Die erfassten Dokumente dürfen uneingeschränkt zu Forschungszwecken genutzt werden, sofern die betreffenden Forschungsarbeiten in Absprache mit der Arbeitsstelle und unter ihrer Begleitung durchgeführt werden. Ob und in welchem Maße sie auch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen, entscheiden die Eigentümer der Dokumente, bei denen die Rechte an den Originalen und an den Digitalisaten verbleiben. Für das Archiv der Grafen v. Platen ist eine breite Zugänglichkeit vorgesehen.