B.Sc. Biologie

Bewerbung/Zulassung

Bewerbung und Zulassung zum ersten Fachsemester

Zugangsvoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulreife
  • fachgebundene Hochschulreife (nicht die Fachhochschulreife!) oder
  • ein als gleichwertig anerkannter Bildungsnachweis

Zulassung

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Jährlich werden ca. 50 Studierende aufgenommen. 

Ab dem WS 21/22 wird das Zulassungsverfahren geändert, so dass bisherige NC Werte nicht mehr als Vergleichsdaten herangezogen werden können.

Ab WS 21/22 werden 20% aller Plätze ausschließlich über die Abiturnote vergeben (die Bewerber mit den besten Noten bekommen den Platz). Für die restlichen 80% werden die Bewerber nach einem Punktwert sortiert und die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen bekommen einen Platz.

Punkte kann man aus drei verschiedenen Kategorien erhalten:

  • Abiturnote (maximal 80 Punkte, Minimum 14 Punkte)
  • Wartesemester (maximal 20 Punkte für sieben oder mehr Wartesemester)
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem vom Prüfungsausschuss genehmigten Ausbildungsbereich (5 Punkte)

Die Punktelisten für die Abiturnoten und die Wartesemester werden im Bereich Einschreibewesen veröffentlicht:

Ermittlung des NC

Die fünf Punkte für die abgeschlossene Berufsausbildung werden für die folgenden Ausbildungen gutgeschrieben:

  • Biologisch-technische/r Assistent/in
  • Biotechnologische/r Assistent/in 
  • Biologielaborant/in 
  • Chemielaborant/in 
  • Chemisch-technische/r Assistent/in
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA) 
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in 
  • Medizinlaborant/in 
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in 
  • Notfallsanitäter/in
  • Rettungsassistent/in

Die Bewerbung ist online an das Studierendensekretariat der Universität Duisburg-Essen zu richten.

Bewerbungsfrist: 15. Juli jeden Jahres.

Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich beim Akademischen Auslandsamt des Campus Essen.

Englischkenntnisse:
Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen vor Aufnahme des Studiums englische Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. Dies ist möglich durch den Nachweis von Englisch als Abiturfach (7 Punkte GK oder LK) oder durch ein mindestens vier Jahre lang belegtes Schulfach Englisch an einer weiterführenden Schule oder einen englischen Sprachtest.
    
Deutschkenntnisse:
Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse für den Hochschulzugang (DSH) nachweisen.

Informationen des ABZ