Allgemeine Informationen zur Abmeldung von der DSH

Abmeldung von der Prüfung

 

Sie können sich innerhalb der Abmeldefrist von der jeweiligen DSH abmelden.
Die Abmeldung muss per E-Mail an dsh@uni-due.de erfolgen. 

 

Geldrückerstattung bei rechtzeitiger Abmeldung

 

Treten Sie innerhalb der Abmeldefrist von der Prüfung zurück, können Sie beim DSH-Büro einen Antrag auf Rückzahlung des Prüfungsentgeltes stellen. Der Antrag muss entweder per E-Mail oder per Post an das DSH-Büro geschickt werden.
Für die Rückerstattung wird ein Bearbeitungsentgelt von 30,00 € erhoben. Das Prüfungsentgelt wird abzüglich des Bearbeitungsentgeltes auf das von Ihnen angegebene Bankkonto zurücküberwiesen.

 

Geldrückerstattung bei nicht Erscheinen zu der schriftlichen Prüfung


In der Regel erfolgt keinerlei Rückerstattung des Prüfungsentgeltes, wenn Sie angemeldet sind und nicht zur schriftlichen Prüfung erscheinen.

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an der DSH-Prüfung teilnehmen können, müssen Sie

1) sich umgehend am Prüfungstag schriftlich per E-Mail (dsh@uni-due.de) entschuldigen und

2) innerhalb von drei Tagen eine ärztliche Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung nachreichen, die am Tag der Prüfung ausgestellt wurde.

Nur in einem Krankheitsfall und bei Erfüllung der oben genannten Bedingungen erfolgt eine Rückerstattung des Prüfungsentgeltes abzüglich eines Bearbeitungentgeltes von 30,00 €.

 

DSH-Beauftragte

Ksenia
Ksenia Masalon

Raum: R09 S04 B96
Tel.: +49-(0)201-183-3996
Fax: +49-(0)201-183-3959
E-Mail: dsh@uni-due.de

Sprechstunden:
nach Vereinbarung

 

DSH-Beauftragte

 
 Hülya Yıldırım

 

Raum: R09 S04 B96
Tel.: +49-(0)201-183-6100
Fax: +49-(0)201-183-3959
E-Mail: dsh@uni-due.de

Sprechstunde:
nach Vereinbarung