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18.03.2020 - 13:49:58

Prüfungen zwischen dem 29. März und 19. April

Liebe Studierenden,
wie Sie mitbekommen haben, möchte die Universität die Prüfungen, die zwischen dem 29. März und dem 19. April angesetzt sind durchführen.
Als Fakultät können wir diese nicht absagen, sondern sind daran gebunden diese durchzuführen.

Uns haben viele Emails mit Bedenken erreicht, da niemand garantieren kann, dass kein infizierter Studierender an einer solchen Klausur teilnimmt.

Die Prüfungsausschussvorsitzenden haben jedoch gestern beschlossen, dass für all diese Klausuren, sollten sie wirklich durchgeführt werden, ein weiterer Termin im Sommersemester angeboten werden soll.

Bitte beachten Sie auch folgenden Hinweis zu den Klausuren vom 29.03 bis zum 19.04.:
Diesen können wir noch nicht terminieren, es wird aber im Sommersemester sein um Studienzeitverlängerungen möglichst zu minimieren.

Studierende welche in den letzten 14 Tagen vor dem jeweiligen Klausurtermin aus einem Risikogebiet eingereist sind, oder Krankheitssymptomen zeigen dürfen an dieser Klausur nicht teilnehmen. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise des Rektorats: Weiterhin gilt folgende Ausnahmeregelung: Sollten Sie krankheitsbedingt oder aufgrund der derzeitigen Situation für sich entscheiden, nicht an einer schon terminierten Prüfung teilnehmen zu können, können Sie auf Antrag spätestens am Tag der Prüfung (vor Prüfungsbeginn) zurücktreten. Der Antrag kann formlos per E-Mail an die für den Studiengang zuständige Sachbearbeitung des Bereichs Prüfungswesen (https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/studiengaenge.shtml) gerichtet werden. Es wird in diesem Fall kein Fehlversuch verbucht. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Ihnen keine Nachteile entstehen, wenn Sie entscheiden, dass Sie unter den derzeitigen Umständen nicht prüfungsfähig sind.