P/Z-Stelle
Prüf- und Zertifizierungsstelle
Das Institut für Metall- und Leichtbau ist vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bauaufsichtlich anerkannt als Prüf- und Zertifizierungsstelle (P/Z-Stelle) nach Landesbauordnung LBO.
Es wird mit der Kennziffer NRW71 im Teil II a des Verzeichnisses der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) nach Landesbauordnungen „Stellen zur Einschaltung beim Nachweis der Übereinstimmung nicht geregelter Bauprodukte und Bauarten mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung“ geführt.
Damit ist das Institut für Metall- und Leichtbau eine vom DIBt anerkannte Stelle für Tätigkeiten in den folgenden Bereichen des Teiles II a des Verzeichnisses der PÜZ-Stellen nach LBO:
- Prüfstelle für die Überprüfung von Bauprodukten vor Bestätigung der Übereinstimmung:
- für Bauprodukte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung entsprechend lfd. Nr. 6.1/5 „Beschichtete Gewebe (Z-10.5-…)“ und
- für das Bauprodukt der Bauregelliste A Teil 1 lfd. Nr. 8.7.2 „Textile Flächengebilde (Planen) für Hallen und Zelte“ sowie
- Zertifizierungsstelle:
- für das Bauprodukt der Bauregelliste A Teil 1 lfd. Nr. 8.7.1 „PVC-beschichtete Polyestergewebe“ und
- für Bauprodukte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung entsprechend lfd. Nr. 6.1/6 „Membrane aus Folien oder aus beschichteten Geweben (Z-10.5-…)“.
Leiterin der P/Z-Stelle ist Professor Dr.-Ing. habil. Natalie Stranghöner, stellvertretender Leiter ist Dr.-Ing. Jörg Uhlemann.
Die Laboruntersuchungen/-versuche im Rahmen der Prüfstellentätigkeit werden im zum Institut gehörenden Essener Labor für Leichte Flächentragwerke durchgeführt.
Durch die bauaufsichtliche Anerkennung kann das Institut für Metall- und Leichtbau auch im Rahmen von Zustimmungen im Einzelfall für Bauprojekte mit technischen Textilien und Folien tätig werden.
Für weitere Informationen oder bei Interesse an Tätigkeiten der P/Z-Stelle für Ihr Unternehmen auf gesetzlicher oder freiwilliger Basis wenden Sie sich bitte direkt an Dr.-Ing. Jörg Uhlemann oder die Mitarbeiter des ELLF.