Coronavirus: Informationen für Mitarbeiter*innen am 13.3.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 wirkt sich zunehmend auf verschiedenste Lebensbereiche aus, nicht zuletzt auf die Arbeitsabläufe an der UDE.

Uns ist bewusst, dass viele von Ihnen die Entwicklung mit berechtigter Sorge verfolgen und dass Art und Dauer der Auswirkungen der bereits getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen - nicht nur für die UDE - heute noch nicht absehbar sind.

Wir haben großes Verständnis für die aus dieser sehr dynamischen Situation resultierenden Unsicherheiten und möchten Ihnen versichern, dass wir im kontinuierlichen Austausch mit den zuständigen Behörden und Kommunen stehen, um Lösungen zu finden und ein möglichst sicheres Arbeiten für alle UDE-Angehörigen zu ermöglichen. Derzeit erwarten wir weitere Informationen hinsichtlich Schul- und Kitaschließungen. Darauf werden wir Anfang der kommenden Woche schnellstmöglich reagieren.

Der gesamte Lehrbetrieb in Präsenzform ist mit sofortiger Wirkung bis einschließlich 19. April 2020 eingestellt. Dies betrifft Lehrveranstaltungen, Übungen, Tutorien, Seminare, Laborpraktika und ggf. weitere Veranstaltungsformen. Der Einbezug praktischer Arbeiten in Bachelor- und Masterarbeiten soll in den einzelnen Bereichen abgestimmt werden.

Zudem wird der Beginn des Sommersemesters durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Austausch mit der Landesrektorenkonferenz NRW auf den 20. April 2020 verschoben. Wir bitten zu beachten, dass auch dieser Termin unter Vorbehalt steht – abhängig von der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus.

+++++ [Aktualisierung am 16.3.2020 - 13 Uhr]

An der Universität Duisburg-Essen werden vom 16.3. bis einschließlich 28.3.2020 keine Klausurprüfungen stattfinden. Während dieser Zeit wird die Entscheidung getroffen werden, ob und ggf. wie der weitere Prüfungsbetrieb ablaufen soll bzw. wie Nachholtermine organisiert werden können. (Mündliche Prüfungen können im Einvernehmen zwischen Prüfenden und Studierenden stattfinden. Prüfungsleistungen wie Hausarbeiten, Abschlussarbeiten etc. können normal eingereicht werden.) 

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Weiterhin gilt folgende Ausnahmeregelung: Sollten Studierende krankheitsbedingt oder aufgrund der derzeitigen Situation für sich entscheiden, nicht an einer terminierten Prüfung teilnehmen zu können, können sie auf Antrag spätestens am Tag der Prüfung (vor Prüfungsbeginn) zurücktreten. Der Antrag kann formlos per E-Mail an die für den Studiengang zuständige Sachbearbeitung des Bereichs Prüfungswesen (https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/studiengaenge.shtml) gerichtet werden. Es wird in diesem Fall kein Fehlversuch verbucht. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Studierenden keine Nachteile entstehen, wenn sie entscheiden, dass sie unter den derzeitigen Umständen nicht prüfungsfähig sind.

Alle aktuellen Informationen zu Regelungen und Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus, u. a. auch zu den Themen Dienstreisen, Computer für mobile Arbeit, finden Sie auf der UDE-Homepage.

Wir hoffen, durch diese Maßnahmen einen möglichst guten Schutz für alle Angehörigen der UDE sicherzustellen und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Mit freundlichen Grüßen

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Radtke
Rektor