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09.03.2018 - 20:26:56

Infos zum Freiversuch

Uns ist zu Ohren gekommen, dass fälschlicherweise die Information verbreitet wurde, dass der Freiversuch nur dann als solcher gewertet wird, wenn man bei Nichtbestehen direkt den nächsten Termin wahrnimmt. Das ist so NICHT korrekt!

Daher hier noch einmal eine Information von Prof. Haberhauer:
"Nach § 21a der Prüfungsordnung muss die Modulabschlussprüfung spätestens zu dem ersten in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungstermin erstmalig abgelegt werden. Im Falle eines Nichtbestehens gilt die Prüfung als nicht unternommen (Freiversuch). Über den Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung wird keine Aussage getroffen; d.h. diese ist zeitlich nicht gebunden. Dies gilt NICHT für eine Notenverbesserung. Die Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung muss zum jeweils nächstmöglichen Prüfungstermin wahrgenommen werden."