Formale Anforderungen an die schriftliche Arbeit

Umfang

Bezüglich der Seitenanzahl richten wir uns grundsätzlich nach den Angaben in den jeweiligen Prüfungsordnungen (jeweils ohne etwaige Appendices)

Soziale Arbeit

  • BA: 40-60 Seiten
  • MA: 60-80 Seiten

Psychologie

  • BA: 30-40 Seiten
  • MA: 60-80 Seiten

Eine Abweichung von dieser Seitenzahl kann je nach Fragestellung notwendig sein. Bitte sprechen Sie dies mit dem Betreuer ab.

Sprache

Abschlussarbeiten können auf Deutsch oder auf Englisch verfasst werden. Abstract/Zusammenfassung sind jeweils in beiden Sprachen der Arbeit voranzustellen.

Gliederung

Front matter:

Titelseite

Abstract/Zusammenfassung (jeweils auf eigener Seite, 1 Seite max.), Inhaltsverzeichnis, ggf. Abbildungs-, Abkürzungs- und Tabellenverzeichnisse

Hauptteil:

Einführung, Methode, Ergebnisse und Diskussion

Je nach Art der Arbeit kann eine andere Gliederung im Hauptteil sinnvoll sein, Abweichungen sind unbedingt mit dem Betreuer vorher abzustimmen.

Literaturverzeichnis:

Die verwendete Literatur ist durch direkte oder indirekte Zitate im Text kenntlich zu machen und im Literaturverzeichnis nachzuweisen. Nicht zitierte Quellen werden nicht aufgeführt. Bitte orientieren Sie sich an den Angaben der DGPs und der APA (6th ed.) bezüglich Zitierstil und Sortierung des Literaturverzeichnisses.

Appendix:

Anhang; relevante Tabellen und Daten, die für den Hauptteil zu umfangreich waren; verwendete Materialien (bspw. Einverständniserklärungen, Fragebögen, etc.). Die letzte Seite der Arbeit bildet die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung.