Entwicklung eines Beurteilungsinstrumentes

Die Einschätzung der Patienten des psychiatrischen Maßregelvollzugs durch Ihre Behandler als Basis der Entwicklung eines Beurteilungsinstrumentes

Dr. rer. medic. Shari Boateng, Dr. rer. nat. Norbert Schalast

Fragestellung:

Die Patienten des psychiatrischen Maßregelvollzugs (§ 63 und § 64 StGB) werden regelmäßig durch die verantwortlichen Therapeuten und Mitarbeiter beurteilt, etwa wenn es um die Therapieplanung, um Lockerungsschritte oder die Entlassung geht. Über Methoden und Kriterien für prognostische Beurteilungen ist viel bekannt. Woran sich die Mitarbeiter jedoch in der Praxis orientieren, ist kaum untersucht worden.

Untersuchungsansatz:

Im Rahmen einer Studie des Instituts für Forensische Psychiatrie sollen 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Maßregelvollzugs interviewt werden, je 50 in den beiden Bereichen Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) und Psychiatrisches Krankenhaus (§ 63 StGB). Sie werden befragt, worauf sie bei ihren Patientenbeurteilungen besonders achten. Im § 63-Bereich soll sich die Erhebung bevorzugt auf die Patienten beziehen, die im weiteren Sinne als persönlichkeitsgestört / entwicklungsgestört bezeichnet werden können.
Aus den Ergebnissen der Interviews wird eine Liste von Merkmalen zusammengestellt und aus dieser Liste der Entwurf eines Beurteilungsbogens ausgearbeitet. Dieser Entwurf wird zunächst den Interviewpartnern zugeleitet mit der Bitte um Prüfung und Rückmeldung.
Im nächsten Schritt werden die interviewten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebeten, je zwei Patienten mithilfe dieser ersten Version des Beurteilungsbogens einzuschätzen. Jeder Patient sollte möglichst auch durch ein weiteres Teammitglied unabhängig eingeschätzt werden.
Die Ergebnisse werden inhaltlich und statistisch geprüft und ausgewertet. Der Beurteilungsbogen wird so gekürzt, dass mit ihm eine kleine Zahl gut abgrenzbarer Merkmale eingeschätzt werden kann. Möglicherweise wird es Merkmale geben, die für die Gesamtgruppe relevant sind und Merkmale, die sich auf bestimmte Delikt- oder Diagnosegruppen beziehen.
Etwa ein halbes Jahr später werden die Patienten mit dieser gekürzten Fassung des Bogens erneut beurteilt. Wiederum erfolgen Auswertungen zur Verbesserung des Instrumentes (das heißt vor allem: Kürzung und Präzisierung der Dimensionalität,
Bei der Auswertung der Ergebnisse wird geprüft, ob es zwischen den Merkmalen des Beurteilungsbogens und dem allgemeinen Wissen über prognostisch wichtige Faktoren eine Übereinstimmung gibt.

Stand der Projektrealisierung – Zusammenfassung

Offizieller Projektstart ist der 1. Januar 2013. Im letzten Quartal 2012 konnten bereits das Erhebungsverfahren im Detail abgestimmt und erste Interviews durchgeführt werden. Von Frühjahr bis Herbst 2013 sollen alle Interviews realisiert werden. Der erste Entwurf des Beurteilungsbogens wird den Projektbeteiligten im Oktober 2013 zugesandt.

Kontakt

Dr. rer. medic. Shari Boateng
 

Dr. rer. nat. Norbert Schalast
buero_schalast@t-online.de

LVR-Klinikum Essen
Kliniken/Institut der Universität Duisburg-Essen
Institut für Forensische Psychiatrie
Postfach 103043
45147 Essen

Infos

Details zur Studie Flyer (PDF-Datei,344k)
Eingehendere Angaben Expose (PDF-Datei,133k)