Praktikum - Institut für Physiologie

Bestehensregelung

Die Anerkennung der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme am Praktikum zur Erlangung des Scheines "Praktikum der Physiologie" setzt voraus:

 

  1. die regelmäßige Teilnahme an 6 der 7 Praktikumstage.
  2. das Erlangen von maximal 3 Punkten je Praktikumstag, die als Leistungsnachweis für die praktischen Übungen dienen. Diese Punkte können erlangt werden durch
    a) das  Bestehen des Eingangstestats (1 Punkt),
    b) die Durchführung aller Versuche und Führen eines richtigen und vollständigen Versuchsprotokolls
        (1 Punkt),

    c) das Bestehen des Schlusstestats mit adäquater Erläuterung der durchgeführten Versuche (1 Punkt),
  3. das Bestehen eines mündlichen Testats zur Mitte des Praktikums (maximal 5 Punkte),
  4. das Bestehen einer Abschlussklausur. 

Zu 1): Regelmäßige Teilnahme

Die regelmäßige, ganztägige Anwesenheit ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussklausur bzw. Nachholklausur. Fehltage können nur mit ärztlicher Bescheinigung und nur nach Vereinbarung eines Ersatztermins nachgeholt werden. 

Zu 2a): Im Eingangstestat wird zu Anfang eines jeden Praktikumstages mündlich das für den anstehenden Versuch wesentliche (auch methodische) Basiswissen aus der Vorlesung, dem Lehrbuch und der Praktikumsvorschrift geprüft.  

Zu 2b): Vordrucke für das Versuchsprotokoll befinden sich in der Praktikumsanleitung. Jeder Prakti­kumsteilnehmer muss für jeden Versuch ein solches Protokoll führen. In die Vordrucke sind während des Praktikums die Messdaten und, wenn gefordert, Erläuterungen zu den Ergebnissen einzutragen. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Protokolle wird von den Praktikumsbetreuern überprüft.

Zu 2c): Das Abschlusstestat findet jeweils anschließend an den Versuch in der Regel in den Praktikumsräumen im Erdgeschoss statt. In diesem Rahmen werden die Messergebnisse testiert und daran anknüpfende Fragen gestellt. Ein mündliches Nachtestat zu einzelnen Praktikumstagen findet nicht statt.

Zu 3): Zur Mitte des Praktikums muss sich jeder Teilnehmer einem mündlichen Testat zu den bis dahin absolvierten Versuchen unterziehen. Dazu werden rechtzeitig Listen ausgehängt, denen die Versuche sowie Prüfer, Raum und Termin zu entnehmen sind. Die Leistung im Testat wird mit maximal 5 Punkten bewertet. Bei Vorlage einer Krankmeldung kann ein versäumtes Testat nach Terminabsprache nachgeholt werden. Dieses Testat müssen nur Studierende der Medizin absolvieren!

Zu 4): Bestehen einer Abschlussklausur

Am Ende des Praktikums müssen alle Teilnehmer an einer Abschlussklausur mit 40 Multiple-Choice-Fragen teilnehmen.

  • Studierende der Medizin

    Zur Erlangung des Scheines sind mindestens 47 Punkte erforderlich: 24 P. (entsprechend 60 % richtig beantworteter Fragen) aus der Klausur, 23 P. aus den Praktikumstagen und dem Testattag. Fehlende Punkte aus dem Praktikum und dem Testattag müssen durch entsprechend mehr richtig beantwortete Fragen in der Klausur ausgeglichen werden. Diese Regelung gilt auch für die 1. Nachholklausur!

    Mit der Anmeldung zum Praktikum ist man automatisch zu der Abschlussklausur am Ende des Praktikums angemeldet und ebenso zu allen gegebenenfalls erforderlichen Wiederholungsklausuren.

    Nur Studierende, die an mindestens 6 der 7 Praktikumstage und dem Testattag teilgenommen haben, werden zur Abschlussklausur und evtl. Nachholklausur nach Ende des Praktikums zugelassen. Für alle anderen Studierenden wird das Praktikum als Fehlversuch gewertet; sie können jedoch an der Wiederholungsklausur am Ende des folgenden Wintersemesters (und ggfs. weiteren Klausuren) teilnehmen, ohne das Praktikum wiederholen zu müssen. Diese Klausur ist eine weitere Möglichkeit, den Praktikumsschein zu erlangen, wenn Abschlussklausur und Nachholklausur nicht bestanden wurden.
     

  • Studierende anderer Fachrichtungen

    Um zur Klausur zugelassen zu werden, müssen 18 Punkte an den Praktikumstagen erworben werden. Die Punkte aus dem Praktikumstagen werden für die Klausur nicht berücksichtigt. Das Praktikum ist bestanden, wenn mind. 50 % der Fragen richtig beantwortet wurden. Diese Regelung gilt auch für die 1. Nachholklausur!

Der praktische Teil darf einmal wiederholt werden.

Anzahl der Prüfungsversuche

Nach der Studienordnung für Humanmedizin kann der Gesamtleistungsnachweis dreimal wiederholt werden. Danach ist eine Wiederzulassung zu Prüfungen des Praktikums der Physiologie ausgeschlossen.

Hinweis zur Prüfungsteilnahme

  1. Bei unentschuldigter Nichtteilnahme an einer Prüfung entsteht ein Fehlversuch im Sinne der Studienordnung (§ 9 Abs. 4 Nr. 2), sofern Sie - z. B. durch regelmäßige Kursteilnahme - als angemeldet gelten.
  2. Die Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung ist nur zulässig, wenn die reguläre Prüfung desselben Semesters nicht bestanden wurde oder eine Entschuldigung gemäß Studienordnung (§ 9 Abs. 4 Nr. 2) vorliegt.
  3. Durch Ihre regelmäßige Teilnahme am Praktikum der Physiologie gelten Sie als zur Prüfung (Klausur) angemeldet. Wer eine Prüfung nicht bestanden hat, ist automatisch für die nächste Wiederholungsprüfung angemeldet. Es gilt jedes Mal: Bei unentschuldigter Nichtteilnahme an der Prüfung entsteht ein Fehlversuch.

Für Studierende anderer Fachrichtungen gelten die Bestimmungen  der jeweiligen Prüfungsordnung.