Referat für Forschung und Struktur

Keine Antragstellung mehr möglich! Das Förderinstrument wird in einen Neues Förderprogramm integriert. Interne Forschungsförderung

IFORES-Programm Interne Forschungsstipendien für Kliniker

Ärzten aus den Kliniken wird Gelegenheit gegeben, bei Freistellung von Aufgaben in der Krankenversorgung in einer experimentell forschenden Arbeitsgruppe grundlagenwissenschaftliche Forschungsprojekte zu bearbeiten. Es werden jährlich bis zu fünf Stipendien mit jeweils einem Jahr Laufzeit, und der Option um ein weiteres Jahr zu verlängern, vergeben. Diese Fördermaßnahme dient auch der nachhaltigen Vernetzung zwischen klinischen und theoretischen Abteilungen.

Richtlinien und Antragstellung

Antragsteller:
Promovierte Ärztinnen und Ärzte (mit klinischer Tätigkeit) des Universitätsklinikum Essen, dem LVR-Klinikum Essen oder der Ruhrlandklinik, deren wissenschaftliche Tätigkeit durch in der Regel mindestens zwei Originalarbeiten in Zeitschriften mit einem peer-review-Verfahren belegt wurde und davon mindestens eine den/die Antragssteller/in als Erstautor/in aufweist.

Antragstellung:
Keine Antragstellung möglich. Informationen zum neuen Förderprogramm folgen im Januar 2019.

Zum Antrag gehören:

  • Beschreibung des geplanten Forschungsprojekts,
  • Beschreibung des bisherigen wissenschaftlichen Werdegangs,
  • gegliedertes Publikationsverzeichnis,
  • Zusage des aufnehmenden Labors, dass ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und die Betreuung gewährleistet ist,
  • verbindliche Zusage der Heimatklinik, dass nach Ablauf der Freistellung eine Rückübernahme erfolgt und dass für die ersten zwei Monate der Freistellung das Gehalt durch die „Heimatklinik“ finanziert wird.

Förderinstrumente:
Freistellung von klinischen Aufgaben für die Dauer eines Jahres. Der Forschungsaufenthalt muss in einem Labor erfolgen, das von einem erfahrenen, hauptamtlich experimentell tätigen Forscher geleitet wird. Der Aufenthalt in einem Labor, das zur eigenen Abteilung gehört, ist in der Regel nicht möglich. Bei dem aufnehmenden Labor kann es sich auch um ein Institut des ZMB handeln.

Förderumfang:
Finanzierung der eigenen Stelle (TV-Ä) für 12 Monate (davon 2 Monate durch die Heimatklinik, 10 Monate durch IFORES). Für das aufnehmende Labor können Verbrauchsmittel in Höhe von bis zu € 10.000,- beantragt werden. Die benötigten Verbrauchsmittel sollen plausibel begründet werden. Eine Verlängerung der Förderung um ein weiteres Jahr kann auf Antrag vor Ablauf der Freistellung erfolgen. Sachmittel für das 2. Jahr können in Höhe von bis zu 10.000 € beantragt werden. Die Heimatklinik muss sich analog zum 1. Förderjahr anteilig an der Finanzierung der Stelle beteiligen.

Für Wissenschaftlerinnen mit kleinen Kindern besteht die Möglichkeit, das Stipendium in Teilzeit in Anspruch zu nehmen, bei entsprechender Verlängerung der Laufzeit. Alternativ kann bei Teilzeitinanspruchnahme (50%) ohne Laufzeitverlängerung eine Doktorandenstelle (65% TV-L E13) zur Projektunterstützung beantragt werden. Die Finanzierung erfolgt dann für 11 Monate aus freiwerdenden Personalmitteln der Stipendiatin. Das aufnehmende Labor muss in diesem Fall die Restfinanzierung der Doktorandenstelle für den gesamten Zeitraum einer regulären Doktorarbeit (3 Jahre) zusagen.

Begutachtung:
Die Begutachtung erfolgt durch mindestens ein habilitiertes Mitglied der Medizinischen Fakultät und einen habiliterten externen Gutachter. Die Begutachtung des Verlängerungsantrags erfolgt in einem internen Auswahlverfahren, in dem der/die Antragsteller/in sein/ihr Projekt der Forschungskommission vorstellt.

 

Pflichten der Förderungsempfänger und Erfolgskontrolle

 

Verwaltung und Verwendung der Mittel