Informationen für Studienbewerber_innen an der UDE

Informationen für Studienbewerber_innen an der UDE

Auf dieser Seite finden Sie Informationen, die sich an Studienbewerber_innen mit Behinderung und längerfristiger Beeinträchtigung richten. Dies bindet den Personenkreis der chronisch Erkrankten mit ein.

Die wichtigen Fragen

Vor dem Studienbeginn stehen die Orientierung zum Studium und die Erkundung Ihrer Fähigkeiten und Interessen. Welches Studienfach ist für Sie das Richtige? Welche Hochschulen bieten Ihren gewünschten Studiengang an?

Bei solchen Fragen können Sie sich vorab im Akademischen Beratungs-Zentrum Studium und Beruf (ABZ) informieren. Sprechen Sie Ihre mögliche Studienbeeinträchtigung, die sich aufgrund der Behinderung und/oder chronischen Erkrankung im Studium ergeben kann, bitte in der Beratung mit an; erst dann kann Ihnen weiterführende Hilfe angeboten werden.

Die Mitarbeiter_innen können Sie dann entsprechend beraten und auf Möglichkeiten und Grenzen der Allgemeinen Studienberatung hinweisen.

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Hochschulzugang

Haben Sie sich entschieden? Sie wollen sich an der Universität Duisburg-Essen (UDE) um einen Studienplatz bewerben? Dann beachten Sie beim weiteren Bewerbungsverfahren folgende grundlegenden Kriterien:

Es ist wichtig zu wissen, dass es zulassungsbeschränkte und zulassungsfrei Studiengänge gibt. Bei manchen zulassungsbeschränkten Studiengängen werden die Studienplätze nicht direkt über die Hochschule vor Ort, sondern über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben.

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Hochschulzulassung

Über zulassungsbeschränkte Studiengänge, die über die Stiftung für Hochschulzulassung erfolgen, können Sie weitere Informationen auf hochschulstart.de erhalten. In den anderen Fällen richten Sie Ihre Bewerbung zur Hochschulzulassung an das Studierendensekretariat der UDE.

Die Bewerbungsausschlussfristen für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge und für die Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) bestehen jedes Jahr zum 15. Januar (für das Sommersemester) und zum 15. Juli (für das Wintersemester). Wichtig ist, dass einige Studiengänge nur zum Winter- oder Sommersemester beginnen.

Folgende Ausgleiche für Studienbewerber_innen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung kommen bei der Bewerbung zur Hochschulzulassung in Frage:

  1. Nachteilsausgleich
  2. Härtefallregelung

Bitte beachten Sie bei der Online-Bewerbung, dass Sie die jeweiligen Sonderanträge wie z. B. Nachteilsausgleich und/oder Härtefall mit ankreuzen. Ansonsten können die Sonderanträge nicht berücksichtigt werden. 

Falls Sie Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule benötigen, finden Sie weitere Informationen in der Rubrik "Information & Service" unter "Finanzielles & Soziales".

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Kontakt

Daniela de Wall-Kaplan M.A.

Campus Duisburg
Geibelstraße 41, Raum SG 091
47057 Duisburg
Tel.: +49 (0)203 37 92 396

Telefonsprechstunde ab November

Montags 10-12 Uhr 

Es können weiterhin Beratungstermine über Video oder Telefon vereinbart werden

Beratungstermine in Präsenz nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Campus Essen
Universitätsstr. 2,
Raum T03 R01 D53
45141 Essen

 

 

 

 

 

Kontakt

Team der Beratungsstelle