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14.11.2019 - 16:36:35

Freischuss & Notenverbesserung jetzt auch im Lehramt

Kennt Ihr eigentlich schon unsere Freischussregelung, die seit diesem Semester endlich für wirklich alle Studiengänge der Fakultät für Chemie gilt?

(1) Freiversuch: Schreibt Ihr eine Klausur zum gemäß Prüfungsordnung frühestmöglichen Termin, so gilt der Versuch im Falle des Nichtbestehens als nicht unternommen.
Beispiel: Student*in A hat im Oktober angefangen Chemie (auf Lehramt) zu studieren und schreibt im Februar, also am erstmöglichen Termin, die Klausur Allgemeine Chemie bei Prof. Behrens (Prof. Epple). Trotz vielem Lernen besteht sie*er nicht. Das System erkennt automatisch, dass der Freiversuch greift und markiert den Termin als Freiversuch, sodass Student*in A weitere drei Versuche für die Klausur hat und der Fehlversuch nicht auf dem Zeugnis auftaucht.

(2) Notenverbesserung: Eine bereits bestandene Klausur kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt nochmal geschrieben werden, wobei auf jeden Fall die bessere Note zählt.
Beispiel: Die 3.0 im Ersttermin der OC Klausur stellt Student*in Z nicht wirklich zufrieden, weswegen Z sich für den zweiten Termin (im selben Semester) anmeldet. Schreibt Z im Nachtermin eine 1.0, so zählt diese. Sollte die Nachklausur schlechter oder sogar nicht bestanden sein, so zählt weiterhin die 3.0. Verlieren kann man nichts.

Bei Fragen meldet Euch gerne bei uns, wir helfen Euch weiter.