FAQ BA- und MA-Lehramt Sozialwissenschaften

Wo finde ich aktuelle Informationen rund um mein Studium Lehramt Sozialwissenschaften?

Alle allgemeinen Informationen zum Studium finden Sie auf der Website für Ihren Studiengang. Über Neuigkeiten informiert Sie der RSS-Feed oder die öffentlichen Aushänge im Flur des Studiengangsbüros Lehramt Sozialwissenschaften  (R12 R06 B-Gang).

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Wie stelle ich meinen Stundenplan zusammen und welche Veranstaltungen muss ich in meinem ersten Semester belegen?

Informationen zur Stundenplanerstellung und zu Veranstaltungen, die Sie im ersten Semester belegen müssen, erhalten Sie bei der Einführungsveranstaltung für Erstsemester. Falls Sie gerne ein persönliches Beratungsgespräch erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an das Studiengangsbüro Lehramt Sozialwissenschaften. Diese Einrichtung ist in allen allgemeinen Fragen rund um den Studiengang ihr erster Ansprechpartner und hilft Ihnen bei Bedarf gerne weiter.

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Ist es möglich, als Schüler/-in ein Probestudium zu absolvieren, um einen ersten Eindruck von den Studieninhalten des Faches zu erhalten?

Ja, Sie können an einem eintägigen Probestudium teilnehmen. Nähere Informationen finden Sie hierzu in der Broschüre für Schüler/-innen oder beim Studiengangsbüro Lehramt Sozialwissenschaften.

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Wo erhalte ich allgemeine Informationen zum Studium Lehramt Sozialwissenschaften?

Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen an das Studiengangsbüro Lehramt Sozialwissenschaften wenden. Ob per Mail, telefonisch oder persönlich nach Absprache, wir haben immer ein offenes Ohr für Sie.

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Wo finde ich eine Übersicht über den Studienverlauf?

In den Studienplänen für Ihren Studiengang finden Sie eine chronologische Übersicht über alle Module, die Sie im Lehramt Sozialwissenschaften studieren. Sie finden die Studienpläne auf der Website für Ihren Studiengang.

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Wie erhalte ich detaillierte Informationen zu den einzelnen Modulen?

Das Modulhandbuch zu Ihrem Studiengang enthält Informationen zu den Modulinhalten, den Prüfungen und der Literatur zu den Veranstaltungen. Die Modulhandbücher finden sie auf der Website für Ihren Studiengang.

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Wo finde ich die Prüfungsordnungen für meinen Studiengang?

Alle für Sie wichtigen Ordnungen können Sie auf der Website für Ihren Studiengang unter dem Punkt „Ordnungen“ herunterladen.

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Wie stelle ich meinen Stundenplan zusammen?

Auf der Seite Campus Management Wissensdatenbank können Sie ein Handbuch zur Stundenplanerstellung einsehen. Dort wird Ihnen Schritt für Schritt und unter Angabe von Screenshots erklärt, wie die einzelnen Verfahrensschritte bei der Erstellung Ihres Stundenplans aussehen.

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Wie belege ich Veranstaltungen im Fach Sozialwissenschaften?

Auf der Seite Campus Management Wissensdatenbank können Sie ein Handbuch zur Belegung von Veranstaltungen einsehen. Dort wird Ihnen Schritt für Schritt und unter Angabe von Screenshots erklärt, wie die einzelnen Verfahrensschritte bei der Belegung von Veranstaltungen aussehen.

Wichtig:

Im Fach Sozialwissenschaften werden die Plätze für die Veranstaltungen im sogenannten „Windhund“-Verfahren vergeben. Das bedeutet, dass die Zeit der Anmeldung über Ihre Zulassung zur Veranstaltung entscheidet. Lesen Sie sich daher unbedingt den Abschnitt „Veranstaltungsanmeldung mit direkter Zulassung“ im oben angegebenen Handbuch durch!

Es liegt in Ihrem Verantwortungsbereich, sich fristgerecht zu Veranstaltungen anzumelden. Bitte beachten Sie daher immer die ordentlichen Anmeldefristen!

Sie dürfen sich außerdem nicht mehrfach für unterschiedliche Seminare im gleichen Modul anmelden, da dies "künstlich" die Seminarplätze verknappt.

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Wie und in welchem Zeitraum melde ich mich zu Prüfungen im Fach Lehramt Sozialwissenschaften an?

Sie melden sich zu Prüfungen immer online über das HIS Online-Portal der Universität Duisburg-Essen an. Auf der Seite Campus Management Wissensdatenbank können Sie ein Handbuch zur Prüfungsanmeldung für Bachelor- und Master-Studierende einsehen. Dort wird Ihnen Schritt für Schritt und unter Angabe von Screenshots erklärt, wie die einzelnen Verfahrensschritte bei der Prüfungsanmeldung aussehen. Bitte beachten Sie dabei den Online-Anmeldezeitraum, der einmal pro Semester auf der Internetseite vom Bereich Prüfungswesen bekanntgegeben wird.

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Kann ich mich auch wieder von Prüfungen abmelden?

Ja, Sie können sich innerhalb einer Frist von einer Woche vor dem Prüfungstermin (Ausschlussfrist) ohne eine Angabe von Gründen abmelden. Die Abmeldungen nehmen Sie (genau wie die Anmeldungen) über das HIS Online-Portal der Universität Duisburg-Essen vor.

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Wo kann ich eine Übersicht über meine bisher erbrachten Leistungen einsehen?

Sie können Ihren aktuellen Leistungsstand einsehen, indem Sie sich in das HIS Online-Portal der Universität Duisburg-Essen einloggen. Dort können Sie unter dem Menüpunkt „Meine Leistungen“ alle verbuchten Credit-Points und die dazugehörigen Veranstaltungen und Prüfungen anschauen und bei Bedarf ausdrucken.

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Welche Rechte und welche Pflichten habe ich als Studierende/-r im Zusammenhang mit Prüfungen?

Der Prüfungsausschuss Bachelor Lehramt Sozialwissenschaften belehrt in dieser Informationsbroschüre über die Zulassung zu Prüfungen und Rücktritt, Prüfungsablauf, Umgang mit Täuschungen, Recht zur Akteneinsicht, Wiederholung von Prüfungen, Nachteilsausgleich für Studierende in besonderen Situationen und Widerspruchsverfahren.

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In welchem Fach kann ich meine Bachelor- oder Master-Arbeit schreiben?

Die Bachelor- oder Master-Arbeit kann in jedem der drei Fächer, die sie studieren (Bildungswissenschaften, Sozialwissenschaften und ihr zweites Unterrichtsfach), geschrieben werden.

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Gibt es Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um mich für die Bachelor- und die Master-Arbeit anmelden zu können?

Ja, für die Anmeldung der Bachelor-Arbeit müssen Sie insgesamt 120 Credit-Points in allen Fächern erworben haben und das Praxismodul „Orientierung“ (Modul „C“ in den Bildungswissenschaften) erfolgreich abgeschlossen haben. Im Zuge der Anmeldung wird geprüft, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen.

Ja, auch für die Anmeldung der Master-Arbeit müssen Sie Voraussetzungen erfüllen, die ebenfalls bei der Anmeldung der Arbeit im Bereich Prüfungswesen überprüft werden. Vorausgesetzt werden das abgeschlossene Praxissemester und der Nachweis von 35 Credit Points.
 

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Wer betreut und bewertet Bachelor- oder Master-Arbeit?

Im Studiengang Lehramt Bachelor Sozialwissenschaften gilt grundsätzlich, dass Sie ihre Arbeit bei allen Dozierenden schreiben können, die im Studiengang lehren. Über eventuelle Ausnahmen kann der Prüfungsausschuss entscheiden. Zusätzlich zum/zur Erstbetreuer/-in gibt es noch einen oder eine Zweitprüfer/-in. Die Note der Arbeit ergibt sich aus dem Mittelwert der von beiden Prüfer/-innen vergebenen Noten.

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Wer bestimmt den/die Zweitprüfer/-in?

Der Prüfungsausschuss bestellt die oder den Zweitprüfer/-in.

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Wie läuft das Anmeldeverfahren genau ab?

Die Anmeldung erfolgt über den

Bereich Prüfungswesen

Dort können Sie sich das notwendige Formblatt zum Antrag auf Zuteilung einer Bachelor- oder Master-Arbeit im Lehramtsbereich abholen. Für das Fach Sozialwissenschaften ist

Frau Daniela Rittkowski

zuständig. Das Formblatt kann ausschließlich persönlich in den angegebenen Sprechstundenzeiten abgeholt werden.

Auf diesem Formblatt füllen Sie zunächst den Abschnitt A aus und tragen dort Ihre persönlichen Daten ein. Noch in der Sprechstunde wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Anmeldung der Bachelor- oder Master-Arbeit erfüllen. Falls dies der Fall ist, wird Ihnen die Anmeldung der Bachelor- oder Master-Arbeit bestätigt (Abschnitt B).

Im Anschluss daran gehen Sie mit dem Anmeldeformular zu Ihrer/Ihrem betreuenden Dozierenden (ErstgutachterIn), um gemeinsam das Thema der Bachelor- bzw. Master-Arbeit festzuhalten (Abschnitt C). Die/der Dozierende (ErstgutachterIn) leitet das Anmeldeformular dann an den Bereich Prüfungswesen zurück. Nach Überprüfung der Vollständigkeit leitet der Bereich Prüfungswesen den Antrag zur Unterzeichnung an den Prüfungsausschuss weiter. Nach Unterzeichnung des Prüfungsausschusses und Rücklauf an den Bereich Prüfungswesen erhalten Sie schriftlich die Anmeldebestätigung und die Information zum letzten Abgabedatum.

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Wie lange habe ich nun Zeit, um die Bachelor- oder Master-Arbeit abzugeben?

Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 8 Wochen für die Bachelor-Arbeit und 15 Wochen für die Master-Arbeit. In Ausnahmefällen kann auf Antrag beim Prüfungsausschuss eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um zwei Wochen (Bachelor-Arbeit) oder um acht Wochen (Master-Arbeit) gewährt werden. Dazu muss bis spätestens eine Woche vor dem Ende der offiziellen Bearbeitungszeit ein Antrag bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt werden.

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Welchen Umfang muss die Bachelor- bzw. Master-Arbeit haben?

Insgesamt sollte die Bachelor-Arbeit einen Umfang von 30 bis 50 Seiten und die Master-Arbeit einen Umfang von 60 bis 80 Seiten haben.

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Wie und wo gebe ich die Bachelor- bzw. Master-Arbeit ab?

Die Bachelor- bzw. Master-Arbeit geben Sie fristgerecht im Bereich Prüfungswesen ab. Die Arbeit muss in dreifacher, gedruckter und gebundener Form und in elektronischer Kopie (Kopie auf einer CD) abgegeben werden. Achten Sie dabei auch darauf, dass Sie am Ende Ihrer Arbeit eine Selbstständigkeitserklärung mit dem Datum der Abgabe unterschreiben!

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Wo erhalte ich Informationen zum Berufsfeldpraktikum im Lehramt Sozialwissenschaften?

Diese Handreichung für Praktikant/-innen im Bachelor of Arts enthält die wichtigsten Hinweise zum Berufsfeldpraktikum im Lehramt Sozialwissenschaften. Bei Fragen, die über die Handreichung hinausgehen, wenden Sie sich bitte an das Studiengangsbüro Lehramt Sozialwissenschaften.

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Kann ich das Berufsfeldpraktikum auch am Lehrstuhl der Didaktik Sozialwissenschaften absolvieren?

Ja, Sie können Ihr Berufsfeldpraktikum auf Anfrage auch am Lehrstuhl Didaktik der Sozialwissenschaften absolvieren.

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Wo erhalte ich Informationen zur Organisation und zum Praxissemester im Lehramt Sozialwissenschaften?

Diese ausführliche Informationsbroschüre enthält alle notwendigen Informationen rund um die Organisation, den Ablauf und die prüfungsrelevanten Fragen rund um das Praxissemester.

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Kann ich mir an anderen Universitäten oder in anderen Studiengängen erbrachte Leistungen für das Lehramt Sozialwissenschaften anrechnen lassen?

Ja, eine Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen für das Fach Sozialwissenschaften ist möglich. Bitte beachten Sie, dass  Anträge auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester im Bereich Prüfungswesen vollständig für das Wintersemester bis zum 15.07. und  für das Sommersemester bis zum 15.01. eingegangen sein müssen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin im Bereich Prüfungswesen, Frau Daniela Rittkowski:
https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/sowi_la_ba_startseite.php

 

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Wie stelle ich einen Antrag auf Weiterförderung nach dem 4./5. Semester?

Um Ihren Leistungsstand beim BAföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie bitte Ihren Notenspiegel aus dem HIS Online-Portal der Universität Duisburg-Essen aus. Dieser wird ohne Unterschrift vom BAföG-Amt akzeptiert.

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Wie viele Credit-Points muss ich mindestens nachweisen, um nach dem 4./5. Semester weitergefördert zu werden?

Auf der Internetseite vom Bereich Prüfungswesen finden Sie eine tabellarische Auflistung der notwendigen Credit-Points für das Lehramt Sozialwissenschaften. Falls Sie einen hiervon abweichenden Leistungsstand haben und das Lehramt Sozialwissenschaften Ihr Erstfach ist, wenden Sie sich bitte über den Bereich Prüfungswesen an den Prüfungsausschuss Bachelor Lehramt Sozialwissenschaften.

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Der Studienplan in meinem Sprachfach sieht einen Auslandsaufenthalt im Studium vor. Sollte ich das Fach Lehramt Sozialwissenschaften mit in meine Planungen zum Auslandsaufenthalt einbeziehen?

Ja, sofern Sie im Rahmen Ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt planen, kommen Sie bitte frühzeitig (mindestens ein Semester vorher) in die Studienberatung im Lehramt Sozialwissenschaften.

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Wie koordiniere ich die Planung bezüglich meines Auslandsaufenthalts mit dem Fach Sozialwissenschaften?

Sofern Sie im Rahmen Ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt planen, kommen Sie bitte frühzeitig (mindestens ein Semester vorher) in die Studienberatung im Lehramt Sozialwissenschaften.

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Ich habe meinen Bachelor-Abschluss nicht an der Universität Duisburg-Essen absolviert und möchte mich in den Master-Studiengang einschreiben. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Auf der Website vom Studierendensekretariat erhalten Sie weitere Informationen für externe Studieninteressierte für die Masterstudiengänge mit Lehramtsoption. Die Fachstudienberatung für das Lehramt Sozialwissenschaften erfolgt über das Studiengangsbüro Lehramt Sozialwissenschaften.

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Wer ist zuständig für die Gleichwertigkeitsprüfung im Fach Sozialwissenschaften?

Zuständig für die Gleichwertigkeitsprüfung im Fach Sozialwissenschaften ist Herr Dr. Dennis Neumann. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen für die Gleichwertigkeitsprüfung im Sekretariat bei Frau Eva Dolck ein. Nach erfolgter Gleichwertigkeitsprüfung erhalten Sie Ihre Unterlagen dort auch wieder zurück.

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