Informationen zum Forschungsprojekt

Evaluation des Bundesprogramms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

 

Der Gegenstand: Das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Ziel des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ war die Verbesserung der sozialen Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen. Das Bundesprogramm richtete sich an Personen, die mindestens vier Jahren Leistungen nach dem SGB II bezogen sowie entweder gesundheitlich eingeschränkt waren oder mit minderjährigen Kindern in der Bedarfsgemeinschaft lebten (oder beides). Es ist im Jahr 2015 gestartet und lief bis zum 31.12.2018. Über den gesamten Zeitraum nahmen an dem Programm insgesamt ca. 21.000 Personen in 195 Jobcentern teil. Das Bundesprogramm wurde somit in knapp der Hälfte der Jobcenter bundesweit umgesetzt.

Das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ordnet sich in längerfristige arbeitsmarktpolitische Bestrebungen ein, speziell auf die Probleme arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser im SGB II einzugehen, deren Zahl sich trotz eines inzwischen mehrjährigen Aufschwungs nur geringfügig verringert hat. Wichtige Elemente des Programms wurden 2019 in das Regelinstrumentarium des SGB II übernommen (§ 16i SGB II – „Teilhabe am Arbeitsmarkt“).

Die Evaluation des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Gegenstand der Evaluation ist eine Analyse der Umsetzung und Wirksamkeit des Bundesprogramms. Untersucht wird, ob sich durch das Bundesprogramm die soziale Teilhabe der geförderten Teilnehmenden erhöht, und, falls dies so ist, auf welche genauen Ursachen dies zurückgeführt werden kann. Im Anschluss an den aktuellen Forschungsstand bedeutet soziale Teilhabe die faktische, also nicht nur formale, Möglichkeit von Personen, ein Leben entsprechend persönlicher Lebensziele zu führen. Somit nimmt die Evaluation ein mehrdimensionales Konstrukt der sozialen Teilhabe in den Bick.

Die Evaluation untersucht die Umsetzung des Programms sowohl mit den Mitteln der qualitativen Implementationsanalyse als auch die Wirkung des Programms für die Teilnehmenden mit den Mitteln der ökonometrischen Wirkungsanalyse. Die qualitativen und quantitativen Analysen ergänzen einander, um die Umsetzung des Programms ebenso wie dessen Wirkungen empirisch fundiert abschätzen zu können.

Partner im Projektverbund

Mit der Evaluation ist ein Forschungsverbund unter Leitung des Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Universität Duisburg Essen, beauftragt, dem neben dem IAQ das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Zoom – Gesellschaft für prospektive Entwicklung sowie SOKO – Sozialforschung und Kommunikation angehören.

Zwischenergebnisse der Evaluation

Insgesamt wurden 21.000 Personen durch das Bundesprogramm gefördert. Der Schwerpunkt bei den Teilnehmenden lag bei den Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Verbindendes Element unter den ansonsten hinsichtlich des Alters, der Haushaltskonstellationen, Erwerbserfahrungen oder der Art der gesundheitlichen Einschränkungen sehr unterschiedlichen Teilnehmenden war die hohe Motivation zur Programmteilnahme.

Entscheidende Herausforderung bei der Umsetzung des Programms war es, geeignete Arbeitgeber zu gewinnen, die bereit waren, Personen aus den Zielgruppen des Bundesprogramms zu beschäftigen. Zum einen erschwerten die Förderkriterien der Zusätzlichkeit, der Wettbewerbsneutralität und des öffentlichen Interesses die Akquise von Arbeitgebern. Zum anderen, dass sich die Förderung auf die Höhe des Mindestlohns beschränkte, nicht aber die höheren Tariflöhne refinanziert wurden. Im Ergebnis stammen die Arbeitgeber, die an diesem Programm beteiligt waren, zu einem erheblichen Teil aus dem Kreis der Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger mit vielfältigen Erfahrungen mit Programmen und Instrumenten des SGB III und SGB II. Daneben spielten Einrichtungen der wohlfahrtsstaatlichen Versorgung und professionell geführte Verbände sowie kleine ehrenamtlich geführte Vereine eine nennenswerte Rolle.

In einer Analyse der kurzfristigen Wirkungen des Bundesprogramms auf die soziale Teilhabe (7 Monate nach Programmeintritt) können in allen untersuchten Dimensionen Teilhabevorsprünge der Programmteilnehmenden gegenüber Kontrollpersonen festgestellt werden.

Als wesentliche Gründe für die positiven Teilhabewirkungen sind die durch das Arbeitseinkommen erzielten Ressourcengewinne, die – verglichen mit üblichen Fördermaßnahmen – lange Dauer des Beschäftigungsverhältnisses sowie die Zufriedenheit mit der Tätigkeit zu benennen. Die ersten beiden Gründe hängen wahrscheinlich direkt mit den Förderbedingungen zusammen, indem versicherungspflichtige Beschäftigung auf dem Niveau des Mindestlohns für bis zu drei Jahren gefördert wurde. Der dritte Grund, die Zufriedenheit mit der Tätigkeit, hängt wohl eher mit der lokalen Umsetzung, insbesondere durch die beschäftigungsbegleitenden Aktivitäten und der individuellen Passung des Leistungsvermögens der Geförderten und den Arbeitsanforderungen zusammen.

 

Publikationen zum Projekt

Brussig, Martin (Koord.) / Aurich-Beerheide, Patrizia / Kirsch, Johannes / Langer, Philipp [u.a.], 2019: Evaluation des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Dritter Zwischenbericht von IAQ, ZEW, ZOOM, SOKO. Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. BMAS-Forschungsbericht 531 | Lesen

Brussig, Martin (Koord.) / Aurich-Beerheide, Patrizia / Kirsch, Johannes / Langer, Philipp [u.a.], 2019: Evaluation des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Endbericht von IAQ, ZEW, ZOOM, SOKO. Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. BMAS-Forschungsbericht 535 | Lesen

Brussig, Martin / Kirsch, Johannes [u.a.], 2018: Evaluation des Bundesprogramms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" (Zb1-04812-2/31). Zweiter Zwischenbericht von IAQ, ZEW, ZOOM, SOKO. Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. BMAS-Forschungsbericht 504 | Lesen

Brussig, Martin / Aurich-Beerheide, Patrizia / Kirsch, Johannes [u.a.], 2016: Evaluation des Bundesprogramms "Soziale Teilhabe" am Arbeitsmarkt. Erster Zwischenbericht von IAQ, ZEW, ZOOM, SOKO. Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. BMAS-Forschungsbericht 479 | Lesen

Vorträge zum Projekt

Prof. Dr. Martin Brussig: Ergebnisse aus der Evaluation des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Tag der Jobcenter 2019, Berlin, 03.09.2019

Philipp Langer: Zwischenergebnisse der Evaluation des Bundesprogramms . Veranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion zur Umsetzung des "Teilhabechancengesetz". Haus des Landtags, Stuttgart, 22.10.2018

Prof. Dr. Martin Brussig: Das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Zwischenergebnisse aus der Evaluation und erste Schlussfolgerungen zur Arbeitsförderung von Langzeitarbeitslosen. IAB-Colloquium, Nürnberg, 04.10.2018  Weitere Informationen

Prof. Dr. Martin Brussig: Soziale Teilhabe – eine Annäherung. Führungskräftetreffen des BMAS und der BA. Lauf, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesagentur für Arbeit, 07.04.2017

Projektdaten

Laufzeit des Projektes
23.02.2016 - 30.06.2020

Forschungsabteilung

Leitung:
Prof. Dr. Martin Brussig

Bearbeitung:
Dr. Patrizia Aurich-Beerheide, Johannes Kirsch, Philipp Langer

Finanzierung:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)