FAQs des International Office zum Corona-Virus (Covid-19)

In den folgenden FAQs haben wir die Antworten auf wichtige Fragen zu Auslandsaufenthalten und Internationalisierung während der Coronakrise zusammengetragen. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Sie finden regelmäßige Corona-Updates HIER und auch in dem Posteingang Ihrer Universitäts-E-Mail-Adresse.
 

Wie kann ich das International Office derzeit erreichen?

Wir sind natürlich weiterhin für Sie erreichbar. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.  Zudem bieten wir Präsenz-, Telefon- und Videosprechstunden an.

Informationen für internationale Vollzeitstudierende

Ich habe eine Zulassung für das Semester erhalten. Wie kann ich mich immatrikulieren?

Informationen zur Einschreibungfinden Sie hier

 Ich möchte bald nach Deutschland einreisen. Worauf muss ich achten?

Nähere Informationen zur Einreise finden Sie hier: 

https://www.uni-due.de/international/faqs-covid-19-info.php​ 

Wann beginnt das Semester und in welcher Form findet das Semester statt?

Informationen zum jeweiligen Semester finden Sie hier:

https://www.uni-due.de/de/covid-19/studierende.php

Ich muss mich bei der Stadt anmelden oder mein Aufenthaltstitel läuft bald ab/muss verlängert werden. Wie kann ich die Ausländerbehörde erreichen?

Die Ausländerbehörden haben den Publikumsverkehr im Moment eingestellt, sind aber per E-Mail oder telefonisch erreichbar. Die Kontaktdaten und weitere Informationen der Ausländerbehörden finden Sie auf den folgenden Webseiten:

Ausländerbehörde Essen:

https://www.essen.de/leben/migration_und_integration/staatsangehoerigkeits__und_auslaenderangelegenheiten/startseite_auslaenderbehoerde.de.html

Ausländerbehörde Duisburg:

Bis auf weiteres können Anmeldungen bei der Ausländerbehörde nur schriftlich erfolgen. Die notwendigen Unterlagen können verschickt werden, danach erfolgt die Anmeldung und die Rücksendung der eingereichten Unterlagen.

Nur absolute Härtefälle können der Ausländerbehörde per E-Mail geschildert werden, nach deren Prüfung im Einzelfall eine Terminabsprache erfolgen kann.

https://www.duisburg.de/vv/oe/Dezernat-VII/32/2/102010100000003288.php

Ausländerbehörde Mülheim an der Ruhr:

https://www.muelheim-ruhr.de/cms/allgemeine_informationen_fuer_auslaendische_mitbuerger1.html 

Die Finanzierung meines Studiums und die Sicherung des Lebensunterhalts sind durch die Coronakrise gefährdet. Ich muss meinen Aufenthaltstitel verlängern. 

Viele Studierende haben mit der Schließung aller gastronomischen und vieler weiterer Betriebe ihren Job verloren. Der DAAD empfiehlt Studierenden, die sich engagieren möchten oder die dringend auf der Suche nach einem Nebenjob sind, die folgenden Angebote:

Ebenfalls empfehlenswert ist die Seite des Deutschen Studentenwerks, die Rat für Studierende mit finanziellen Nöten bereithält:
https://www.studentenwerke.de/de/content/corona-faqs-der-studenten-und

Bei Finanzierungsproblemen können Sie auch gerne in unsere Sprechstunde kommen. Tragen Sie sich bitte hier für einen Termin ein.

Ich bin ein*e Drittstaatsangehörige*r, befinde mich derzeit im Ausland und mein Aufenthaltstitel für Deutschland läuft in diesem Zeitraum ab.

Drittstaatsangehörige können die Verlängerung von Aufenthaltstiteln formlos bei der für sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen, wenn sie wegen bestehender Reisebeschränkungen nicht rechtzeitig nach Deutschland einreisen können. In diesem Fall wird Ihnen eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, die bei der Einreise vorgelegt werden muss.

Benötige ich eine Zulassung für die Aufenthaltserlaubnis?

Trotz der Einschränkungen im Lehrbetrieb der Hochschulen ist nach wie vor eine Zulassung für den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. 

 

Ich bin ein*e Drittstaatsangehörige*r und befinde mich derzeit im Rahmen einer kurzfristigen Mobilität in Deutschland. Aufgrund von Reisebeschränkungen wird mein Aufenthalt in Deutschland länger als 90 Tage  dauern.

Bei Studierenden und Forschenden aus Drittstaaten, die sich im Rahmen eines Studiums sowie einer kurzfristigen Mobilität in Deutschland aufhalten, kann der Aufenthaltstitel über einen Zeitraum von 90 Tagen hinaus verlängert werden.

Informationen zum Studierendenaustausch und zu Auslandspraktika (Outgoings)

Ich bin als Programmstudierende*r/Praktikant*in im Ausland. Was soll ich tun? Wen kann ich kontaktieren?

Bitte melden Sie sich in jedem Fall bei uns, wenn Sie Fragen oder ein Anliegen zu Ihrem Auslandsaufenthalt haben.  Die zentrale E-Mail-Adresse bei Fragen zu Erasmus+ lautet erasmus@uni-due.de , bei Fragen zu PROMOS und DUE-Mobil promos-duemobil@uni-due.de. Erasmus+ Praktikanten können sich an erasmuspraktikum@uni-due.de wenden. Die Kontaktdaten der Mitarbeiter*innen des Akademischen Auslandsamts finden Sie hier.

Wir können keine direkten Empfehlungen geben, ob Sie Ihren Auslandsaufenthalt fortsetzen oder abbrechen sollen, werden Sie aber bestmöglich begleiten und unterstützen. Sie sollten sich unbedingt mit dem International Office bzw. Ihren Betreuer*innen Ihrer Gastinstitution in Verbindung setzen, um Informationen über die Situation vor Ort zu erhalten. 

Bitte informieren Sie sich auch über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sowie über die Webseiten  und Social-Media-Kanäle der deutschen Auslandsvertretungen vor Ort.

Falls Sie sie einen Auslandsaufenthalt antreten oder fortsetzen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich in die ELEFAND-Liste des Auswärtigen Amtes einzutragen.

Für Fragen steht die jeweilige Botschaft oder das Auswärtige Amt (Krisenpool des Auswärtigen Amtes, Telefonnummer
030 5000 3000, montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr) zur Verfügung.

Bitte denken Sie daran, sich nach Ihrer Rückkehr aus den entsprechenden Listen wieder auszutragen.
Wir bitten Sie darum, regelmäßig Ihr Universitäts-E-Mail-Konto abzurufen und diese Internetseite sowie die Corona-Informationsseite der UDE auf Neuigkeiten hin zu überprüfen.

Gibt es wegen der Corona-Krise Sonderregelungen für eine Förderung von Auslandssemestern/Praktika mit Erasmus+?

Angesichts der Corona-Pandemie bietet die EU ab sofort die „Blended Mobility“ an.

Eine „Blended Mobility“ besteht aus 2 Phasen: Phase 1 ist eine Studien-/Praktikumsphase im Homeoffice in Deutschland, in Phase 2 erfolgt die Fortsetzung des Studiums/Praktikums im Gastland.

Phase 1 und Phase 2 sollten zusammen mindestens90 Tage (Auslandssemester)/60 Tage (Auslandspraktikum) ergeben. Zwischen Phase 1 und Phase 2 kann eine (kurze) Pause liegen.

Finanziell gefördert wird Phase 2.

Gibt es wegen der Corona-Krise Sonderregelungen für eine Förderung von Auslandsaufenthalten mit PROMOS/DUE-Mobil?

Es besteht die Möglichkeit, die Fördermaßnahmen Studienaufenthalte, Praktika, Fachkurse und Sprachkurse (mittels des Teilstipendiums Aufenthalt bzw. der Kursgebührenpauschalen) in digitalen Formaten zu beginnen und im Falle, dass die Situation im Zielland dies zulässt, die online begonnene Maßnahme in Präsenz weiter fortzuführen. Sollte eine Ausreise nicht möglich sein, kann die Maßnahme auch vollständig online durchgeführt werden.

Können Online-Praktika mit PROMOS/DUE-Mobil Gefördert werden?

Ja, Online-Praktika können mit PROMOS/DUE-Mobil gefördert werden (mittels des Teilstipendiums Aufenthalt). Diese können in digitaler Form begonnen werden und im Falle, dass die Situation im Zielland dies zulässt, in Präsenz weiter fortzuführt werden. Sollte eine Ausreise nicht möglich sein, kann das Praktikum auch vollständig online durchgeführt werden.

Kann ich den Aufenthalt als Erasmus+ Student*in vorübergehend unterbrechen?

Falls sich die Situation in Ihrem Gastland verbessert und Sie ihr Studium später fortsetzen können, kann der Aufenthalt vorübergehend unterbrochen werden. Die Heimreise sowie andere dafür anfallende Kosten können allerdings nicht aus Erasmus+ Mitteln übernommen werden.

Kann ich mein Auslandspraktikum verschieben, wenn dies wegen der Pandemie notwendig wird?

Der Beginn eines Erasmus+ Praktikums kann in Absprache mit dem Praktikumsbetrieb jederzeit verschoben werden. Die Terminverschiebung können Sie uns einfach per E-Mail mitteilen. Bitte sprechen Sie sich bei Pflichtpraktika auch mit Ihrer Fakultät ab.
Der Beginn eines Praktikums, das mit PROMOS/DUE-Mobil gefördert wird, kann derzeit bis zum Ende des Jahres 2021 verschoben werden. Wenn sich hieran etwas ändert, informieren wir Sie so schnell wie möglich.

Muss ich bei einem Abbruch meines Auslandsaufenthalts meine Förderung zurückzahlen?

Austauschstudierende/Auslandspraktikant*innen der UDE, die mit Erasmus+, PROMOS oder DUE-Mobil gefördert werden und Ihren Auslandsaufenthalt wegen der Corona-Pandemie abbrechen, müssen die Förderung nicht in vollem Umfang zurückzahlen. Wie genau verfahren wird, entscheidet sich je nach Austauschprogramm und Dauer des Aufenthaltes. Das International Office informiert Sie gerne über die Art der Abrechnung.

Wo bekomme ich weitere Informationen zu meinem Stipendium und Coronavirus?

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) informiert auf der Internetseite  https://www.daad.de/de/coronavirus/ DAAD- und Erasmus+ Stipendiaten zu Auslandsaufenthalten während der Corona-Pandemie. Unser DUE-Mobil-Programm richtet sich nach den Regeln des PROMOS-Programms des DAAD.

Erhalte ich weiterhin Auslands-BAföG?

Aktuelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des für Sie zuständigen BAföG-Amtes. Außerdem kann Sie Herr Gödersmann vom Asta zum Auslands-BAföG beraten.

Kann ich meinen für das das nächste Semester geplanten Auslandsaufenthalt antreten?

Studierenden, die über Erasmus+ oder bilaterale Kooperationen einen Auslandsaufenthalt in den kommenden Semestern planen, empfehlen wir, die Planung regulär weiterzuverfolgen. Bis zum Beginn des Auslandsaufenthalts wird sich die Lage hoffentlich so entwickelt haben, dass ein reibungsloser Start des Auslandsaufenthalts möglich ist. Sollten Sie einen Studienaufenthalt im nächsten Semester nicht antreten können, werden wir versuchen, Ihren Aufenthalt in Absprache mit der Partneruni zu verschieben. Auch bei Auslandspraktika ist eine Verschiebung grundsätzlich möglich. Achten Sie bei der Vorbereitung darauf, dass Ihnen im Zweifelsfall für z.B. Flüge keine hohen Stornogebühren entstehen.

Kann ich mich derzeit über Erasmus+, PROMOS oder DUE-Mobil auf eine Förderung meines Auslandsaufenthalts bewerben?

Ja, Sie können sich regulär auf eine Förderung Ihres Auslandsaufenthalts über Erasmus+, PROMOS und DUE-Mobil bewerben.

 Ich muss im Gastland in Quarantäne. Kann ich hierfür Unterstützung erhalten?

Im Erasmus+ Programm können auch die Tage, die Sie im Gastland in Quarantäne sind, gefördert werden. Die Details hierzu besprechen wir gerne mit Ihnen.
In den Programmen PROMOS/DUE-Mobil sind mit einer Quarantäne verbundene notwendige und angemessene (Mehr-)Ausgaben grundsätzlich zuwendungsfähig und nachzuweisen.

 Werden Kosten für obligatorische Corona-Tests vor dem Auslandsaufenthalt separat übernommen?

Im Erasmus+ Programm müssen die Studierenden die Kosten für den Test selbst tragen.

Ich habe Fragen zur Planung eines Auslandsaufenthalts. Wen kann ich kontaktieren?

Wir sind natürlich weiterhin für Sie erreichbar. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier. Zudem bieten wir für den Bereich Auslandsaufenthalte zusätzlich Präsenz-, Telefon- und Videosprechstunden an.

Informationen zum Studierendenaustausch (Incomings)

Ich habe Fragen zu meinem Austauschsemester an der UDE. Wen kann ich kontaktieren?

Aufgrund der derzeitigen Situation finden aktuell keine Vor-Ort-Sprechstunden statt. Trotzdem sind wir für Sie da und unterstützen Sie mit allen nötigen Informationen. Wenn Sie Fragen haben sollten, erreichen Sie uns unter exchange.incoming@uni-due.de

Falls nötig, bieten wir auch die Möglichkeit eines Videotelefonats an. Für nähere Informationen senden Sie uns bitte eine E-Mail.

Ist es möglich, das Sommersemester 2021 der UDE auch online zu besuchen? Kann ich gegebenfalls später im Semester nach Deutschland einreisen?

Wir gehen davon aus, dass das Sommersemester 2021 ein hybrides Semester sein wird, in welchem die meisten Veranstaltungen und Prüfungen online abgehalten werden. Falls Sie bereits für einen Auslandsaufenthalt an der UDE nominiert wurden, fragen Sie bitte bei ihrer/ihrem Fakultätskoordinator*in nach, welches Veranstaltungsformat (online/Präsenzbetrieb) die in Ihrem Learning Agreement eingetragenen Kurse haben werden. Falls Sie sich entscheiden in Ihrem Heimatland zu bleiben und online zu studieren, benötigen Sie trotzdem eine gültige Krankenversicherung für Deutschland. Ansonsten kann die Einschreibung nicht abgeschlossen werden.

Einreise nach Deutschland

Auf dieser Webseite erhalten Sie Informationen zu den aktuellen Regelungen: https://www.auswaertiges-amt.de/en/einreiseundaufenthalt/coronavirus

Informieren Sie sich auch regelmäßig über das Corona-Update für internationale Studierende und Forschende

Bitte halten Sie uns über Ihre Pläne auf dem Laufenden: exchange.incoming@uni-due.de

Kann ich mein Semester an der UDE verschieben?

In der derzeitigen Situation versuchen die Fakultätskoordinator*innen der UDE Aufenthalte so flexibel wie möglich zu handhaben, sodass eine Verschiebung eventuell möglich ist. Sie sollten sich jedoch immer zuerst an Ihre Heimatuniversität wenden, um zu erfragen ob diese einer Verschiebung zustimmt. 

Bitte halten Sie uns über Ihre weiteren Entscheidungen auf dem Laufenden: exchange.incoming@uni-due.de

Sind für das Sommersemester Plätze im Studierendenwohnheim verfügbar?

Wenn Sie als Austauschstudierende*r für das Sommersemester akzeptiert wurden, haben Sie die Möglichkeit sich für einen Wohnheimplatz im Studierendenwohnheim zu bewerben. Weitere Informationen erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsschreiben. Zusätzliche Informationen gibt es außerdem auch auf der Webseite des Studierendenwerks, welches für die Studierendenwohnheime zuständig ist: https://www.stw-edu.de/programmstudierende/

Informationen für Gastwissenschaftler*innen

Die FAQs für Gastwissenschaftler*innen finden Sie auf der Website des Welcome Service.