A-Z
Die Fakultät von A-Z
Informationen zu Angeboten und Anlaufstellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie für Studierende der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften
A
- Abrechnung von Fördermitteln
- Abschlussarbeiten
- Allgemeine Informationen für Lehrende der Fakultät
- Ansprechpersonen Übersicht
- Arbeitssicherheit
- Archivierung
- Atteste
- Aushänge
B
C
D
E
F
- Fachschaften der Fakultät
- Finanzen (Finanzmanagement)
- Förderung von Doktorand:innen und Post-Doktorand:innen
- Forschungs- oder Lehrsemester
G
H
K
- Kolloquien
- Krank- und Gesundmeldungen & Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Kündigung, Mutterschutz & Elternzeit
L
- Lehraufträge
- Lehraufträge (Hinweise für Lehrbeauftragte)
- Lehrveranstaltungsbewertungen (LVB)
- Literaturbestellungen
- LSF
N
O
P
- PC-Service und IT der Fakultät
- Pendelbus zwischen den Campi
- Personalmaßnahmen
- Plagiate und Täuschungsversuche
- Praktikum
- Promotionen und Habilitationen
Q
R
S
T
U
W
Z
Allgemeine Informationen für Lehrende der Fakultät
Vorlesungsverzeichnis (LSF)
Das LSF ist das zentrale Informationssystem der Uni Duisburg-Essen sowohl für Studierende als auch Dozierende. Anmelden können Sie sich unter http://lsf.uni-due.de mit Ihrer Unikennung und persönlichem Passwort. Die Lehrplanung erfolgt jeweils in der Anfangsphase des Semesters für das Folgesemester und erfolgt unter Federführung der Geschäftsführungen der Institute. Über das LSF legen Sie auch selbst fest, welche Angaben auf Ihrer Personenseite der UDE angezeigt werden. Sie sollten Ihre Personenangaben daher regelmäßig aktualisieren.
Bewertung von Prüfungsleistungen (HisInOne)
Studierende der Fakultät müssen sich über das HisInOne-Portal (bzw. Lehramtsstudierende) für Studienleistungen anmelden. Die Abgabefristen für Seminararbeiten ist immer der letzte Tag des jeweiligen Semesters (30. September oder 31. März). Das Prüfungsamt sendet Ihnen jeweils eine Liste der zugelassenen Prüflinge ca. eine Woche vor dem Abgabetermin der Seminararbeiten zu. Die eingereichten Arbeiten müssen innerhalb von sechs Wochen bewertet und die Noten an das Prüfungsamt übermittelt werden. Verwenden Sie zur Rückmeldung unbedingt die Liste des Prüfungsamts und nehmen Sie hier keine wesentlichen Änderungen vor. Hinweise zum Ausfüllen der Tabelle erhalten Sie zusammen mit der Liste per E-Mail vom Prüfungsamt.
Bitte senden Sie die Notenlisten von Veranstaltungen der Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät in Kopie (Cc) immer auch an Herrn Hebestreit (ray.hebestreit@uni-due.de), Frau Rinaldi (katrin.rinaldi@uni-due.de) oder Frau Strüngmann (daniela.struengmann@uni-due.de) als Prüfungskoordinator:in der Politikwissenschaft, bzw. Soziologie, bzw. Sozioökonomie.
Auf Grundlage dieser Informationen versenden die Institute einen Hinweis auf die anstehende Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse an die Studierenden. Bitte vermerken Sie zudem auch nicht bestandene und nicht abgegebene Arbeiten in der Liste. Bei nicht bestandenen Hausarbeiten erhalten die Studierenden Gelegenheit zu einer Zweitprüfung. Beachten Sie diesbezüglich bitte auch die Handreichungen zu Prüfungsangelegenheiten, die jeweils zu Semesterbeginn über die Mailingliste der Institute geschickt werden. Prüfungsordnungen und weitere Informationen zu den einzelnen Studiengängen finden Sie auf den Seiten der Verwaltung unter Prüfungsordnungen.
Semesterapparat und elektronische Lehrplattform
An der Universität existieren unterschiedliche elektronische Optionen, um einen Semesterapparat einzurichten: BSCW, Moodle oder DuEPublico (ESAPP). Bei der Benutzung von DuEPublico kümmert sich die Universitätsbibliothek um das Einscannen benötigter Literatur. Daneben besteht auch weiterhin die Möglichkeit einen physischen Semesterapparat in der Universitätsbibliothek einzurichten. Alle Informationen und Anträge zur Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterialien finden Sie unter folgendem Link: Weitere Informationen zu DuEPublico finden Sie im Handbuch unter dem Punkt DuEPublico.
Moodle bietet eine elektronische Lehr-/Lernplattform an, die neben der Möglichkeit, einen elektronischen Semesterapparat zur Verfügung zu stellen, zahlreiche weitere Funktionen zur Lehrbegleitung oder zum E-Learning bietet. Der Zugang erfolgt mit Ihrer Universitätskennung. Weiterführende Informationen, Nutzungshinweise und die Möglichkeit zur Einrichtung von MoodleKursen finden Sie auf den Internetseiten des ZIM
Sciebo bietet Möglichkeiten zur geteilten Nutzung von Dateien an. Der Zugang erfolgt ebenfalls über die Universitätskennung@uni-duisburg-essen.de: https://hochschulcloud.nrw
Abrechnung von Fördermitteln
Bei der Abrechnung ist je nach Art der Förderung und Vorleistung Folgendes zu beachten: Erstattungen von Barauslagen bis 500 € Sobald Sie selber eine Zahlung tätigen, handelt es sich um eine Barauslage. Hierzu sollten Sie wissen, dass wir uns an die Beschaffungsrichtlinie/Verfahrensanweisung des Landes NRWhalten müssen.
Vorgehen
Barauslagen sind bis zu einem Betrag i. H. v. 500 € netto grundsätzlich zulässig (Kreditkarte/Onlinebestellungen/Geschäft vor Ort). Die in der Verfahrensanweisung aufgeführten Regeln des Direktkaufes sind auch dabei bindend, d. h. es muss eine Internetrecherche und/oder telefonische Einholung über insgesamt 3 Vergleichspreise (Vergleichsangebote) durchgeführt werden. Dokumentieren Sie Ihre Vergleichsrecherche z.B. durch entsprechende Belege, Screenshots, etc.
- Anschließend reichen Sie die Zahlungsbelege im Original unter Angabe Ihrer Kontonummer dem für Sie zuständigen Sekretariat ein.
- Für die Rückerstattung füllt das Sekretariat den Kontierungsbeleg (bis auf die Kostenstelle) aus und reicht ihn zur weiteren Prüfung und Finalisierung im Dekanat ein.
- Das Dekanat veranlasst die abschließende Rückzahlung auf Ihr Konto.
Ausnahmen:
Teilnahmegebühren für Konferenzen, Workshops etc.: Diese Kosten können Sie sich im Rahmen Ihrer Reisekostenabrechnung erstatten lassen (s.u. Erstattung von Reisekosten) Open Access Die UDE unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei Open Access-Publikationen und stellt hierfür einen Publikationsfonds bereit. Nähere Informationen zur Kostengrenze und Abrechnung finden Sie unter: https://www.uni-due.de/ub/publikationsdienste/oa_foerderung.php
Erstattungen von Beträgen über 500 €
Bei Bestellungen und Auftragserteilungen, die höher als 500 € netto sind, hat der Beschaffungsvorgang über das Ihnen zuständige Sekretariat via SAP zu erfolgen. Das Institut geht also in Vorleistung. Hier ist ebenfalls die Beschaffungsrichtlinie/ Verfahrensanweisung des Landes NRW (https://www.unidue.de/verwaltung/einkauf/beschaffungsrichtlinieverfahrensanweisung.php) zu beachten.
- Nachdem die Zahlung der Rechnung erfolgt und als Buchung in SAP sichtbar ist, füllt das für Sie zuständige Sekretariat zur Rückerstattung einen Sachkontenumbuchungsbeleg aus und reicht ihn zur weiteren Prüfung und Erstattung im Dekanat ein.
- Das Dekanat veranlasst die abschließende Rückzahlung auf die Kostenstelle des Instituts
Erstattung Reisekosten (Flug, Hotel, Bahn etc.)
Reisekosten können Sie ganz regulär über Ihre Dienstreiseabrechnung abrechnen. ➢ Tragen Sie in Ihrem Reisekostenantrag das PSP-Element für die Förderung (bei Frau Lohse, tanja.lohse@uni-due.de / 0203 379-2528 zu erfragen) ein.
- Falls noch weitere Finanzierungsstellen zu berücksichtigen sind (z.B. Institut), müssten Sie diese entsprechend ergänzen.
- Nach Ihrer Reise reichen Sie bitte die Originalbelege Ihrer Reise an die für sie zuständige Sachbearbeitung in der Reisekostenstelle ein.
Zusammengefasst:
- Forschungsprojekt durchführen
- Abrechnung
- Barauslage bis 500 € netto erfolgt eine Erstattung per Kontierungsbeleg auf Ihr Konto. Ausnahmen beachten s. o.!!
- Bei Beträgen über 500 € netto geht das Institut in Vorleistung. Die Erstattung erfolgt per Sachkontenumbuchung auf das Institutskonto
- Reisekosten erfolgen direkt über die Reisekostenabrechnung unter Angabe des PSP-Elements für die Förderung
Arbeitssicherheit
Der Themenbereich Arbeitssicherheit und Arbeitspsychologie umfasst Fragestellungen zur Gestaltung des Arbeitsplatzes, Maßnahmen zur Unfallverhütung und zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen physischer und psychischer Belastung am Arbeitsplatz. Alle Dienstvorgesetzten sind in der Verantwortung, ihre Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz zu erfüllen. Hier finden Sie alle Informationen und Vorlagen zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Ihre Arbeitsgruppe.
Ansprechperson im Dekanat: Dr. Toralf Stark
Weitergehende Beratung finden durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, den Bereich Arbeitspsychologie und den Betriebsärztlichen Dienst statt.
Archivierung
Alle Einrichtungen der UDE sind verpflichtet analoge und digitale Unterlagen gemäß der Richtlinie zur Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung zu behandeln. Der Fakultät stehen hierzu Räume im LS zur Verfügung in denen Unterlagen zur Mittelbewirtschaftung, aus Gremien wie dem Fakultätsrat, Berufungs- und Bewerbungsverfahren, Verkündungsblätter, Habilitationen und Promotionen in Archivboxen aufbewahrt werden. Für die Archivierung von Prüfungs- und Institutsunterlagen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführungen der Institute.
Ansprechperson im Dekanat: Dr. Toralf Stark
Ansprechperson in der Verwaltung: Dr. Hendrik Friggemann
Aushänge
Was muss ich beachten?
Aushänge zu Informationen mit Fakultätsbezug können in den Schaukästen in den Fluren der Fakultät gemacht werden. Außerhalb dieser Schaukästen sind Aushänge aus Brandschutzgründen leider nicht erlaubt. Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Sekretariat, wenn Sie einen entsprechenden Aushang vornehmen möchten
Beschaffung
Was muss ich beachten?
Anders als Privatpersonen müssen öffentliche Auftraggeber im täglichen Geschäftsverkehr neben allgemeingültigen privatrechtlichen Bestimmungen weitergehende öffentlich-rechtliche Verfahrensvorschriften (Vergaberecht) beachten. Beschaffungen werden über das SAP-Portal abgewickelt, bei der die Beschaffungsrichtlinie der UDE ( Stand: 22.08.2019) zu beachten ist.
Darüber hinaus gibt das Sachgebiet Einkauf auf der Homepage zahlreiche unterstützende Informationen, damit alles gut klappt. Im Zweifelsfall klären Sie Ihre Fragen bitte im direkten Gespräch mit den jeweils zuständigen Sachbearbeiter:innen des Einkaufs.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Website des Einkaufs .
Checkliste Ausstattung und Zugriffe
Die Sekretariate der Fakultät dokumentieren in der „Checkliste Ausstattung und Zugriffe“ die jeweilige Ausstattung und Server-Zugriffsrechte für das ihnen zugeordnete Personal. Sobald ein/e Mitarbeiter:in eingestellt wird, wird das Formular entsprechend ausgefüllt. Zum Beschäftigungsende prüft das Sekretariat, dass die Ausstattung wieder zurückgeführt wird und die Zugriffsrechte aufgehoben werden. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das entsprechende Sekretariat.
Cives School of Civic Educatio
Mit dem Start der Master-Studiengänge für das Lehramt Sozialwissenschaften an der Universität Duisburg- Essen im Wintersemester 2014/2015 hat auch die CIVES School of Civic Education ihre Arbeit begonnen. Das Ziel ist die Bündelung und Erweiterung der Angebote rund um den Lehramtsstudiengang Sozialwissenschaften. Die CIVES! School of Civic Education unterstützt durch ihre Angebote rund um den Studiengang Master of Education Sozialwissenschaften (werdende) Lehrkräfte dabei, Wissen, Kompetenzen und Engagement im sozialwissenschaftlichen Unterricht zu fördern.
Weitere Informationen finden Sie hier
Corporate Design der Fakult
Was muss ich beachten?
Sowohl die UDE als auch die Fakultät streben ein einheitliches Erscheinungsbild im Rahmen des Internetauftritts, von Korrespondenzen, Handbüchern und sonstigen Kommunikationsmaterialien an. Die Fakultät orientiert sich am vorgegebenen Corporate Design der Universität, ergänzt durch die fakultätseigenen Logos. Bitte verwenden Sie für alle schriftlichen Korrespondenzen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit den einheitlichen Briefkopf der Fakultät, bzw. Ihres Instituts. Bitte sprechen Sie für Vorlagen der Briefköpfe der Fakultät bzw. Ihres Instituts Ihr zuständiges Sekretariat an. Weitere Informationen zum Corporate Design der Universität.
Dienstausweis
Der Dienstausweis, eine multifunktionale Chipkarte, dient gleichzeitig
- als Ausweis für die Zeiterfassung (soweit Sie an der gleitenden Arbeitszeit teilnehmen),
- als Guthabenkarte für die Bezahlung in den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerk und
- als Bibliotheksausweis.
Sie benötigen
- ein Passfoto,
- einen Antrag und
- eine Bescheinigung über die Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses.
Den Antrag und die Bescheinigung erhalten Sie von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter des Dezernates Personal & Organisation, die oder der Ihre Angelegenheiten betreut. In der Regel wird Ihnen beides bei der Unterzeichnung Ihres Arbeitsvertrages oder Ihrer Ernennung ausgehändigt. Bitte beachten Sie, dass Dienstausweise immer nur für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt werden. Wird das Beschäftigungsverhältnis zur UDE beendet, ist der Dienstausweis zurückzugeben. Weitere Informationen sowie den Antrag auf Ausstellung eines Dienstausweises erhalten Sie hier.
Ansprechpersonen in der Verwaltung (Dez. Studierendenservice, Einschreibungs- & Prüfungswesen):
Dienstreisen und Exkursionen
Was muss ich beachten?
Dienstreisen sind vor Antritt grundsätzlich über das SAP-Portal zu beantragen und durch Ihre/n Vorgesetzte/n zu genehmigen. Im Nachgang an Ihre Dienstreise erstellen Sie die dazugehörige Reisekostenabrechnung ebenfalls über das SAP-Portal. Darüber hinaus reichen Sie bitte alle Kostenbelege für die Reise bei der Reisekostenstelle (SG 4.4, Ansprechperson: siehe unten) ein. Informationen zum Dienstreise-Workflow im SAP-Portal
Weitere Informationen zu Dienstreisen finden Sie hier.
Exkursionen mit Studierenden sind ebenfalls vorab zu beantragen und zu genehmigen.
Aktuelle Exkursionsformulare finden Sie hier (Buchstabe: „E“, Kategorie: „Exkursion“)
Ansprechpersonen für Reisekostenabrechnung
für die Fakultät (außer in-East und IfP): Sarah Sari Kersten
für das Institut für Ostasienwissenschaften ( In-East): Nina Lange
für das Institut für Politikwissenschaft (ifP): Dayana Klein
Ansprechpersonen für Exkursionen
Ansprechperson im Dekanat: Daniela van Brakel
Ansprechperson in der Verwaltung: Ralf Burnat
DuEPublico2
Was ist DuEPublico2?
DuEPublico2 (Duisburg-Essen Publications online) ist der Dokumenten- und Publikationsserver der Universität Duisburg-Essen. Hier finden Sie elektronische Publikationen, Dissertationen und andere Dokumente im Volltext, insbesondere aber auch multimediale Lehr- und Lernmaterialien wie Animationen, Simulationen, Audio- und Videomaterial in hoher Qualität. Mit Hilfe einer Web-Oberfläche können Sie jederzeit selbständig von Ihrem Arbeitsplatz Ihre Publikationen, Dokumentenbeschreibungen oder sonstige Dateien in DuEPublico2 einstellen und pflegen.
Was muss ich beachten?
Bitte pflegen Sie sämtliche Ihrer wissenschaftlichen Publikationen kontinuierlich in DuEPublico2 ein und tragen Sie auf diese Weise dazu bei, dass die an der Fakultät bestehenden wissenschaftlichen Arbeiten vollständig und immer aktuell erfasst werden. Dies beinhaltet auch die direkte Verlinkung Ihrer Publikationslisten in DuePublico2 mit Ihrer persönlichen Seite auf der Homepage der Universität. Ansprechperson im Dekanat: Dr. Toralf Stark
Weitere Informationen sowie einen Infoflyer zu DuEPublico2 erhalten Sie hier.
DokNet
Was ist das DokNet?
Das DokNet bietet fakultätsübergreifend Unterstützungs- und Begleitungsangebote rund um die Promotion, wie z.B. Promotionsberatung, Weiterbildungsangebote oder Vernetzungsmöglichkeiten. Die Koordinatorin der Graduiertenförderung der Fakultät unterstützt Sie gern bei Ihren Fragen rund um das Thema Promotion: Dr. Jutta Wergen
Weitere Informationen zum DokNet und zum Promovieren an der Fakultät erhalten Sie hier.
Elektronisch signieren
E-mail signieren (elektronisch unterschreiben)
Um sicherzustellen, dass eine E-mail wirklich von eine:r bestimmten Absender:in versandt und nicht auf dem Transportweg verfälscht worden ist, bietet sich der Einsatz einer elektronischen Signatur, vergleichbar mit einer Unterschrift, an. Die elektronische Signatur wird aus einem persönlichen Zertifikat des Versenders erzeugt. Dieses Zertifikat ist zu beantragen und zu registrieren. Nähere Informationen zur Vorgehensweise entnehmen Sie folgender Website des ZIM,
Eine signierte E-mail kann jede/r Empfänger:in sofort lesen. Er/Sie kann die Integrität der Signatur aber nur prüfen, wenn sein Mailprogramm das Verfahren unterstützt. Bei Outlook und Thunderbird ist das z.B. gegeben. Informationen dazu, wie man signierte E-mails prüfen kann, finden Sie hier auf folgender Website.
PDF digital signieren
Das persönliche Zertifikat, dass Sie zum Signieren von Emails nutzen, kann auch für die Signatur von PDF[1]Dokumenten genutzt werden. An der Universität Duisburg-Essen können zwischenzeitlich alle internen verwaltungstechnisch relevanten Unterlagen mit dieser Form der Unterschrift signiert werden.
Zur Einrichtung der Signatur für PDF-Dokumente bietet unsere IT eine Anleitung.
Ansprechperson an der Fakultät: Anita Born
Ansprechperson am ZIM: Per Email die ZIM-Hotline kontaktieren: hotline.zim@uni-due.de
Fachschaften der Fakultät
Die Interessenvertretung der Studierenden eines Fachbereichs erfolgt durch den Fachschaftsrat, der sich aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden eines Faches, einer Fächergruppe oder Studienrichtung zusammensetzt. An der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften gibt es drei Fachschaften:
- Fachschaftsrat Sozialwissenschaften (fsr-sowi@uni-due.de)
- Fachschaftsrat Lehramt Sozialwissenschaften (fsr-lasowi@uni-due.de)
- Fachschaftsrat Ostasienwissenschaften (fs-oawiss@uni-due.de)
Weitere Informationen zu den Fachschaften der Fakultät erhalten Sie hier.
Finanzen (Finanzmanagement)
Die Fakultät unterstützt die Institute und Professuren rund um das Thema Finanzmanagement. Neben der jährlichen Zuweisung der Haushaltsmittel (Feinverteilung), gemäß der zuvor im Fakultätsrat abgestimmten Planung unterstützt Sie die Fakultät auch bei allen Anliegen und Fragen hinsichtlich Ihrer Kostenstellen und PSP-Elemente sowie Kontostand, Budgetierung, Budgetverschiebungen, Umbuchungen etc.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie auch hier.
Ansprechpersonen
Ansprechpersonen im Dekanat: Dr. Toralf Stark & Tanja Lohse
Ansprechpersonen in der Finanzverwaltung:
Förderung von Doktorand:innen und Post-Doktorand:innen
Gerade in Überarbeitung, Informationen folgen
Forschungs- oder Lehrsemester
Professorinnen und Professoren können nach § 40 HG für ein Forschungssemester von ihren Aufgaben in der Lehre und in der Verwaltung freigestellt werden. Inzwischen ist es an der UDE auch möglich, ein Lehrsemester zu beantragen. Das Verfahren zur Beantragung ist entsprechend.
Was muss ich beachten?
Es müssen mindestens acht Semester Lehrtätigkeit als Professorin oder Professor geleistet worden sein. Weiterhin ist die ordnungsgemäße Vertretung des Faches in der Lehre während dieser Zeit zu gewährleisten. Der Hochschule sollen keine zusätzlichen Kosten aus der Freistellung entstehen. Damit einher geht entsprechend, dass die Vertretung durch die übrigen Kolleginnen und Kollegen aufgefangen und kein zusätzliches Personal eingestellt wird.
Der Antrag ist formlos auf dem Dienstweg über Ihre:n Institutsdirektor:in an die Dekanin zu richten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag an der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften zuerst in der Konferenz Ihres jeweiligen Instituts (IK) behandelt und anschließend an den Fakultätsrat verwiesen wird. Dieser berät und beschließt abschließend über die Gewährung eines Forschungssemesters. Stellen Sie Ihren Antrag bitte frühzeitig vor der jeweiligen Sitzung der Institutskonferenzen bzw. des Fakultätsrates, spätestens jedoch ein Semester vor Inanspruchnahme eines Forschungssemesters.
Ansprechperson an der Fakultät: Dekanat dekanat@gesellschaftswissenschaften.uni-due.de
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Gastvorträge
Gastvorträge können zur Ergänzung des Lehrangebots oder im Rahmen eines Kolloquiums eingesetzt werden. Die Vergabe von Gastvorträgen ist nur an Externe und nicht an Mitglieder und Angehörige der Universität Duisburg-Essen möglich. Für Gastvorträge kann ein Honorar gezahlt werde, wobei mit dem Honorar alle anfallenden Kosten (Reise, Übernachtung etc.) abgegolten sein sollten. Der maximale Regelsatz beläuft sich i. d. R. auf 300,- €. Vortragende sind verpflichtet der Hochschule eine Rechnung zu schreiben; die gezahlte Vergütung ist steuerpflichtig (Honorare = Bruttovergütung).
Sollten nur Reise und Übernachtungskosten in Rechnung gestellt werden, so orientieren sich diese am Landesreisekostengesetz NRW. Gastvortragende sind nebenberuflich tätig und nehmen die übertragende Tätigkeit selbstständig war; mit der Beauftragung wird kein Dienstverhältnis begründet.
Von der Anmeldung bis zur Abrechnung eines Gastvortrages sind mehrere Schritte zu beachten:
1. Anmeldung
Ein Gastvortrag ist vorab beim Dekanat formlos anzumelden. Diese Meldung beinhaltet
- Namen des Gastes,
- Daten zur geplanten Veranstaltung (Zeit, Rahmen, Arbeitstitel)
- sowie deren Finanzierung.
2. Merkblatt
Gastvortragenden ist vor der Durchführung des Gastvortrages von der einladenden Person das „Merkblatt über die Honorierung und Abrechnung von Gastvorträgen und wissenschaftlichen Kolloquien an der Universität Duisburg-Essen“ zuzustellen
3. Durchführung
Viel Spaß.
4. Rechnung
Nach der Durchführung des Gastvortrages erfolgt eine zeitnahe Rechnungsstellung an die einladende Person.
5. Einreichung der Abrechnung
Die einladende Person reicht die Rechnung im Original mit dem Abrechnungsformular in dreifacher Ausführung ein. Das Formular ist im einseitigen Druck einzureichen. Die Auszahlung erfolgt über das zuständige Dezernat (4.4 – Wirtschaft und Finanzen).
Ansprechpersonen
Ansprechperson im Dekanat: Daniela van Brakel
Ansprechperson in der Personalverwaltung: Doris Schnippenkötter
Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier.
Gremien der Fakultät
FKR
Dem Fakultätsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit des Dekanats oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Er ist insoweit in allen die Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten sowie für die Beschlussfassung über die Fakultätsordnung und die sonstigen Ordnungen der Fakultät zuständig. Er nimmt die Berichte des Dekanats entgegen und kann über die Angelegenheiten der Fakultät Auskunft verlangen. Der Fakultätsrat ist im Wege der Benehmensherstellung an der Erstellung des Entwicklungsplans sowie den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel innerhalb der Fakultät beteiligt. Informationen zu den Mitgliedern des Fakultätsrats finden Sie unter folgendem Link.
FKR & SQVK
Themen zu Studium und Lehre werden im Studienbeirat und der Qualitätsverbesserungskommission (SQVK) der Fakultät behandelt. Beide Gremien tagen gemeinsam in einer Sitzung. Der Studienbeirat berät das Dekanat und den Fakultätsrat gemäß § 28 Abs. 8 Satz 1 HG in Angelegenheiten der Lehre und des Studiums, insbesondere in Angelegenheiten der Studienreform, der Evaluation von Studium und Lehre sowie hinsichtlich des Erlasses oder der Änderung von Prüfungsordnungen. Die Qualitätsverbesserungskommission hat planerische Vorschläge zur Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel, die Überprüfung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation und Empfehlungen und Stellungnahmen zum fakultätsinternen Berichtswesen und Qualitätsmonitoring im Bereich Studium und Lehre zur Aufgabe.
FKR und SQVK tagen fakultätsöffentlich und es sind grundsätzlich alle Mitglieder der Fakultät zur Teilnahme eingeladen. Werden im FKR nicht öffentliche Themen behandelt, wird in der Tagesordnung gesondert darauf hingewiesen.
Promotionsausschuss
Der Promotionsausschuss der Fakultät befasst sich mit allen Angelegenheiten der Promotion. Dies betrifft u.a. die Prüfung der promotionsvorbereitenden Leistungen, die Erfassung von statistischen Daten zu den Promovierenden der Fakultät ebenso wie die Umsetzung von Regelungen über Rechte und Pflichten während des gesamten Promotionsverfahrens.
Weitere Informationen zu den Gremien der Fakultät sowie den Mitgliedern finden Sie hier.
Prüfungsausschüsse der Fakultät Neben den o.g. Gremien verfügt jeder Studiengang der Fakultät über einen eigenen Prüfungsausschuss. Dieser ist ein Gremium im Sinne des Verwaltungsverfahrens sowie des Verwaltungsrechts. Die zentrale Aufgabe des Prüfungsausschusses ist u.a. die Organisation der Prüfungen und der aus der Prüfungsordnung resultierenden prüfungsbezogenen Aufgaben. Darunter zählt bspw. die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnung sowie die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen.
Der Prüfungsausschuss hat die Möglichkeit Vorschläge bezüglich der Prüfungsordnung und der Studienpläne zu äußern. Das entsprechende Pendant im Bereich der Lehramtsausbildung ist der beschließende Ausschuss der Lehramtsausbildung. Eine vollständige Übersicht über alle Prüfungsausschüsse sowie deren Mitglieder finden Sie hier. Weitere Informationen für Prüfungsausschussvorsitzende finden Sie im UDE-Handbuch für Prüfungsausschussvorsitzende (derzeit in Überarbeitung)
HISinOne-BI
Das Online-Informationssystem HISinOne-BI (Vorgängersystem SuperX) ist ein wesentliches Controllinginstrument für dezentrale und zentrale Organisationsbereiche der Universität Duisburg-Essen. Die im Informationssystem abrufbaren Daten kommen aus verschiedenen Quellsystemen (u.a. SAP oder weitere Campusmanagement-Systeme oder Module) und lassen sich, im Sinne eines Expertensystems, nach bestimmten Anforderungen oder Kriterien parametrisieren, filtern oder beispielsweise auch weiterverarbeiten. Hierzu stehen Daten zu folgenden Bereichen zur Verfügung: Studierende, Prüfungen, Haushalt, Mittelverteilung, Gebäude, Räume, Flächen, Stellen, Personal.
Nutzung des Systems
Sollte im Rahmen Ihrer Tätigkeit ein Zugriff auf die HISinOne-BI erforderlich sein, ist eine Freischaltung möglich. Auf Basis eines Formulars (Formularseite der Verwaltung) wird ein Nutzerprofil angelegt und mit entsprechenden Berechtigungen ausgestattet.
Zugang zum System
Den Zugang zum System finden Sie hier (auch über VDI erreichbar).
Fragen zum System
Das ausgefüllte Formular sowie weitere Fragen zur Nutzung der HISinOne-BI, können Sie gerne an das Akademische Controlling des Dezernats Digitale Transformation und Akademisches Controlling richten. Dort ist die Fachadministration der HISinOne-BI angesiedelt, welche auch über die Funktionsmailadresse erreichbar ist: zv.akad_controlling@uni-due.de.
Krank- und Gesundmeldungen & Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Was muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, dem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage (nicht gleich Arbeitstage), müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorlegen.
Sie sind ebenso verpflichtet, sich nach einer Erkrankung wieder gesund zu melden (gilt auch beim nahtlosen Antritt von Erholungsurlaub). Es gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei der Krankmeldung.
Bitte schicken Sie im Falle Ihrer Krank- bzw. Gesundmeldung eine E-Mail mit Angaben zur Fakultät, Beschäftigungsbereich und Campus im Betreff sowie zu Ihrem Institut und Ihrer Professur bzw. Ihrem/r direkten Vorgesetzen in der Email an dekanat@gesellschaftswissenschaften.uni-due.de und in Cc an krank-gesundmeldung@uni-due.org (krankmeldung@uni-due.de), als zuständige Stelle in der Zentralverwaltung. Klären Sie darüber hinaus mit Ihrem/r direkten Vorgesetzten, ob er/sie ebenfalls informiert und in Cc gesetzt werden möchte. Bitte geben Sie zur schnelleren Zuordnung der E-Mail im Betreff die Organisationseinheit (Fakultät, zentr. Einrichtung, Dezernat) an, der Sie angehören (z. B. Krankmeldung, Fak. GesWi).
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU)
Zudem besteht momentan die Möglichkeit, Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) digital an das o.g. Postfach zu senden. Bitte geben Sie im Betreff die Organisationseinheit, der Sie angehören, an. Alternativ können Sie die AU auch postalisch an folgende Adressen senden:
Universität Duisburg-Essen
Dezernat Personal & Organisation
Sachgebiet AwP
45117 Essen bzw. 47048 Duisburg
Die AU muss dort spätestens am 4. Kalendertag nach der Krankmeldung vorliegen.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Aufgrund der Störung der digitalen Dienste können zudem elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) aktuell noch nicht abgefragt werden. Informationen zur Einführung und zum derzeitigen Vorgehen finden Sie im folgenden Rundschreiben: deutsch | englisch
Weitere Informationen zu Krank- und Gesundmeldungen finden Sie auf der Seite der Verwaltung.
Ansprechpersonen
Ansprechperson im Dekanat: Daniela van Brakel
Ansprechperson in der Personalverwaltung:
Ansprechperson in Duisburg: Tina Lohmann
Ansprechperson in Essen: Udo Schumann
Kündigung, Mutterschutz & Elternzeit
Was muss ich beachten?
Eine Kündigung, eine Bitte um Vertragsauflösung sowie eine Mitteilung über Mutterschutz und Elternzeiten richten Sie bitte in schriftlicher Form auf dem Dienstweg an den/die Kanzler:in (als Dienstvorgesetzten) Reichen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen bei Ihrem direkten Vorgesetzen ein. Nach Sichtvermerk leitet diese:r die entsprechenden Unterlagen anschließend an das Dekanat weiter, das die Weiterleitung an die Personalabteilung koordiniert.
Ansprechpersonen
Ansprechpersonen an der Fakultät (Dekanat): Dr. Toralf Stark & Tanja Lohse
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Lehrveranstaltungsbewertungen (LVB)
In einem dreisemestrigen Turnus (WiSe 23/24, SoSe 2025…) werden alle von der Fakultät angebotenen Lehrveranstaltungen evaluiert. Die Koordination erfolgt über das Dekanat in Abstimmung mit dem ZHQE, welche für die Durchführung der Evaluation verantwortlich ist. Nähere Informationen rund um das Thema Evaluation von Lehrveranstaltungen erfahren Sie auf der Website des ZHQE
Kann ich meine Lehrveranstaltung außerhalb des Turnus evaluieren?
Ja, Nachwuchswissenschaftler:innen (Promovierende, Promovierte, Juniorprofessor:innen) haben diese Möglichkeit. Die Anmeldung für außerplanmäßige LVB darf nur für Veranstaltungen der benannten Gruppe erfolgen und erfolgt über das Dekanat.
Zu Beginn jeder Vorlesungszeit erfolgt durch das Dekanat eine Abfrage aller zu evaluierenden Lehrveranstaltungen. Die erfassten Veranstaltungen werden dem ZHQE mittgeteilt, welches den Dozenten und Dozentinnen die entsprechenden Evaluationsbögen per E-Mail zustellt. Es können ausschließlich Unterlagen für das Selbstdruckverfahren bereitgestellt werden. Der Druck der Fragebögen und der Versand der ausgefüllten Fragebögen an das ZHQE, liegen somit in der Eigenverantwortung der jeweiligen Lehrperson und nicht beim Dekanat.
Ansprechperson im Dekanat: Dr. Toralf Stark
Literaturbestellungen
Was muss ich beachten?
Die Institute verfügen über Mittel zur Anschaffung von Literatur über die Universitätsbibliothek (UB), die von der UB verwaltet und in Tranchen zu bestimmten Fristen verausgabt werden. Dieses Verfahren ist aufgrund der Bindung an feste Fristen in der UB nicht für Eilbestellungen geeignet. Für eilige Bestellungen halten Sie bitte Rücksprache mit den jeweiligen Ansprechpersonen in Ihrem Institut.
Ansprechpersonen
Ansprechperson und Vorgehen am Institut für Politikwissenschaft
Bitte richten Sie Beschaffungsvorschläge unter Angabe eines Online-Versandhandel – oder eines Verlagslinks per E-Mail an die Geschäftsführung des Instituts: Henrik Schillinger
Die eigentliche Beschaffung erfolgt über die Bezugswege der UB. Alle Institutsmitglieder sind vorschlagsberechtigt.
Ansprechperson und Vorgehen am Institut für Soziologie und am Institut für Sozioökonomie:
Am Institut für Soziologie wird einmal im Quartal eine Liste versandt, in die Beschaffungsvorschläge eingetragen werden können. Sollten Sie Literatur kurzfristig benötigen oder falls Sie allgemeine Fragen zum weiteren Vorgehen am Institut haben wenden Sie sich bitte an: Dr. Robert Seyfert, Dr Friedrich Scheller & Daniela Strüngmann
LSF
Was ist das LSF?
Das LSF (Lehre, Studium, Forschung) der Universität ist ein elektronisches Verzeichnis zur Erfassung und Präsentation von Lehrveranstaltungen und Forschungsprojekten und den damit verbundenen Ressourcen (Einrichtungen, Personen, Räume). Das LSF dient als Studieninformations-, Studienberatungs- und Planungssystem, um verschiedene Nutzerkreise (Studierende, Lehrpersonal, Administratoren, Raumverwalter) bei ihren spezifischen Planungen effektiv zu unterstützen.
Was muss ich beachten?
Zunächst muss ein Antrag auf Anbindung an das LSF gestellt werden. Informationen dazu finden Sie hier.
Bitte tragen Sie Ihre Personendaten in LSF ein, damit Sie als Mitarbeiter:in durch die allgemeine Personensuche der Universität Duisburg-Essen auffindbar sind. Je nach zugewiesener Rolle können Sie nicht auf alle Funktionen des LSF zugreifen, bzw. nicht alle aufgeführten Daten bearbeiten. Beispielsweise sind mit der Rolle „Dozent:in“ keine Raumbuchungen möglich. Für Raumbuchungen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Sekretariat. Für alle weiteren Aspekte rund um LSF wenden Sie sich bitte an eine der nachfolgend genannten Ansprechpersonen.
Ansprechpersonen
Ansprechperson im Dekanat: Daniela van Brakel
Ansprechperson des Instituts für Soziologie: Katrin Rinaldi
Ansprechpersonen des Instituts für Politikwissenschaft: Ray Hebestreit (Prüfungsplanung) & Henrik Schillinger (Lehrplanung)
Ansprechperson des Instituts für Sozioökonomie: Dr. Daniela Strüngmann
Ansprechperson des Instituts für Entwicklung und Frieden: Ursula Schürmann
Weitere Informationen zum LSF finden Sie hier.
Nebentätigkeiten
Was muss ich beachten?
Als Mitarbeiter:in oder Hilfskraft der Fakultät sind Sie dazu verpflichtet, eine Nebentätigkeit vor Aufnahme schriftlich anzuzeigen. Bitte versehen Sie das hierzu erforderliche Formular mit einem Sichtvermerk Ihres:r direkten Vorgesetze:n und senden es anschließend an das Dekanat. Das Dekanat leitet die Anzeige anschließend weiter an das Dezernat Personal & Organisation. Beachten Sie, dass die Anzeige spätestens zwei Wochen vor Beginn der Nebentätigkeit im Dezernat Personal & Organisation eingegangen sein muss.
Ansprechperson im Dekanat: Dr. Toralf Stark & Tanja Lohse
Weitere Informationen und das Formular zur Anzeige einer Nebentätigkeit erhalten Sie auf der Webseite der Verwaltung unter „Nebentätigkeiten".
IT-Service der Fakultät
Ansprechpersonen
Erster Ansprechpartner in allen Belangen rund um die digitale Unterstützung bei der Arbeit:
it-gw@uni-due.de
Sie finden die interne IT-Abteilung der Fakultät im Gebäude LF, Raum 336:
Telefon-Nummern:
- (0203) 379 - 1419 - hauptsächlich Anita Born
- (0203) 379 - 2736 - hauptsächlich Florian Böhm
- (0203) 379 - 1646 - hauptsächlich Michael Schulze Lohoff
Hier bekommen Sie Hilfe in allen IT-Belangen, z.B.:
- Einrichtung Ihrer Email-Adresse auf unterschiedlichen Geräten
- Beratung bei der Auswahl und Beschaffung von Geräten (PC, Notebook, Tablet,
- Smartphone, Drucker, Beamer u.ä.) für den persönlichen Arbeitsplatz oder für die Zusammenarbeit von Arbeitsgruppen (für einige Hersteller gelten für die Uni besonders günstige Rahmenverträge - wir ermitteln Preise und empfehlen Konfigurationen je nach Einsatzbereich)
- Einrichtung von Geräten aller Art und Support bei der Nutzung
- Beratung bei der Auswahl und ggf. Einrichtung von Server-Diensten für die Zusammenarbeit von Arbeitsgruppen (z.B. Cloud-Lösungen, Wikis, Blogs, individuelle Web-Anwendungen u.ä.)
- Ausleihe von Geräten, z.B. Notebooks, Beamer, Adapter u.ä.
- Vermittlung an die richtigen Ansprechpartner bei den zentralen Einrichtungen sowie Beratung und Hilfe zur Nutzung zentraler Dienste (Unikennung, Email-Konto, Sciebo, Moodle )
Weitere Infos der internen IT-Abteilung der Fakultät, z.B. zu den ausleihbaren Geräten, finden Sie
auch auf der Seite http://udue.de/itgw
Für neue Mitarbeiter:innen gibt es außerdem einen Leifaden mit IT-Themen.
User-Wiki
Anleitungen zu häufig benötigten Funktionen, wie z.B. das Verbinden von Gruppen-Verzeichnissen -auch für den Zugriff von zuhause - , das Einrichten von Netzwerkdruckern u.ä. finden sich im User-Wiki der IT der Fakultät
Personalmaßnahmen
Hilfskräfte
Bitte planen Sie für die Antragstellung von Hilfskräften mindestens acht Wochen Vorlaufzeit bis zum Vertragsbeginn ein. Eine Antragstellung erfolgt über das zuständige Sekretariat. Die vollständig ausgefüllten Anträge senden Sie zur weiteren Bearbeitung mit allen benötigten Unterlagen an das Dekanat. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt davon ab, ob es sich um eine Neueinstellung, Weiterbeschäftigung oder Wiedereinstellung handelt. Eine vollständige Übersicht können Sie dem Antragsformular entnehmen:
- Studentische Hilfskraft (SHK)
- Wissenschaftliche Hilfskraft (WHK)
- Wissenschaftliche Hilfskraft (WHF)
Der Verfahrensweg gilt auch für Hilfskräfte, die aus Projekten heraus finanziert werden (PSP-Element).
Bitte achten Sie darauf, dass Anträge vollständig ausgefüllt sind und alle benötigten Unterlagen beiliegen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Dies bedeutet, dass eine beschleunigte Bearbeitung an Institut und im Dekanat zu keiner Beschleunigung der Einstellung führt. Jegliche Vertragsänderung wie Stundenerhöhung-/Reduzierung oder vorzeitige Kündigung müssen im Dekanat angezeigt werden.
Ansprechpersonen
Ansprechperson im Dekanat: Daniela van Brakel
Institut für Politikwissenschaft: Julia Nachtigall
Institut für Soziologie: Gülay Yildirim
Institut für Sozioökonomie: Nicole Böttcher
Institut für Entwicklung und Frieden: Ursula Schürmann
Ansprechpersonen in der Personalverwaltung:
Nur Institut für Politikwissenschaften und INEF: Heidi Mersch
Fakultät außer IfP: Cansu Mercan
Alle Formulare und Richtlinien zur EInstellung von Hilfskräften finden sie hier.
Als studentische und wissenschaftliche Hilfskraft an der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Mitarbeiter. Bitte beachten Sie dazu insbesondere die Punkte Urlaub, Nebentätigkeiten und Krank- und Gesundmeldungen.
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung
Bitte nutzen Sie für die Beantragung von Personalmaßnahmen die vom Sachgebiet Personal und Organisation bereit gestellten Formulare (s.u.). Die Antragstellung erfolgt über das jeweilige Institutssekretariat und wird ggf. mit dem oder der Geschäftsführenden Direktor:in abgestimmt. Der Antrag wird über die Institutssekretariate an das Dekanat zur Zustimmung und von dort an das Dezernat Personal und Organisation zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Der Antrag wird vom Dezernat Personal und Organisation im Benehmen mit dem Personalrat genehmigt wurde, kann der Einstellungsprozess beginnen. Die Abstimmung der hierzu erforderlichen Schritte erfolgt direkt über das Dezernat Personal und Organisation.
Ansprechpersonen an den Instituten
Institut für Politikwissenschaft: Julia Nachtigall
Institut für Soziologie: Gülay Yildirim
Institut für Sozioökonomie: Nicole Böttcher
Institut für Entwicklung und Frieden: Dr. Cornelia Ulbert & Ursula Schürmann
Ansprechpersonen im Dekanat: Dr. Toralf Stark & Tanja Lohse
Ansprechperson in der Personalverwaltung: Sandra Plümacher
Weitere Informationen und alle Formulare zur Einstellung von Mitarbeiter:innen finden Sie auf der Webseite der Verwaltung und der Personalverwaltung.
Plagiate und Täuschungsversuche
Verstöße gegen Prüfungsvorschriften und damit einhergehend vorsätzliche Täuschungsversuche sind in den Prüfungsordnungen der Studiengänge geregelt. Die Feststellung der Täuschung wird von der jeweiligen Prüferin oder dem jeweiligen Prüfer oder dem Aufsichtführenden getroffen und aktenkundig gemacht. Bei vorsätzlichen Täuschungsfällen, muss durch die Lehrenden der zuständige Prüfungsausschuss und das Dekanat informiert werden.
Der Prüfungsausschuss entscheidet dann über die Bewertung der Prüfungsleistung und ggf. über weitergehende Maßnahmen. Eine entsprechende Entscheidung des Prüfungsausschusses wird über das Dekanat an den/die Kanzler:in weitergeleitet. Im Falle eines mehrfachen oder schwerwiegenden Täuschungsversuchs besteht die Möglichkeit den Prüfling zu exmatrikulieren. Auch diese Entscheidung muss über das Dekanat mit entsprechender Begründung dem/der Kanzler:in zugeleitet werden.
Informationen zu Plagiatssoftwares und deren Nutzungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt zum Umgang mit Plagiaten.
Ansprechpersonen auf Fakultätsebene sind die Prüfungsausschüsse der jeweiligen Studiengänge.
Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre
Sowohl die Universität als auch die Fakultät arbeiten kontinuierlich an der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Zentrale Instrumente und Verfahren zur Evaluation, Qualitätssicherung und – Entwicklung an der Fakultät sind jährliche Qualitätskonferenzen, Qualitätsberichterstattung auf Lehreinheit- und Studiengangebene sowie regelmäßige studentische Lehrveranstaltungsbewertungen.
Die Studiengänge werden in einem sechs Jahres Rhythmus einer vertieften Betrachtung unterzogen, bei der spezifische Fragen zur Weiterentwicklung, Änderung des Curriculums ebenso wie die Erfüllung der Kriterien des Akkreditierungsrates thematisiert werden. Die Ergebnisse dieser Verfahren bilden die Grundlage für das jährliche QM-Gespräch zwischen Fakultät und dem Prorektorat für Studium und Lehre und fließen in die ZLV und die Institutionelle Evaluation der Fakultät ein.
Weitere Informationen und Ansprechpersonen: Die Koordination der Qualitätsentwicklung an der Fakultät findet über die Institute in Zusammenarbeit mit dem Dekanat respektive Studiendekanat statt.
Ansprechpersonen an den Instituten
Institut für Soziologie: Tanja Tästensen
Institut für Politikwissenschaft: Henrik Schillinger
Institut für Sozioökonomie: Dr. Daniela Strüngmann
Für das Lehramt: Dr. Dennis Neumann
Ansprechpersonen an der Fakultät: Dr. Till van Treeck & Dr. Toralf Stark
Raumbuchungen LF 032 & LF 156 & LF 171A
Für die Mitarbeiter:innen der Fakultät besteht die Möglichkeit die Konferenzräume LF 032, LF 171A und LF 156 für universitäre Veranstaltungen zu nutzen. Sollten Sie für Ihre Veranstaltung die in den Räumen (LF 032 und LF 156) installierte Medientechnik oder Geschirr benötigen, geben Sie dies bitte direkt bei Ihrer Raumbuchung mit an. Bitte beachten Sie, dass das benötigte Geschirr im Dekanat abgeholt werden muss und anschließend gereinigt zurückgeben wird.
Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Nutzung der Fakultätsräume LF 156 & LF 032.
Ansprechperson im Dekanat: Daniela van Brakel
Schlüssel
Was muss ich beachten?
Den Schlüssel zu Ihrem Büro erhalten Sie i. d. R. am Tage des Dienstantritts von Ihrem:r Vorgesetzen oder dem für Sie zuständigen Sekretariat. Neben den Büroschlüsseln können Sie zudem einen Transponder für die Außentüren des LF-Gebäudes beantragen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihr jeweiliges Institutssekretariat. Falls Sie in Essen lehren, können Sie auch Schlüssel für den Dozierendenraum der Fakultät am Campus Essen erhalten. Bitte tragen Sie ihren gewünschten Nutzungszeiten für den Dozentenraum R12 R06B02 auf dem Aushang an der Tür des Raumes ein oder per Mail an Ihr Institutssekretariat. Der Antrag für den elektronischen Schlüssel (Transponder) stellen Sie bitte über Ihr zuständiges Sekretariat. Die Abholung und Rückgabe des Transponders erfolgten durch Sie bei der/dem zuständigen Hausmeister:in:
Campus Duisburg: Jennifer Schmitt
Campus Essen: Frank Ciesla
Den Schlüsselantrag und weitere Informationen sowie Ansprechpersonen finden sie hier.
Siehe hierzu auch die Erklärung in der „Handreichung für Lehrende im Lehramt Sozialwissenschaften“- Ansprechpersonen an den Instituten:
Ansprechpersonen an den Instituten:
Institut für Politikwissenschaft: Julia Nachtigall
Institut für Soziologie: Gülay Yildirim
Institut für Sozioökonomie: Nicole Böttcher
Institut für Entwicklung und Frieden: Ursula Schürmann
Ansprechpersonen am Campus Essen: Eva Dolck
Social Media
Viele Mitglieder der Fakultät nutzen Social-Media-Kanäle, um aktuelle Forschungsprojekte und - Ergebnisse zu kommunizieren und auf allgemeine Informationen zu den Forschungsschwerpunkten der Professor:innen und ihren Arbeitsgruppen aufmerksam zu machen. Eine Übersicht über die verschiedenen Aktivitäten finden Sie auf der Internetseite der Fakultät unter dem Punkt Forschung.
Möchten Sie gerne für Ihre Projekte entsprechende online-Formate aufbauen, oder betreiben selber schon Seiten, dann wenden Sie sich bitte an: Dr. Toralf Stark
Telefonbenutzung
Was muss ich beachten?
Die Funktionen der Festnetztelefone an der Universität sind mitunter sehr umfangreich. Da viele verschiedene Modelle in den Büroräumen angeschlossen sind, existiert keine allgemeingültige Bedienungsanleitung. Die Bedienungsanleitungen für die jeweiligen Telefone sind jedoch im Internet frei zugängig. Für den Verbindungsaufbau gilt:
- Innerhalb eines Campus: direkte Durchwahl
- Vom Campus Duisburg an den Campus Essen: Vorwahl 9 + Durchwahl
- Vom Campus Essen an den Campus Duisburg: Vorwahl 3 + Durchwahl
- Amtsleitung (Dienstgespräche außerhalb des UDE-Netzes): Vorwahl 0 Einrichtung einer Telefonkonferenz
Über eine Anmeldung beim DFN-Webkonferenzdienst können Sie vom eigenen Schreibtisch aus mehrere Teilnehmer:innen an unterschiedlichen Standorten schnell und unkompliziert per Telefon zusammenbringen. Sie können dazu das normale Telefon oder Ihr Handy nutzen, es entstehen nur die normalen Telefongebühren. Eine Anleitung finden Sie auf den Seiten des ZIM.
Es besteht die Möglichkeit der Bedienung des Bürotelefons über OpenTouch Conversation, die CTI (Computer Telephony Intergration) Lösung der Firma Alcatel. Dieses Tool ermöglicht eine einfache Bedienung des Bürotelefons über den Computer. So können Gespräche einfach auf dem jeweiligen Gerät angenommen und bearbeitet werden.
Urlaub
Was muss ich beachten?
Allen Mitarbeiter:innen (inkl. Hilfskräften) der Fakultät steht Erholungsurlaub (EU) zu. Dieser wird vor Beginn des Urlaubs beantragt und durch Ihre:n Vorgesetzte:n genehmigt und das Dekanat gesendet. Bitte achten Sie darauf, dass das richtige Formular für Mitarbeiter:innen und Hilfskräfte ausgefüllt wird.
Formular für Mitarbeiter:innen (nicht studentisch)
Formular für Hilfskräfte (studentisch)
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und Ihr:e Dienstvorgesetzte:r unterschrieben hat, senden Sie es per E-mail zur Endgenehmigung an das Dekanat (z. Hd. Daniela van Brakel).
Der den Mitarbeiter:innen zur Verfügung stehende Jahresurlaub ist im laufenden Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen. Resturlaub ist innerhalb einer Frist von 15 Monaten nach dem Ende des Kalenderjahres (31.03) in Anspruch zu nehmen. Als Beispiel können Urlaubstage, die aus dem Jahr 2024 übriggeblieben sind, bis zum 31.03.2026 in Anspruch genommen werden.
Der den Hilfskräften zur Verfügung stehende Jahresurlaub ist im laufenden Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen. Der Resturlaub muss bis zum 31.03 des nächsten Jahres in Anspruch genommen werden.
Nicht in Anspruch genommener Resturlaub verfällt. Ein Anspruch auf Resturlaub ist nur möglich, wenn dieser schriftlich eingefordert wurde. Im Fall der Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses mit der Universität, sind Sie aufgefordert, ggf. noch vorhandenen Resturlaub vollständig vor Vertragsende zu nutzen. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung von Resturlaub bedingt durch die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses.
Hinweise zu Ihren Urlaubsansprüchen finden Sie auf den Seiten der Verwaltung.
Hilfskräfte der Fakultät verwenden zur Beantragung ihres Urlaubs bitte das Antragsformular für Hilfskräfte. Der Ihnen zur Verfügung stehende Jahresurlaub ist im laufenden Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen. Die Berechnung der Urlaubstage erfolgt anhand der Tage der Beschäftigung pro Woche und orientiert sich nicht an der Wochenarbeitszeit. Bei Hilfskräften verfällt der Urlaub des laufenden Jahres am 31.03 des Folgejahres. Weiter Hinweise zu Ihren Urlaubsansprüchen finden Sie auf den Seiten der Verwaltung.
Der Urlaubsanspruch aller Hilfskräfte ermittelt sich durch folgende Berechnung:
5 Arbeitstage pro Woche 20 Tage EU
4 Arbeitstage pro Woche 16 Tage EU
3 Arbeitstage pro Woche 12 Tage EU
2 Arbeitstage pro Woche 8 Tage EU
1 Arbeitstag pro Woche 4 Tage EU
Bei einer nur vorübergehenden Beschäftigung im Urlaubsjahr erfolgt eine der Beschäftigungsdauer entsprechende Zwölftelung des Urlaubsanspruchs. Beispiel: Herr M. arbeitet vom 01.04. - 31.07. mit 8 Stunden in der Woche und leistet diese immer montags und freitags (= 2 Arbeitstage pro Woche). Der Urlaubsanspruch errechnet sich nach u. g. Formel: Urlaubsanspruch bei x Arbeitstag(en) x Anzahl der Beschäftigungsmonate: 12 = zustehende Urlaubstage. Herr M. hätte entsprechend der Formel 2,66 Tage, aufgerundet 3 Tage, Erholungsurlaub.
Professorinnen und Professoren sollten die „Informationen rund um den Erholungsurlaub“ der UDE beachten. Demnach gilt für Professorinnen und Professoren, dass „der Erholungsurlaub lediglich an-zuzeigen [ist], aber in der vorlesungsfreien Zeit in Anspruch genommen werden [muss].“
In diesem Sinne soll dem Dekanat immer angezeigt werden, wann die Professoren sich in Urlaub befinden. Hierzu kann entweder eine formlose E-mail an geswi.urlaub@uni-due.de geschickt werden oder das Urlaubsformular ausgefüllt eingereicht werden.
Ansprechperson im Dekanat: Daniela van Brakel
Weitere Informationen rund um den Erholungsurlaub finden Sie hier.
Werkverträge und Verträge über freie Mitarbeit
Neben Lehraufträgen und Gastvorträgen gibt es die Möglichkeit Werksverträge und Verträge über freie Mitarbeit abzuschließen. Bei der Bearbeitung der Verträge über freie Mitarbeit ist zwischen Verträgen bis 999,99 Euro und Verträgen ab 999,99 Euro zu unterscheiden. Folgend werden diese Möglichkeiten angeführt und in Kurzform ihr Vertragsgegenstand und Prozessablauf inklusive der benötigten Unterlagen dargestellt. Für alle drei Vertragsformen gilt, dass die Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen selbstständig unternehmerisch tätig sind und für steuer- und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen selbstverantwortlich sind.
Mit Beschäftigten der Universität Duisburg-Essen dürfen keine Werkverträge oder Verträge über freie Mitarbeit geschlossen werden. Zwischen dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses und einem o. g. Vertrag müssen sechs Monate liegen. Bei Studierenden gilt, dass zwischen der Beendigung des Hilfskraftvertrages und dem zu schließenden Werkvertrag oder Vertrag über freie Mitarbeit drei Monate liegen müssen. Bei Werkverträgen können ggf. Ausnahmen gelten, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Werkverträge
Ein Werkvertrag (zwischen der Universität Duisburg-Essen und einem Auftragnehmer oder einer Auftragnehmerin) regelt die Herstellung eines konkreten Werks im Austausch gegen eine Vergütung. Anders als in einem Dienstvertrag ist nicht der Arbeitseinsatz, sondern ein bestimmter Arbeitserfolg Vertragsgegenstand.
Daher ist eine konkrete Leistungsbeschreibung Grundlage für einen Werksvertrag. Leistungen können bspw. Transkriptionen, Softwareprogrammierungen oder Erstellung von Konzeptpapieren sein. Werkverträge müssen vor der Leistungserstellung beantragt und genehmigt sein.
Sofern bereits vor der Vertragsunterzeichnung mit der Tätigkeit begonnen werden sollte, so der Antragssteller:die Antragstellerin persönlich für den der Universität Duisburg-Essen entstanden Schaden.
Was ist bei der Beantragung zu beachten?
Von der Feststellung eines Bedarfes bis zur Abrechnung sind mehrere Schritte und Details zu beachten. Die Links zu den hier angesprochenen Formularen und Richtlinien finden Sie am Ende des Eintrages.
1. Antragstellung
Voraussetzung für den Werkvertrag ist die Einreichung folgender Unterlagen:
- Werkvertrag (Version November 2021) - Mit Unterschrift der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers
- Antrag auf Abschluss eines Werkvertrags/Vertrags über freie Mitarbeit - Mit Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers
- Erklärung zum sozialversicherungsrechtlichen Status - Mit Unterschrift der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers - Mit Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers
- Nebentätigkeitsanzeige
2. Bearbeitung
- Die zusammengestellten Unterlagen sind dann gebündelt im für den Einkauf verantwortlichen Sekretariat einzureichen, sie werden dort in SAP in einen Einkaufwagen überführt und anschließend vom zentralen Einkauf bearbeitet. Bei der Erstellung des Einkaufwagens ist die Warengruppe 25269700 zu verwenden. Unter dem Reiter „Beschreibung“ ist die Tätigkeit zu vermerken.
3. Durchführung
- Vor der Durchführung ist der Auftragsnehmerin oder dem Auftragsnehmer ein unterschriebenes Exemplar des Vertrages auszuhändigen. Ab einem Wert von 1.000,- Euro prüft das Sachgebiet 5.5 Einkauf, ob die Voraussetzungen für einen Werkvertrag gegeben sind.
4. Abrechnung
- Die Rechnung zum Werkvertrag ist innerhalb von vier Wochen über den Antragsteller/die Antragstellerin beim Dekanat einzureichen.
Freie Mitarbeit bis 999,99 Euro
Unter die Tätigkeiten der freien Mitarbeit fallen bspw. Workshops und Seminare oder Vorträge, die nicht als wissenschaftliche Gastvorträge eingestuft sind. Im Gegensatz zum Werkvertrag ist nicht das Arbeitsergebnis, sondern die „kunstgerechte Tätigkeit“ Vertragsgegenstand. Verträge über freie Mitarbeit sind zu beantragen. Sofern bereits vor der Vertragsunterzeichnung mit der Tätigkeit begonnen werden sollte, so der Antragssteller/die Antragstellerin persönlich für den der Universität Duisburg-Essen entstanden Schaden.
Ansprechpersonen im Dekanat: Tanja Lohse
Zeiterfassungskarten
Was muss ich beachten?
Jede Hilfskraft (SHK, WHF, WHK), deren Arbeitsentgelt unter 538€/Monat liegt, muss zur Dokumentation ihrer Stunden Zeiterfassungskarten (ZEK) ausfüllen (§17 MiLoG) (Stand 20.8.2024)
Entsprechend gilt für:
- SHKs bis einschließlich 9 Stunden/Woche;
- WHK-BAs bis einschließlich 8 Stunden/Woche,
- WHK-MAs bis einschließlich 6 Stunden/Woche
Jede ZEK muss folgende Informationen beinhalten:
- alle persönlichen Angaben
- erfolgte Arbeitszeit
- krankheitsbedingter Ausfall
- Urlaubstage
- Feiertage
- Datum & Unterschrift des Vorgesetzten sowie der Hilfskraft
Die Eintragungen einer Woche bitte nicht einzeln ausdrucken, sondern mit einem „gez. Name des/der Vorgesetzten" (es geht auch mit Kürzel) in der Zeile des letzten Wochentages in der Spalte „Bemerkungen" versehen, um diese zu bestätigen.
Die vollständig ausgefüllte ZEK muss monatlich durch den Vorgesetzten und die Hilfskraft unterschrieben werden. Bitte senden Sie den monatlichen Ausdruck des Dokuments gesammelt einmal im Quartal an das Dekanat. Die ZEK muss spätestens sieben Tage nach Monatsende unterzeichnet werden.
Die Vorlage für die ZEK finden Sie auf der Website der Verwaltung unter den Punkten SHK/WHK. Bitte beidseitig gedruckt oder als PDF.
Ansprechpersonen im Dekanat: Ricarda Roth