Coronavirus - Maßnahmen und Informationen

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Corona-Maßnahmen im ICAN

 

Grundsätzlich gilt das aktuelle „Betriebliche Maßnahmenkonzept - Schutzmaßnahmen und Arbeitsplatzgestaltung für das Arbeiten während der SARS-CoV-2-Pandemie“ der Universität Duisburg-Essen. Weitere Informationen: https://www.uni-due.de/de/covid-19/

Innerhalb des NETZ-Gebäudes ist auf den Gemeinschaftsflächen (u.a. Flure, Treppenhäuser, Teeküchen) oder im Falle das ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, immer ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen.

 

 

Zusätzlich gelten im ICAN die folgenden Maßnahmen:

 

 

Servicebetrieb

Der Servicebetrieb steht Ihnen wie gewohnt zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anfragen an unsere Gerätebetreuer.

 

Anwendungsbetrieb

Der Anwendungsbetrieb ist zur Zeit nur unter Einschränkungen möglich. Bereits eingewiesene Nutzerinnen und Nutzer können nach einer Wiedereinweisung die Geräte im Anwendungsbetrieb in Absprache mit den Gerätebetreuern nutzen. Auch Neu-Einweisungen sind in Absprache mit den Gerätebetreuern inzwischen wieder möglich.

Da die ICAN Geräteverwaltung weiterhin deaktiviert ist, werden Termine nur in direkter Absprache mit den Gerätebetreuern vergeben.

Nutzerinnen und Nutzer erhalten unter Vorlage einer Bescheinigung über einen tagesaktuellen negativen Corona-Tests, der Genesung von einer Covid-Erkrankung in den letzten 6 Monaten oder über den vollständigen Impfschutz, Zugang zu den Räumlichkeiten des ICAN.

 

Einweisungen

Für Einweisungen, besteht das ICAN allerdings für Einzuweisende auf dem Status "geimpft oder genesen" und zusätzlich "getestet". Diese Anforderung ist höher als für den einfachen Anwendungsbetrieb. Bei Einweisungen ist es jedoch nicht zu verhindern, dass sich Einzuweisende und ICAN-Wissenschaftler mehrere Stunden im selben Labor aufhalten, wodurch die höheren Sicherheitsanforderungen begründet sind.

Auch die ICAN Mitarbeiter werden sich selbstverständlich vor einer Einweisung testen.