Konzeption der Essener Evaluationsstudie

Konzeption Ertrag der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB Evaluationsstudie zum Vergleich von Maßregelvollzug und Strafvollzug bei suchtkranken Straftätern

Dr. rer. nat. Norbert Schalast, Dr. rer. medic. Melanie Frey, Dr. rer. medic. Shari Boateng,
Prof. Dr. med. Norbert Leygraf

Fragestellung

Strafgerichte können bei einem Täter die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB anordnen, wenn Suchtprobleme einen wesentlichen Hintergrund seiner strafbaren Handlungen bilden und in Folge der Sucht auch weitere rechtswidrige Handlungen drohen. Es müssen hinreichend konkrete Aussichten auf einen Behandlungserfolg bestehen. Obwohl inzwischen eine Reihe von Untersuchungen zur Bewährung nach Unterbringung in einer Entziehungsanstalt veröffentlicht wurde, fehlt es an belastbaren Daten zur therapeutischen Effizienz der Maßnahme. Insbesondere kann nur begrenzt eingeschätzt werden, ob die Unterbringung erneute Straffälligkeit effektiver verhindert als bloße Haftverbüßung.

Untersuchungsansatz

Unter Einbeziehung vieler Kliniken wird eine große unselegierte Patientengruppe (n = 300) möglichst vollständig bis zur Entlassung in die Freiheit nachverfolgt und für jeden ehemaligen Patienten frühestens zwei Jahre nach der Entlassung eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt. Die Bewährung der im Maßregelvollzug Behandelten wird verglichen mit der nach Strafvollzug. Zu diesem Zweck wird eine anhand eines groben Merkmalsrasters ‚gematchte’ Vergleichsgruppe von Insassen des Strafvollzugs rekrutiert, deren Legalbewährung ebenfalls weiterverfolgt wird.

Um die globalen Befunde zu Bewährung und Rückfälligkeit differenziert darstellen zu können, erfolgt bei den Patienten des Maßregelvollzugs eine Erhebung prognostisch und therapeutisch relevanter Merkmale sowie eine Einschätzung der Behandlung durch Patienten und Therapeuten.

Erhebungen erfolgen während der Unterbringung zu drei Zeitpunkten: nach der Aufnahme, nach 4-5 Monaten und bei Entlassung in die Freiheit bzw. den Strafvollzug. Patienten, deren Unterbringung wegen Aussichtslosigkeit beendet wird (§ 67d Abs. 5 StGB), bleiben einbezogen. Ihre Bewährung wird ebenfalls weiterverfolgt. Alle Daten werden dem Institut anonymisiert bzw. in der Terminologie des Datenschutzes „pseudonymisiert“ (mit Codenummer) zur Verfügung gestellt.

Exposé des Untersuchungskonzeptes mehr (PDF-Datei, 69K)

Zum Abstract eines Beitrags in der Zeitschrift "Forensische Psychiatrie, Psychologie und Kriminologie" geht es hier.

Die Grundlage des Untersuchungskonzeptes wurde in einer Machbarkeitsstudie erarbeitet mehr (PDF-Datei, 239K)

Datenschutz

Das Erhebungsverfahren wurde mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW abgestimmt. In einigen Bundesländern erfolgen ergänzende Prüfungen.

Häufig gestellte Fragen:

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Finanzierung

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW

Kooperationen

     Landschaftsverband Rheinland
     Landschaftsverband Westfalen-Lippe
     Der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug
     Klinik für Abhängiges Verhalten und Suchtmedizin am LVR-Klinikum Essen

Einrichtungen des Maßregelvollzugs gemäß § 64 StGB in NRW

     LVR-Klinik Bedburg-Hau, Abt. für Forensische Psychiatrie III/IV
     [LVR-Klinik Viersen, Abt. für Forensische Psychiatrie II]
     LVR-Klinik Langenfeld, Abt. für Suchterkrankungen
     Niederrhein Therapiezentrum, Duisburg
     Volmeklinik Hagen
     LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem
     LWL-Therapiezentrum für Forensische Psychiatrie Marsberg

Einrichtungen des Maßregelvollzugs in anderen Bundesländern

     Isar-Amper-Klinikum, Abteilung für forensische Psychiatrie
     Klinik für Forensische Psychiatrie Zwiefalten
     Klinik Nette-Gut für Forensische Psychiatrie am LKH Andernach
     Klinikum Bremen-Ost, Klinik für Forensische Psychiatrie
     Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen, Standort Brauel
     Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen, Standort Bad Rehburg
     Psychiatrische Klinik Lüneburg gGmbH
     Vitos-Klinik für Forensische Psychiatrie Bad Emstal
     Vitos-Klinik für Forensische Psychiatrie Hadamar
     Isar-Amper-Klinikum Taufkirchen (Frauen)  
     Städt. Klinikum St. Georg Leipzig (Frauen)

Einrichtungen des Strafvollzugs

     JVA Aachen
     JVA Bielefeld-Brackwede
     JVA Bochum
     JVA Dortmund
     JVA Düsseldorf
     JVA Geldern
     JVA Gelsenkirchen
     JVA Hagen
     JVA Köln
     JVA Remscheid
     JVA Rheinbach
     JVA Schwerte
     JVA Werl
     JVA Willich I
     JVA Wuppertal-Vohwinkel
     JVA Willich II (Frauen)
     JVA Frankfurt III (Frauen)

Justizministerium NRW

     Referat Gesundheitsfürsorge
     Kriminologischer Dienst (RD Wolfgang Wirth)

Strafvollzug und Justizministerien in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz unterstützen das Projekt im Hinblick auf Patienten des Maßregelvollzugs, die nach einer Erledigungsentscheidung in den Strafvollzug zurückverlegt werden.

Publikationen:

  • Schalast N, Frey M, Nau B, Boateng S, & Leygraf N. (2021). Zum Ertrag der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und zu methodischen Einwänden gegen die Essener Evaluationsstudie. Psychiatrische Praxis, 48(08), 412-420.
  • Schalast N (2020). Die Essener Evaluationsstudie zur „Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“. In: C. Grafl, M. Stempkowski, K. Beclin & I. Haider (Hg.), Neue Kriminologische Schriftenreihe der Kriminologischen Gesellschaft e.V: Bd. 118. "Sag, wie hast du's mit der Kriminologie?": Die Kriminologie im Gespräch mit ihren Nachbardisziplinen. Forum Vlg Godesberg, 541–552.
  • Schalast N (Hg.) (2019) Straffällige mit Suchtproblemen: Fakten, Erfahrungen und Ergebnisse der Essener Evaluationsstudie, Pabst Verlag
  • Schalast N (2018) Bedarf einer Nachjustierung des Rechts der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. www.reformbedarf §64StGB 2018.pdf
  • Schalast N (2017) Missbrauch der Entziehungsanstalt. Neue Zeitschrift für Strafrecht, 37(8), 433-439.
  • Schalast N,Frey M, Boateng S, Demmerling R, von der Haar M (2016) Persönlichkeitsstörungen – unterdiagostiziert bei Patienten des Maßregelvollzugs gemäß § 64 StGB? SUCHT, 62(5), 305-13
  • Schalast N (2013) Zur Dauer der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 7(2), 105-113.
  • Schalast N, Steffen M, Boateng S (2013) Essener Evaluation der Unterbringung in der Entziehungsanstalt – ein Zwischenbericht. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 7(2), 94-104.

Projektleitung

Dr. rer. nat. Norbert Schalast
buero_schalast@t-online.de

Dr. rer. medic. Melanie Frey
 

LVR-Klinikum Essen
Kliniken/Institut der Universität Duisburg-Essen
Institut für Forensische Psychiatrie
Postfach 103043
45030 Essen

Berichte

Machbarkeitsstudie (PDF-Datei, 230k)
1.Projektzwischenbericht (PDF-Datei, 170k)
2.Projektzwischenbericht (PDF-Datei, 540k)
3.Projektzwischenbericht (PDF-Datei, 433k)

Expose

Untersuchungskonzept (PDF-Datei, 69k)

Veranstaltungen

Symposium 7.11.2017 (PDF-Datei, 880k)

1.Projekttreffen 15.09.2010 (PDF-Datei, 300k)
2.Projekttreffen 15.02.2012 (PDF-Datei, 300k)
3.Projekttreffen 27.06.2014 (PDF-Datei, 332k)