Corona-Update für internationale Studierende und Forschende

Einreise nach Deutschland
Überprüfen Sie vor Ihrer Einreise, ob Sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen bzw. ob Sie sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem solchen aufgehalten haben. Sie finden diese Information auf der folgenden Website: Informationen des RKI
Wenn Sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen, beachten Sie bitte unbedingt die folgenden Hinweise:
Ich reise aus einem Virusvariantengebiet ein
- Melden Sie sich hier vorab zur Einreise an: Einreiseanmeldung. Daraufhin erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie bei Einreise unbedingt mit sich führen müssen.
- Machen Sie einen PCR-Test, um nachzuweisen, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Der Test muss durch Fachpersonal erfolgt (keine Selbsttests!) und darf höchstens 48 Stunden alt sein. Testnachweise werden in den folgenden Sprachen anerkannt: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch.
- Begeben Sie sich nach Einreise sofort für 14 Tage in häusliche Quarantäne. Während dieser Zeit dürfen sie ihre Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Der Zeitraum kann nicht verkürzt werden.
ACHTUNG: Internationale Studierende und Forschende können nur unter den folgenden Umständen aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen:
- Studierende und Doktorand:innen benötigen einen Zulassungsbescheid, Forschende und Wissenschaftler:innen eine Aufnahmevereinbarung oder einen Vertrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens.
- gültiges Visum
- Impfung mit einem durch die WHO anerkannten Impfstoff. Weitere Informationen hier
Sollten Sie nach Ihrer Einreise Erkältungssymptome entwickeln, befolgen Sie bitte diese Schritte.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:
Allgemeine Regelungen in Deutschland
Wenn Sie möchten, können Sie die Corona-Warn-App herunterladen und aktivieren. Weitere Infos finden Sie unter Informationen zur Corona-Warn-App. In Deutschland gelten aktuell folgende Regelungen.
Hygiene
- Halten Sie zu anderen Menschen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern.
- Waschen Sie sich regelmäßig und für mindestens 20–30 Sekunden die Hände.
- Niesen bzw. husten Sie in Ihre Armbeuge.
Medizinische Masken
In einigen öffentlichen Bereichen müssen Sie eine medizinische Maske tragen, zum Beispiel in medizinischen Kontexten und im öffentlichen Nahverkehr.
Regelungen im Bundesland NRW
Aktuell gelten im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) gesetzliche Sonderregelungen (Stand 01.06.2022). Hinweis: Bei den erwähnten Regelungen handelt es sich nur um eine Auswahl der relevantesten Punkte.
Medizinische Masken
Tragen Sie im öffentlichen Nahverkehr, beim Arzt und im Krankenhaus unbedingt eine medizinische Maske. Dazu zählen OP-Masken und FFP2- oder KN95/N95-Masken.
Kinos, Theater etc. können weiterhin das Tragen einer Maske verlangen.
Öffentliches Leben
In NRW können Geschäfte, Restaurants, Kinos, Theater etc. weiterhin die 3G-Regel, die 2G-Regel oder die 2G-Plus-Regel anwenden. Viele verzichten jedoch darauf. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen besteht weiterhin eine Testpflicht.
3G = Bei dieser Regelung müssen alle Menschen vor Ort geimpft, genesen oder getested sein und dies bei Kontrolle nachweisen.
2G = Geimpfte und genesene Personen können 2G-Angebote wahrnehmen und müssen ihren Status nachweisen. Nicht-immunisierte Personen werden von diesen Angeboten ausgeschlossen.
2G-Plus = Geimpfte und getestete Personen müssen zusätzlich zu ihrem 2G-Nachweis einen aktuellen Test vorlegen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Gesundheitsministeriums des Landes NRW: FAQ

Verhalten bei Symptomen
Bei Erkältungssymptomen wie Fieber, Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust und Atemnot bleiben Sie bitte in Ihrer Wohnung und vermeiden Sie Kontakt zu anderen. Melden Sie sich telefonisch bei einem Allgemeinmediziner oder bei der Corona-Hotline Ihres Wohnortes. Sollten Sie dort niemanden erreichen, melden Sie sich bitte bei der Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO).
Hatten Sie Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person? Lassen Sie sich testen und vermeiden Sie Kontakt zu anderen.
Regelungen an der UDE
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Corona-Regelungen an der UDE
Impfungen
Alle Informationen zu Impfaktionen in
Alternativ kann man bei Hausärzt:innen und Fachärzt:innen einen Impftermin vereinbaren. Hinweis: Alle Menschen, die in Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind, haben Anspruch auf eine Impfung. Dasselbe gilt für alle, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.
Kontakt
Essen
Corona-Hotline: +49 201 88 88999
Gesundheitsamt: +49 201 123 8888