Chancengleichheitsfonds

Chancengleichheitsfonds

Die Corona-Pandemie geht nicht nur mit gesellschaftlichen Herausforderungen, sondern auch für alle Angehörigen der UDE mit fundamentalen Veränderungen in Arbeit, Studium, Lehre und Forschung einher. Dabei treffen die Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht alle Angehörigen der Hochschule in gleicher Weise.

Es ist zu befürchten, dass der zeitliche Zuwachs an Sorgearbeit durch die Corona-Pandemie das immer noch existierende Ungleichgewicht in der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern verstärkt und zu beruflichen Nachteilen, insbesondere für Frauen führt. Daher ist es aktuell besonders wichtig, universitäre Bedingungen so zu gestalten, dass alle Lehrenden, Promovierenden und Studierenden ihrer Sorgeverantwortung und ihren Betreuungspflichten unabhängig vom Geschlecht nachgehen können.

Um diesem Ungleichgewicht entgegen zu wirken hat die UDE die Chancengleichheitsfonds StudyPLUSCare und LehrePLUSCare aufgelegt.

StudyPLUSCare:
Mit diesem Stipendium werden Studierende mit Sorgeverantwortung und Betreuungsverpflichtung unterstützt.

LehrePLUSCare:
Für Lehrende mit Sorgeverantwortung und Betreuungsverpflichtung hat die UDE einen Chancengleichheitsfonds aufgelegt, der insbesondere bei der Umstellung auf digitale Lehre unterstützen soll.

StudyPLUSCare Chancengleichheitsfonds – Stipendium für Studierende mit Care-Aufgaben

Studium, Kindererziehung und Existenzsicherung sind ein Balanceakt, der aufgrund der aktuellen Situation besondere Anforderungen an studierende Eltern stellt. Für alleinerziehende Studierende verschärft sich diese Situation zudem. Um diesem Ungleichgewicht entgegen zu wirken, nutzt die UDE das Landesprogramm „Chancen ergreifen, Forschung und Familien fördern – Programm für chancengerechte Hochschule in Nordrhein-Westfalen (FF Hochschulen)“  sowie Mittel des Prorektorats für gesellschaftliche Verantwortung, Diversität und Internationalität, um Studierende und Lehrende, die aufgrund spezifischer Rahmenbedingungen überdurchschnittlich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, zu helfen.

Die aus der Corona-Pandemie resultierenden Einschränkungen und Belastungen sind sehr unterschiedlich, so dass individuelle Besonderheiten hier explizit Berücksichtigung finden sollen. Im Interesse eines niederschwelligen Auswahlverfahrens wird ein Gremium die Vergabe der Gelder unter strikter Wahrung von Vertraulichkeit zeitnah entscheiden.

Fördersumme

Die monatliche Förderung beträgt 400 Euro über einen Zeitraum von 6 Monaten (Juli-Dezember). Antragsfrist ist der 22. Juni 2020. Der Fonds in Höhe von 72.000 Euro steht zur Förderung von 30 Studierenden zur Verfügung.

Förderbedingungen: Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende mit Care-Aufgaben, die sich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie in einer finanziell schwierigen Situation befinden.

Kontakt: chancengleichheitsfonds@uni-due.de, Birkan Gülcan-Dogan, Gleichstellungsbüro der UDE

Innerhalb der Bewerbung über das Onlineformular benötigen wir noch keine schriftlichen Dokumente oder Uploads als Beleg Ihrer Angaben. Wir fordern diese bei Bedarf während des Auswahlprozesses bei Ihnen an.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

LehrePLUSCare Chancengleichheitsfonds – für Lehrende mit Care-Aufgaben

Alle Lehrenden sind derzeit gefordert, Lehrveranstaltungen, Beratungen, Betreuungen und ggf. Prüfungen unter hohem zeitlichen Druck online zu konzipieren und in digitaler Form umzusetzen. Lehrende mit Sorgeverantwortung müssen parallel zwischen Haushalt, Pflege, Kinderbetreuung und/oder Home-Schooling jonglieren.

Der Chancengleichheitsfond berücksichtigt bei der Vergabe der Mittel die individuelle Lebenssituation ebenso wie den beruflichen Kontext. Priorisiert werden Lehrende in der Qualifikationsphase (bis hin zur Juniorprofessur) sowie Lehrende auf sogenannten Hochdeputatsstellen.

Im Sinne eines niederschwelligen Auswahlverfahrens wird ein Gremium die Vergabe der Gelder unter strikter Wahrung von Vertraulichkeit zeitnah entscheiden.

Fördersumme

Es steht ein Fonds von 30.000 Euro für bis zu 30 Lehrende mit Care-Aufgaben zu jeweils 1.000 Euro zur persönlichen dienstlichen Verwendung (LehrePLUSCare) zur Verfügung. Antragsfrist ist der 22. Juni 2020. Mit den Mitteln soll es beispielsweise möglich sein, Unterstützung durch eine studentische Hilfskraft bei der Umstellung auf die digitale Lehre zu finanzieren.

Förderbedingungen: Wer kann sich bewerben?   

Bewerben können sich Lehrende mit Care-Aufgaben (Kinder oder andere Pflege-Aufgaben), insbesondere Lehrende in der Qualifikationsphase (bis hin zur Juniorprofessur) sowie Lehrende auf sogenannten Hochdeputationsstellen.

Kontakt: chancengleichheitsfonds@uni-due.de, Birkan Gülcan-Dogan, Gleichstellungsbüro der UDE

Innerhalb der Bewerbung über das Onlineformular benötigen wir noch keine schriftlichen Dokumente oder Uploads als Beleg für Ihre Angaben. Wir fordern diese bei Bedarf während des Auswahlprozesses bei Ihnen an.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.