Informationen zum Forschungsprojekt

Der gesetzliche Mindestlohn und Arbeitnehmerschutz

Ziel und Aufgabenstellung

Zum 1. Januar 2015 ist auch in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt worden. In zahlreichen Branchen hatte sich im Vorfeld die Lohnspreizung nach unten ausgeweitet und die Tarifvertragsparteien waren zunehmend nicht mehr in der Lage, diesem Trend etwas entgegen zu setzten. Der gesetzliche Mindestlohn soll einen Lohnunterbietungswettbewerb der Unternehmen verhindern und Arbeitnehmer*innen vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen. Außerdem soll eine Subventionierung besonders geringer Löhne eingedämmt werden, um die damit verbundenen Kosten für die sozialen Sicherungssysteme zu begrenzen.

Bei der erstmaligen Festlegung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns war die Pfändungsfreigrenze ein Orientierungspunkt. Nachfolgende Erhöhungen orientierten sich nachlaufend an der Tariflohnentwicklung. Inzwischen wird zunehmend diskutiert, ob die Höhe des Mindestlohns angemessen und ausreichend ist. Hintergrund ist u.a., dass selbst für vollzeitbeschäftigte Alleinlebende, die in größeren Städten mit hohen Mieten leben, fraglich erscheint, ob der Mindestlohn ausreichend ist, um den Lebensunterhalt ohne ergänzende Sozialleistungen bestreiten zu können. Für Alleinerziehende stellt sich diese Frage noch dringlicher. Ebenso wird angeführt, dass der Mindestlohn oft nicht ausreiche, um eine Familie zu ernähren, oder im Alter Anspruch auf eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu erzielen.

Im Rahmen der Studie sollen erstens mögliche Kriterien für eine angemessene Mindestlohnhöhe aus der Perspektive des Arbeitnehmerschutzes wie das Grundsicherungsniveau, die Pfändungsfreigrenze, die resultierenden Rentenansprüche oder im internationalen Kontext die Europäische Sozialcharta diskutiert werden. Zweitens sollen die Höhe der Mindestlöhne in anderen europäischen Ländern und deren Anpassungsmechanismen untersucht werden. Drittens soll der Frage nachgegangen werden, welche Höhe Mindestlöhne bei einer alleinigen Fokussierung auf die Arbeitnehmerschutzwirkungen erreichen müssten. Hierbei soll auch das Konzept der „Living Wages“ einbezogen werden. Abschließend soll aufgezeigt werden, welche Höhen von Mindestlöhnen sich aus den jeweiligen unterschiedlichen Kriterien ableiten lassen.

Vorgehen

Im Wesentlichen basiert das Projekt auf der Auswertung von Literatur. Dies sind zum einen wissenschaftliche Studien, zum anderen aber auch Gesetzestexte sowie Rechtsprechung zum Grundsicherungsniveau und zur Umsetzung der Europäischen Sozialcharta. Darüber hinaus sollen für ausgewählte europäische Länder Porträts zu den jeweiligen Mindestlohnsystemen erstellt und Sekundärauswertungen von international vergleichenden Daten und Studien durchgeführt werden.

Projektdaten

Laufzeit des Projektes
01.10.2019 - 29.02.2020

Forschungsabteilung
Flexibilität und Sicherheit

Leitung:
Dr. Claudia Weinkopf

Bearbeitung:
Dr. Thorsten Kalina

Finanzierung:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)