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27.11.2017 - 16:06:09

Tierversuchskunde - Theorieteil

Am 08. und am 15.012.2017 findet von 10 bis 12 Uhr im Raum S07 S00 D07 der Theorie Teil der Tierversuchskunde statt.

Studierende dürfen ohne eine spezielle Ausbildung keine Tierversuche durchführen. Erst nach dem Theorie-, einem anschließenden Praxisteil und einer Prüfung ist es ihnen erlaubt mit Fischen, Mullen, Kröten oder Mäusen der Fakultät zu arbeiten.
Die Fakultät bietet den theoretischen Part jedes Semester an. Für den praktischen Teil gibt es in der Vorlesung die Informationen von unserem Tierschutzbeauftragten Herrn Gero Hilken.