den Eindruck, dass sowohl bei den Lehrenden als auch bei den Studierenden eine große Unsicherheit bezüglich der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltung herrscht. Solange die Landesregierung nichts anderes beschließt, gilt folgendes:
Gemäß § 64 HZG darf eine Anwesenheitspflicht nur in ganz bestimmten Ausnahmen erhoben werden: (Zum vollständigen Beitrag geht's hier: https://www.uni-due.de/apps/rss.php?id=236&db=fsrchemie)

In der Chemie sind das am häufigsten die Laborpraktika und meistens zum Praktikum zugehörige Seminare.
Eine genauere Liste der pflichtigen Veranstaltungen könnt ihr hier finden: https://www.uni-due.de/chemie-fachschaft/anwesenheitspflicht
Sofern Euch die Anwesenheitspflicht in einer Veranstaltung merkwürdig vorkommt oder ihr sogar Nachteile durch eine nicht zulässige Anwesenheitspflicht in Kauf nehmen müsst, dann schreibt uns bitte schnellstmöglich eine E-Mail: chemie-fachschaft@uni-due.de Wir prüfen den Fall und behandeln Eure Anfrage natürlich vertraulich.